…und 2 EStG 1988 ist die Anwendung des Hälftesteuersatzes für Veräußerungsgewinne normiert. Die Anteilsabtretung geschah im Jahr 1998, somit nach dem 14. Feber 1996. Das der Abtretung zu Grunde liegende Rechtsgeschäft, der Vertrag vom 4. September 1995, wurde nachweislich vor dem 15. Feber 1996 abgeschlossen…
…zu Grunde liegende Rechtsgeschäft nachweislich vor dem 15. Februar 1996 abgeschlossen wurde und damit der Hälftesteuersatz zur Anwendung kommt. Das zuständige Finanzamt Korneuburg (FA) erließ keine Berufungsvorentscheidung, sondern legte nach Durchführung eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens die Berufung direkt der Abgabenbehörde II. Instanz zur Entscheidung vor. a…
…erbracht werden, welches konkrete Rechtsgeschäft im Rahmen der Bewirtung tatsächlich abgeschlossen bzw. welches konkrete Rechtsgeschäft im Einzelfall ernsthaft angestrebt wurde und die Bewirtung einen eindeutigen Werbezweck hat. Des Weiteren ergibt sich aus dem Telefonat vom 15. Feber 2005 mit der steuerlichen Vertreterin der Bw., dass…
…3.1987, 85/15/0155, vgl. zu vor: Fellner, aaO, Rzn 1-17 zu § 17 GebG mit weiterer Judikatur). Im Gegenstandsfalle steht nunmehr zunächst unbestritten fest, dass zufolge dem - laut eigenen Angaben - im Inland abgeschlossenen Darlehensvertrag die Gebührenschuld im April 2007 entstanden ist. Mangels nicht…
…VwGH 19.5.1983, 82/15/0110). Wenn dabei die vom Übernehmer zu erbringenden Gegenleistungen (zB Ausgedinge, Entfertigung an weichende Erben) den Wert der erworbenen Liegenschaften übersteigen, dann liegt ein rein entgeltliches Rechtsgeschäft vor, insofern also - wie im Gegenstandsfalle - beim Übernehmer nur die Grunderwerbsteuer und…
…einem vom Erblasser vor seinem Tod abgeschlossenen Kaufvertrag, der zum Zeitpunkt des Todes von keinem der Vertragspartner zur Gänze erfüllt war, hat der VwGH im Erk. vom 1.12.1987, 86/16/0013 ausgesprochen: Die Erbschaftsteuerschuld entsteht grundsätzlich schon durch den mit dem Tod des…
…6.1990, 89/16/0101; siehe zu vor: Fellner, aaO, Rz. 37 f. zu § 4, Rzn. 108 - 113 zu § 5). Durch die gegenständlich im Rahmen des einheitlichen Rechtsgeschäftes vereinbarte wechselseitige Hingabe von Grundstücksanteilen, seitens des Bw samt der "Kaufpreiszahlung" als zusätzlicher Leistung, wurde zwischen dem…
…sich im Zuge des Rechtsgeschäftes ergibt, bejaht bzw. in Kauf nimmt. Dabei kann der Bereicherungswille von der Abgabenbehörde aus dem Sachverhalt erschlossen werden (VwGH 29.1.1996, 94/16/0064). In der Berufung wird eingewendet, es liege schon deshalb keine Schenkung bzw. kein Bereicherungswille vor…
…und er dieses Angebot als einheitliches annimmt (oder nur insgesamt annehmen kann). Im Erkenntnis vom 18.12.1995, 93/16/0072, führt der VwGH aus, dass deshalb, weil der Beschwerdeführer bereits Monate vor dem Vertragsabschluss das gewünschte Objekt ausgesucht habe, seine Absicht darauf gerichtet war…
…folgt: "§ 15. (1) Steuerfrei bleiben außerdem ... Z 19: Schenkungen unter Lebenden und Zweckzuwendungen (§ 4 Z 2 ) - ausgenommen Zuwendungen an Stiftungen - von Geldeinlagen bei inländischen Kreditinstituten (§ 1 des Bankwesengesetzes) a) beim Erwerb durch Personen der Steuerklasse I bis IV, wenn die Steuerschuld vor dem 1. Jänner…
