RIS AI
15 129 Treffer127 msnur geltende Fassungen
UFSL FSRV/0049-L/07Beschwerde gegen unzulässige Berufungsvorentscheidung betreff. Säumniszuschlag im Strafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)25.05.2007

…den angefochtenen Bescheid abzuändern oder aufzuheben, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder das Rechtsmittel als unbegründet abzuweisen. Demnach verliert die Behörde erster Instanz mit der Einbringung eines Rechtsmittels im Finanzstrafverfahren das Recht, in der Sache selbst zu entscheiden und geht die Zuständigkeit zu…

UFSL FSRV/0050-L/07Beschwerde gegen unzulässige Berufungsvorentscheidung betreff. Säumniszuschlag im Strafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)25.05.2007

…den angefochtenen Bescheid abzuändern oder aufzuheben, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder das Rechtsmittel als unbegründet abzuweisen. Demnach verliert die Behörde erster Instanz mit der Einbringung eines Rechtsmittels im Finanzstrafverfahren das Recht, in der Sache selbst zu entscheiden und geht die Zuständigkeit zu…

UFSL FSRV/0017-L/07Beschwerde gegen die Festsetzung von Säumniszuschlägen im Strafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid08.05.2007

…Säumniszuschlag und 2) vom 11. September 2006 betreffend zweiter Säumniszuschlag, im Finanzstrafverfahren SN 046-2005/00464-001, zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Begründung Mit Bescheid vom 9. Juni 2006 hat das Finanzamt Linz in dem mit Strafverfügung gemäß § 143 Finanzstrafgesetz (FinStrG…

UFSI FSRV/0017-I/04Keine Hemmung der Rechtsmittelfrist im Finanzstrafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.11.2007

…07.11.2003 in der Fassung des modifizierten Bescheides vom 07.01.2004 über die Einleitung des Strafverfahrens gem. § 83 Abs. 1 des FinStrG". Zur Entscheidung wurde erwogen: Rechtsmittel im Finanzstrafverfahren sind gemäß § 150 Abs. 1 FinStrG die Berufung und die Beschwerde. Gemäß § 150 Abs…

UFSI FSRV/0011-I/07Zurückweisung einer Beschwerde im Finanzstrafverfahren als verspätet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)24.04.2007

…auf Rechtshilfe in diesem Verfahren. Eine Zurückweisung wäre ein erheblicher Nachteil für ihn, weil eine Beschuldigung aus der nicht rechtzeitig abgegebenen Beschwerde gegen den Einleitungsbescheid herausgelesen werden könnte. Zur Entscheidung wurde erwogen: Rechtsmittel im Finanzstrafverfahren sind die Berufung und die Beschwerde (§ 150 Abs. 1 FinStrG)…

UFSG FSRV/0018-G/10Einleitung des Finanzstrafverfahrens gegen in Deutschland wohnhaften Abgabepflichtigen wegen Abgabenhinterziehung im Zusammenhang mit in Österreich gegründeter GesbR
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)24.08.2010

…Wohnsitz zu haben oder gehabt zu haben. Zur Entscheidung wurde erwogen: Rechtsmittel im Finanzstrafverfahren sind die Berufung und die Beschwerde (§ 150 Abs. 1 FinStrG). Das Rechtsmittel der Berufung steht gegen Erkenntnisse zu. Gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig…

UFSW FSRV/0016-W/05Anträge auf 1) eine erweiterte Rechtsbelehrung im Rahmen der Manuduktionspflicht, 2) die Erlassung eines Mängelbehebungsauftrages nach Einbringung eines Einspruches, 3) Befassung des Spruchsenates (jedoch nicht im Einspruch), 4) Verfahrenshelfer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)29.03.2005Teil 1/2

…des Bf. zur Stellung dieses Antrages verlängert werden sollte, nur die Einspruchsfrist in Frage. Entgegen der Ansicht des Bf., wonach gesetzliche Fristen erst nach Mängelbehebung rechtsgültig zu laufen beginnen können, gelten im Finanzstrafverfahren gemäß § 56 Abs. 2 FinStrG für Anbringen, Niederschriften, Aktenvermerke, Vorladungen, Erledigungen, Fristen…

UFSK FSRV/0002-K/09Vorläufige Einstellung des Finanzstrafverfahrens wegen Gerichtszuständigkeit; Unzulässigkeit eines Rechtsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)12.03.2009

…Das Rechtsmittel der Berufung steht gegen Erkenntnisse zu (§ 150 Abs. 1 leg.cit.). Gemäß § 152 Abs. 1 leg.cit. ist gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide sowie gegen die Ausübung der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt, soweit nicht ein Rechtsmittel für unzulässig erklärt ist…

UFSL FSRV/0003-L/11Bestätigung des im Einleitungsbescheid erhobenen Verdachtes bei Nichtvorliegen sachverhaltsbezogener Einwendungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)17.04.2012

…steht gegen Erkenntnisse das Rechtsmittel der Berufung zu, während gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide, soweit nicht ein Rechtsmittel für unzulässig erklärt ist, als Rechtsmittel die Beschwerde zulässig ist (§ 152 Abs. 1 FinStrG). Gemäß § 62 Abs. 1 FinStrG entscheidet über Rechtsmittel der Unabhängige Finanzsenat…

UFSG FSRV/0031-G/09Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegen einen belangten Verband; subjektive Tatseite des Geschäftsführers bestritten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)03.11.2009

…FinStrG), ist gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide sowie gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, soweit nicht ein Rechtsmittel für unzulässig erklärt ist, als Rechtsmittel die Beschwerde zulässig (§ 152 Abs. 1 FinStrG). Über Beschwerden gegen Bescheide über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens (§ 83…

