Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn H.B., vertreten durch die StB, vom 4. Oktober 2002, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck an der Mur, vertreten durch Herrn A.M.i, vom 6. September 2002, betreffend die Wiederaufnahme der Verfahren…
…hat eine mündliche Verhandlung dann stattzufinden, wenn es in der Berufung oder im Vorlageantrag beantragt wird. Ein Rechtsanspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung setzt einen rechtzeitigen Antrag des Berufungswerbers voraus. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) genügt es nicht, wenn ein Antrag auf Durchführung…
… 17 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 und die Erstattung der seinerzeitigen Grunderwerbsteuer beantragt, da das seinerzeitige Rechtsgeschäft auf Grund eines Rechtsanspruches rückgängig gemacht worden sei, weil eine Vertragsbestimmung nicht erfüllt worden wäre. Das Finanzamt wies mit Bescheid vom 29. Mai 2002 den Antrag nach…
…kommt ihm lediglich die Wirkung von unverbindlichen Anregungen zu. Ein Rechtsanspruch auf - positive oder negative - Erledigung einer solchen Anregung besteht für den Antragsteller ("Anregenden") nicht. Auf die Durchführung einer amtswegigen WA besteht nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH kein subjektives öffentliches Recht (siehe VwGH…
…der Entstehung der Steuerschuld durch Vereinbarung, durch Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechtes oder eines Wiederkaufsrechtes rückgängig gemacht wird 2. wenn der Erwerbsvorgang aufgrund eines Rechtsanspruches rückgängig gemacht wird, weil die Vertragsbestimmungen nicht erfüllt wurden. Ist in den Fällen der Abs. 1 bis 3 die Steuer bereits…
…drei Jahren seit der Entstehung der Steuerschuld durch Vereinbarung, durch Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechtes oder eines Wiederkaufsrechtes rückgängig gemacht wird 2. wenn der Erwerbsvorgang aufgrund eines Rechtsanspruches rückgängig gemacht wird, weil die Vertragsbestimmungen nicht erfüllt wurden. Ist zur Durchführung einer Rückgängigmachung zwischen dem seinerzeitigen Veräusserer…
…1 Versicherungssteuergesetz 1953 vorliegt, wenn die Vereinsmitglieder Umlagen an die Bw.(als Verein) zur Unterstützung bei Eintritt von Schäden an deren Kraftfahrzeug zahlen, und das Mitglied auf die Unterstützung zwar keinen Rechtsanspruch hat, jedoch die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Unterstützung zu gewähren…
…1 Versicherungssteuergesetz 1953 vorliegt, wenn die Vereinsmitglieder Umlagen an die Bw.(als Verein) zur Unterstützung bei Eintritt von Schäden an deren Kraftfahrzeug zahlen, und das Mitglied auf die Unterstützung zwar keinen Rechtsanspruch hat, jedoch die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Unterstützung zu gewähren…
…1 VersStG ist daher gegeben, wenn die Vereinsmitglieder Umlagen an die Bw.(als Verein) zur Unterstützung bei Eintritt von Schäden an deren Kraftfahrzeug zahlen, das Mitglied auf die Unterstützung zwar keinen Rechtsanspruch hat, jedoch die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Unterstützung zu gewähren…
…geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Während die Partei auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Absatz 1 einen Rechtsanspruch besitzt, steht die Verfügung der…
…Anregung des Bw. ins Leere, wobei hinzuzufügen ist, dass auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen kein Rechtsanspruch besteht (vgl. zB VwGH 18.1.1994, 90/14/0124) und auch das Finanzamt keine Entscheidungspflicht trifft. Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen: Der Bw. will offenkundig…
…geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Während die Partei auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Absatz 1 einen Rechtsanspruch besitzt, steht die Verfügung der…
…geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Während die Partei auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Absatz 1 einen Rechtsanspruch besitzt, steht die Verfügung der…
…VwGH 3.3.1989, 88/11/0193) besteht keine Entscheidungspflicht (keine Berechtigung zur Stellung eines Devolutionsantrages) in Fällen, in denen jemand ohne Rechtsanspruch und ohne rechtliches Interesse die Tätigkeit der Behörde in Anspruch nimmt, zumal für diese Auffassung die Überlegung spricht, dass Rechtsschutzinstrumente dem Rechtsschutz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A.M., vertreten durch Mag. Dr. Rudolf Rudari, Wirtschaftstreuhänder, 6706 Bürs, Felderstraße 5, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 2001 bis 2005 entschieden: Die Berufung wird als…
…Dienstjahre zurückgelegt haben, bereits am dem 62. (57.) Lebensjahr gewährt werden". Im Pkt. 6 der genannten Richtlinien, versehen mit der Überschrift "Ausschluss des Rechtsanspruches" ist u.a. Folgendes festgehalten: "Alle Leistungsempfänger haben eine schriftliche Erklärung, die auch wiederholt verlangt werden kann, darüber abzugeben, dass ihnen…
…2 GrEStG 1987 in der Fassung BGBl. Nr. 682/1994 wird die Steuer auf Antrag nicht festgesetzt, wenn der Erwerbsvorgang auf Grund eines Rechtsanspruches rückgängig gemacht wird, weil die Vertragsbestimmungen nicht erfüllt werden. Ist in den Fällen der Abs. 1 bis 3 die Steuer bereits…
…schon deshalb unrichtig, weil die Steuerpflichtige dadurch schlechter gestellt werde, als dies RZ 4245 der EStR 2000 vorsehe. Dies deshalb, weil mangels Normcharakter der Richtlinien ein Rechtsanspruch der Bw. auf Einhaltung derselben durch das Finanzamt nicht bestand. Dies gilt auch für die Einwendung, derartige Kürzungen…
…vielleicht zur Lagerung von Gerätschaften zur Verfügung gestanden. Diese Räumlichkeiten hätten der IS jederzeit von der Fa. R entzogen werden können, da kein Rechtsanspruch auf die Nutzung dieser Räumlichkeiten bestand. Mit Sicherheit könne festgehalten werden, dass für die Nutzung der Räumlichkeiten keine Entgelte, wie z…
…diese Räumlichkeiten jederzeit entzogen werden konnten. Dies deshalb, weil ein Rechtsanspruch auf die Nutzung dieser Räumlichkeiten nicht bestand. Bei Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes war den Angaben der IS, die naturgemäß über eine nähere Sachverhaltskenntnis verfügen muss als die einschreitende Gemeinde, schon deshalb höheres Gewicht beizumessen…