…der Stiefsohn der Bw wurden auf Antrag der Bw zur Frage des Hauptwohnsitzes vor dem unabhängigen Finanzsenat als Zeugen einvernommen. Der Gatte der Bw gab u.a. an, er sei mit der Bw, seinem Sohn und seiner Adoptivtochter bereits einige Monate nach dem Kauf (1996)…
…sie am 20. Feber 1998, also bereits vor dem Kaufvertrag über das Grundstück, an den Bw. ein Anbot zum Bau eines Hauses. Bereits 7 Tage nach dem Abschluss des Kaufvertrages über die Liegenschaft und damit noch vor Abschluss des Bauvertrages stellte der Bw. das Ansuchen…
…18. November 2006 vorgelegt, die einen monatlichen Mietzins von EUR 1.149,15 ausweist. Nach dem nun vorliegenden Mietvertrag vom 19. November 1995 umfasste die "alte" Praxis 105,57 m² inkl. 4 Parkplätzen. Daraus ergibt sich eine Vergleichsmiete von etwa EUR 10,89/m². Dabei…
…berechnen...(Anm: Stufenausgleich)....3. Die Gewinste bei der Klassenlotterie sind gebührenfrei. Nach Artikel II Absatz 2 dieser Gebührennovelle wurden mit dem Inkrafttreten die damals noch geltenden Bestimmungen des provisorischen Gesetzes über die Gebühren von Rechtsgeschäften, Urkunden, Schriften und Amtshandlungen vom 9. Feber 1850, RGBl. Nr…
…Steuer von Schenkungen auf dem Grundsatz der objektiven Bereicherung einer Person beruht und weil sich eine solche Bereicherung grundsätzlich nicht aus den steuerlichen Bewertungsvorschriften, die nur der Ermittlung einheitlicher Durchschnittswerte dienen sollen, ergeben kann (vgl. VwGH 27.8.1990, 89/15/0062; 16.11.1995…
…dem steuerlichen Wert (anstelle des Verkehrswertes) eine gravierende Wertdifferenz von € 18.264, das sind umgerechnet rund 99,5 %, ergibt und der Erwerb sohin annähernd zur Gänze unentgeltlich erfolgt ist. Nach den im Berufungsfall vorliegenden Wertverhältnissen ist daher eindeutig von einer durch das abgeschlossene Rechtsgeschäft…
…Steuer von Schenkungen auf dem Grundsatz der objektiven Bereicherung einer Person beruht und weil sich eine solche Bereicherung grundsätzlich nicht aus den steuerlichen Bewertungsvorschriften, die nur der Ermittlung einheitlicher Durchschnittswerte dienen sollen, ergeben kann (vgl. VwGH 27.8.1990, 89/15/0062; 16.11.1995…
…weiters, dass dem potentiellen Erwerber (Bw.) die Mieterträgnisse bis zum Ablauf der Option vorenthalten würden bzw. noch der AG zufließen würden. Dafür, dass das Rechtsgeschäft bereits im Juli 1994, wie das der Betriebsprüfung am 1. Feber 2000 erstmals vorgelegte Schreiben Glauben mache, abgeschlossen worden sei…
…Zweifelhaft ist das Recht, wenn die Parteien sich über Bestand, Inhalt und Umfang oder auch über das Erlöschen nicht im Klaren sind (vgl. zu vor: VwGH 11.3.1982, 81/15/0070; 25.11.1999, 99/16/0021; 9.11.2000, 2000/16/0348 u…
…zu § 17, Rz 2). Erfüllt ein Schriftstück die Voraussetzungen einer Urkunde über ein Rechtsgeschäft und enthält es alle für die Gebührenbemessung bedeutsamen Umstände, so richtet sich die Gebührenpflicht ausschließlich nach dem Urkundeninhalt (VwGH 14.10.1991, 90/15/0101; Fellner, Kommentar Stempel- und Rechtsgebühren, zu…