UFSL FSRV/0004-L/07Beschwerde gegen Berufungsvorentscheidung betr. Säumniszuschlag im Strafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)08.05.2007

…den angefochtenen Bescheid abzuändern oder aufzuheben, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder das Rechtsmittel als unbegründet abzuweisen. Demnach verliert die Behörde erster Instanz mit der Einbringung eines Rechtsmittels im Finanzstrafverfahren das Recht, in der Sache selbst zu entscheiden und geht die Zuständigkeit zu…

UFSG FSRV/0021-G/11Antrag auf Strafaufschub im Zusammenhang mit Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)28.02.2012

…im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide, soweit nicht ein Rechtsmittel für unzulässig erklärt wird, als Rechtsmittel die Beschwerde zulässig. Das gegen den Bescheid vom 24. Oktober 2011, mit dem der Antrag auf Strafaufschub als unbegründet abgewiesen wurde, eingebrachte, als Berufung bezeichnete Rechtsmittel ist daher als Beschwerde im…

UFSL FSRV/0064-L/10Unzulässige Beschwerde eines Unternehmens gegen die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegen seinen Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid12.01.2012

…sind Rechtsmittel im Finanzstrafverfahren die Berufung und die Beschwerde. Während gegen Erkenntnisse das Rechtsmittel der Berufung zusteht (§ 151 Abs. 1 FinStrG), ist nach § 152 Abs. 1 FinStrG gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide, soweit nicht ein Rechtsmittel für unzulässig erklärt ist, als Rechtsmittel die…

UFSW FSRV/0033-W/06Vorliegen einer fahrlässigen Abgabenverkürzung? Teilweise Nichtanerkennung von im Wohnungsverband gelegener Büroräumlichhkeiten im Abgabenverfahren. Beruht Geltendmachung der Betriebausgaben und des Vorsteuerabzuges in den Steuererklärungen auf einer vertretbaren Rechtsansicht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.09.2006

…den Bw. das Finanzstrafverfahren zunächst wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG eingeleitet und ihn zur Rechtfertigung aufgefordert. Bei seiner Vernehmung am 30. August 2001 habe der Bw. jedwedes schuldhafte Verhalten bestritten, auf die erhobenen Rechtsmittel im Abgabenverfahren hingewiesen und vorgebracht, dass…

UFSZ1W ZRV/0037-Z1W/06Zurückweisung eines Devolutionsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid08.08.2006

…zur Durchführung dieses Finanzstrafverfahrens ist gem. § 58 Abs. 1 lit. a FinStrG zunächst das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz. Diese Zuständigkeit erfordert im weiteren Verfahren den Verbleib der gesamten Sache im Finanzstrafverfahren nach den Regeln dieses verwaltungsbehördlichen Verfahrens. Über Rechtsmittel im Finanzstrafverfahren entscheidet demnach…

UFSW FSRV/0078-W/04Zustellung durch tatsächliches Zukommen, Rechtsmittel der Beschwerde gegen Bescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)22.03.2005

…könne. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 150 Abs.1 FinStrG sind Rechtsmittel im Finanzstrafverfahren die Berufung und die Beschwerde. Abs.2 Die Rechtsmittelfrist beträgt einen Monat. Sie beginnt mit der Zustellung des angefochtenen Erkenntnisses oder sonstigen Bescheides, bei Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls…

UFSW FSRV/0127-W/08Stundungszinsen für Zahlungsaufschub einer Geldstrafe; eine Berufungsvorentscheidung ist im Bereich des Finanzstrafgesetzes nicht vorgesehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)13.03.2009

…Zahlungserleichterung bereits angekündigt, gesetzeskonform vorzuschreiben waren. Im Fax vom 12. Mai 2008 wurde um Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz ersucht. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 150 Abs. 1 erster Satz FinStrG sind Rechtsmittel im Finanzstrafverfahren die Berufung und die Beschwerde. Gemäß § 152…

UFSW FSRV/0074-W/07Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Polizei im Zuge einer Vorführung zum Strafantritt - Beginn der Beschwerdefrist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)05.07.2007

…sein sowie bei einem Bescheid eines Spruchsenates oder eines Spruchsenatsvorsitzenden auch der Amtsbeauftragte. Gemäß § 150 Abs. 1 FinStrG sind Rechtsmittel im Finanzstrafverfahren die Berufung und die Beschwerde. Abs. 2: Die Rechtsmittelfrist beträgt einen Monat. "Sie beginnt mit der Zustellung des angefochtenen Erkenntnisses oder sonstigen Bescheides…

UFSI FSRV/0009-I/09Zurückweisung eines Rechtsmittels wegen verspäteter Einbringung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)18.11.2011

…Abs. 1 FinStrG sind Rechtsmittel im Finanzstrafverfahren die Berufung und die Beschwerde. Gemäß § 150 Abs. 2 FinStrG beträgt die Rechtsmittelfrist einen Monat. Sie beginnt mit der Zustellung des angefochtenen Erkenntnisses oder sonstigen Bescheides. Gemäß § 156 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz ein Rechtsmittel…

UFSI FSRV/0032-I/02Wiederaufnahme eines Strafverfahrens wegen Verringerung des strafbestimmenden Wertbetrages nach der Erlassung von Umsatzsteuerjahresbescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)04.08.2004

…4. Juni 2001). Der Antrag auf Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens sei jedoch früher, nämlich am 21. Mai 2001 (richtig: am 5. April 2001) erfolgt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Vorweg ist im vorliegenden Fall formalrechtlich auszuführen: Rechtsmittel im Finanzstrafverfahren sind die Berufung und die Beschwerde (§ 150 Abs…