6. Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 4 LVO) 6.1. Gemeinschaftliche Betätigung (§ 4 Abs. 2 LVO) Rz 112: Bei Betätigungen, die durch eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ausgeübt werden, ist die Liebhabereibeurteilung in einem zweistufigen Verfahren vorzunehmen. Es ist zunächst zu untersuchen, ob die gemeinschaftliche…
…hat und eine GmbH auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch fortbesteht, solange ein Vermögen vorhanden ist und Rechtsbeziehungen zu Gläubigern oder Schuldnern bestehen und des weiteren, dass die Rechtspersönlichkeit einer solchen Gesellschaft noch solange fortbesteht, als noch Abwicklungsbedarf vorhanden ist, was dann der Fall wäre…
…Rechtsauffassung des Finanzamtes würde zu keinem Aktivvermögen der gelöschten GmbH führen. Insofern kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Rechtspersönlichkeit der aufgelösten GmbH im vorliegenden Fall fortbesteht und keine Vollbeendigung der gelöschten GmbH vorliegt (vgl. dazu auch BFG 21.9.2016, RV/2101424/2015)…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 4. Oktober 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 23 vom 28. Juli 2004 betreffend Haftungs- und Abgabenbescheid für den Zeitraum 1999 bis 2003 im Beisein Schriftführerin nach der am 1. März 2012 in…
…0273). Diese Prämissen vorausgeschickt zeigt sich sohin im Zusammenhang mit den angefochtenen Bescheiden, dass diesen zwar grundsätzlich Bescheidcharakter zukommt. Durch die amtswegige Löschung der Bf. ist jedoch deren Rechtspersönlichkeit im laufenden Verfahren untergegangen. Das Beschwerdeverfahren ist bei derartigen Konstellationen einzustellen (vgl. etwa UFS 14. 8…
…die Bf. jedoch per 29.11.2018 verloren, sodass die Anwendungsvoraussetzungen für eine gerichtliche Kuratorenbestellung nicht vorliegen. Insgesamt ist sohin festzustellen, dass gegenständlich ein Fall des "Wegfalls der Rechtspersönlichkeit" einer beschwerdeführenden Partei vorliegt. Das Beschwerdeverfahren ist bei derartigen Konstellationen einzustellen (vgl. etwa UFS 14. 8…
…bloß deklarativen Charakter. Eine GmbH besteht auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch fort, solange ein Vermögen vorhanden ist und Rechtsbeziehungen zu Gläubigern oder Schuldnern bestehen. Die Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft besteht solange fort, als noch Abwicklungsbedarf vorhanden ist, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer…
…kein ihr zuordenbares Vermögen mehr verfügt. Könnte es im Beschwerdeverfahren zu einem Abgabenguthaben am Abgabenkonto und somit zu einem Rückzahlungsanspruch - und damit in weiterer Folge zu einem abwickelbaren Vermögen der Gesellschaft - kommen, so stünde die Rechtspersönlichkeit der Bf. auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch fort…
…Kein Bescheid liegt zB auch vor, wenn die an sich Bescheidcharakter aufweisende Erledigung an keine Rechtsperson gerichtet ist. Da dem angefochtenen Gebührenbescheid bereits aufgrund der fehlenden Rechtspersönlichkeit der ARGE keine Rechtswirksamkeit zukommt, war die Beschwerde zurückzuweisen. Der Zweifel am Bescheidadressaten aufgrund der ungenauen Bezeichnung kann…
…der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vom 30.7.2020 über die freiwillige Vereinsauflösung vor, in welcher die Bezirkshauptmannschaft mitteilt, dass die Rechtspersönlichkeit des Vereines mit 30.7.2020 endete. Ergänzend führte die steuerliche Vertretung aus, dass man bezugnehmend auf die Ausführungen der Notwendigkeit einer Nachabwicklung und einem…
…vom ***Datum5*** ersucht, dass Vereinsvermögen nicht vorhanden und eine Abwicklung nicht erforderlich sei. Im Falle der Bestätigung dieser Aussage werde das anhängige Beschwerdeverfahren betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer 2010 bis 2015 und Umsatzsteuer 1-12/2016 wegen Verlustes der Rechtspersönlichkeit bzw. Parteifähigkeit des Vereines einzustellen sein…
…es sei "zu prüfen, ob sich auf Grund des vorliegenden Rechtsstreits nachträglich ein abwickelbares Vermögen des Beschwerdeführers ergeben könnte, sodass die Rechtspersönlichkeit des Vereins insoweit als fortdauernd anzusehen wäre". Da im Beschwerdefall keine Zahlungen auf die strittige Abgabenschuld erfolgt seien, somit keine Aussicht auf einen…
…das Jahr 2007 hat die "X AG und atypisch stille Gesellschaft" Beschwerde eingebracht, die die Änderung der Verlustzuweisungen und die Nichtanerkennung der Forderungsabschreibungen bekämpft. Über die Beschwerde wurde erwogen: Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll…
…das Jahr 2008 hat die "X AG und atypisch stille Gesellschaft" Beschwerde eingebracht, die die Änderung der Verlustzuweisungen und die Nichtanerkennung der Forderungsabschreibungen bekämpft. Über die Beschwerde wurde erwogen: Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll…
…atypisch stille Gesellschaft" Beschwerden eingebracht, die einerseits die Zulässigkeit der Wiederaufnahme und andererseits materiellrechtlich die Änderung der Verlustzuweisungen und die Nichtanerkennung der Forderungsabschreibungen bekämpfen. Über die Beschwerden wurde erwogen: Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll…
…nach § 191 Abs. 1 lit. c. an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt, so hat der Bescheid aber gemäß § 191…
…die Bw als örtlicher Teilbereich der Bekenntnisgemeinschaft mit dem Tag des Einlangens des Antrages beim BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur rechtswirksam Rechtspersönlichkeit erworben. Für den eingangs dargestellten Erwerbsvorgang nahm die Bw alle Abgaben- und Gebührenbefreiungen, die nach bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen in Frage kommen…
…sind, einheitlich und gesondert festgestellt. Der Feststellungsbescheid ergeht gemäß § 191 Abs 1 lit c leg cit in den Fällen des § 188 an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Die Bw., eine offene Erwerbsgesellschaft, wurde mit Beschluss vom 9…
…Zl. RV/0312-W/04, wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausführlich dargelegt, warum die B als Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit nicht als Organträger gemäß § 9 Abs. 3 KStG 1988 angesehen werden könnten. Gegen diesen Bescheid (Berufungsentscheidung) wurde am 15. April 2004 eine auf…
…dem Abgabenkonto des aufgelösten Vereins in Kenntnis gesetzt. Dem FA und dem aufgelösten Verein wurde Gelegenheit gegeben, zur Wirksamkeit der erstinstanzlichen Erledigung und zur Rechtspersönlichkeit des aufgelösten Vereins Stellung zu nehmen. Es wurde durch das BFG darauf hingewiesen, dass der aufgelöste Verein bei Zustellung der…