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UFSW RV/0071-W/06Vorsteuerabzug bei nicht existentem Leistungserbringer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2007

…Rechnungsmerkmale verwiesen werden: Eine Rechnung muss demzufolge gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 UStG den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Hierunter ist der richtige Name und die richtige Anschrift zu verstehen. Auch die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers…

UFSG RV/0118-G/13Keine Vorsteuererstattung aus nicht ordnungsgemäßer Rechnung, keine Rückwirkung der Rechnungsberichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2013

…Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10 000 Euro übersteigt, ist weiters die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, wenn der leistende Unternehmer…

UFSW RV/1990-W/09Kein Vorsteuerabzug wegen Rechnungsmängel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2010Teil 2/2

…der Ausweis des Steuerbetrages in einer Summe zulässig, wenn für die einzelnen Posten der Rechnung der Steuersatz angegeben ist. (6) Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 150 Euro nicht übersteigt, genügen neben dem Ausstellungsdatum folgende Angaben: 1. Der Name und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers…

UFSW RV/2859-W/02Versagung des Vorsteuerabzugs bei Fehlen einer Rechnung im Sinne des § 11 Abs.1 UStG 1972
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2004

…Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Nach § 11 Abs. 1 leg. cit. müssen Rechnungen folgende Angaben enthalten: | 1. | den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; | 2. | den Namen…

UFSW RV/0601-W/041. Versagung des Vorsteuerabzuges wegen Nichtnachweisbarkeit des Leistungserbringers 2. Versagung des Vorsteuerabzuges wegen unzutreffender Anschrift des Leistungserbringers in der Rechnung 3. Versagung des Vorsteuerabzuges wegen Fehlens des Leistungszeitraumes in der Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2004

…für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 müssen Rechnungen u.a. folgende Angaben enthalten: den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der…

UFSG RV/0286-G/03Versagung des Vorsteuerabzuges bei formellen Rechnungsmängeln sowie Verspätungszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2004

…GmbH und der J-Bau GmbH - für tatsächlich erbrachte Leistungen - ausgestellten Rechnungen die Bw. zum Vorsteuerabzug berechtigen oder nicht. Eine dem § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 als entsprechend zu wertende Rechnung muss den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten…

UFSW RV/3484-W/11Versagung der Anerkennung von Ausgaben für Arbeiten während der Weihnachtsferien als Betriebsausgabe bzw. der in der Rechnung ausgewiesenen Steuersumme als Vorsteuer im Sinn des § 12 samt Vorsteuerabzug als Folge der Verletzung der §§ 162 BAO und 11 Abs. 1 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2012

…liefernden oder leistenden Unternehmers; | 2. | den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 10.000 übersteigt, ist weiters die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer- Identifikationsnummer anzugeben, wenn der leistende Unternehmer…

UFSG RV/0126-G/04Kein Vorsteuerabzug aus formell mangelhaften Subunternehmer-Rechnungen (Baugewerbe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2007Teil 1/2

…gestellt, sondern lediglich die Vorsteuern wegen fehlender Rechnungsbestandteile (Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers) versagt. Die Unzulässigkeit dieser Beurteilung werde durch die Überprüfungen der Bw. erwiesen bzw. sei durch weitere Erhebungen im Zuge des Rechtsmittelverfahrens zu untermauern. In einer ohne weitere Erhebungen bzw…

UFSW RV/1618-W/03Nichtanerkennung des Vorsteuerabzugs aufgrund vorliegender Deckungsrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2005Teil 1/2

…die zum Vorsteuerabzug berechtigen würde. Selbst dann nicht, wenn die Unternehmereigenschaft desjenigen, der die Leistung erbrachte, als erwiesen angenommen werden könnte, der in der Rechnung angeführte liefernde Unternehmer jedoch nicht existiert. Sind der Name und die Anschrift des Leistenden objektiv unrichtig, so wird dieser Mangel…

UFSG RV/0287-G/03Versagung des Vorsteuerabzuges bei formellen Rechnungsmängeln sowie Verhängung eines Verspätungszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2004

…GmbH und der H-Bau GmbH - für tatsächlich erbrachte Leistungen - ausgestellten Rechnungen die Bw. zum Vorsteuerabzug berechtigen oder nicht. Eine dem § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 als entsprechend zu wertende Rechnung muss den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten…

UFSG RV/0178-G/03Versagung des Vorsteuerabzuges bei formalen Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.03.2004

…dessen Unternehmen ausführt, auf Verlangen des anderen verpflichtet, Rechnungen auszustellen.   Nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 idF BGBl. 663/1994 müssen Rechnungen grundsätzlich folgende Angaben enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des…

UFSW RV/1930-W/05Mangel der Umsatzsteueridentifikationsnummer als Beweis für die Verletzung der Beweisvorsorgepflicht des Abgabepflichtigen in den Jahren 2000 bis 2002
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2007

…Unternehmen ausführt, auf Verlangen des anderen verpflichtet, Rechnungen auszustellen, in denen die Steuer gesondert ausgewiesen ist. Diese Rechnungen müssen - soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist - die folgenden Angaben enthalten: | 1. | Den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers…

UFSG RV/0172-G/041. Schein-/Deckungsrechnungen, nachträgliche Werbungskosten und Vorsteuern aus Vermittlungsprovisionen bei Vermietungseinkünften; 2.Nachträglich bezahlte Aufwendungen und USt-Bruttoverrechnung bei Spekulationseinkünften; 3. Verletzung der Parteienrechte durch unvollständige Rückstellung von Beschlagnahmeunterlagen und Beschränkung der Akteneinsicht, überlange Verfahrensdauer und Eintritt der Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2008Teil 3/7

…für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, abziehen. Die Rechnung muss die in § 11 Abs. 1 UStG angeführten Angaben enthalten. Dazu gehören u.a. der Name und die Anschrift sowohl des liefernden oder leistenden Unternehmers als auch des…

UFSW RV/4203-W/02Kein Vorsteuerabzug bei Fehlen von Rechnungen gem. § 11 Abs.1 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2006Teil 1/2

…Name und Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben. Diese Angaben dienen nicht nur der Kontrolle, ob der Leistungsempfänger eine (zum Vorsteuerabzug berechtigende) Leistung von einem anderen Unternehmer erhalten hat, sondern auch der Sicherstellung der Besteuerung beim leistenden Unternehmer…

UFSG RV/0145-G/04Keine Vorsteuerabzugsberechtigung aus formell mangelhaften Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2004

…dessen Unternehmen ausführt, auf Verlangen des anderen verpflichtet, Rechnungen auszustellen. Nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 idF BGBl. 663/1994 müssen Rechnungen grundsätzlich folgende Angaben enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers…

UFSW RV/1633-W/10Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungen typischer Scheinunternehmer (Briefkasten-GmbH) im Baugewerbe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2010

…Frage des Vorsteuerabzuges des Leistungsempfängers nicht ausschlaggebend (VwGH 20.11.1996, 95/15/0179. Eine dem § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 entsprechende Rechnung muss deshalb den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Darunter ist der richtige Name und die…

UFSW RV/0632-W/04Kein Vorsteuerabzug bei fehlenden Rechnungsmerkmalen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2011

…Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, abziehen. Gemäß § 11 Abs 1 leg cit müssen Rechnungen die folgenden Angaben enthalten: "1. den Namen und die Anschrift des liefernden…

UFSW RV/1999-W/03Antrag auf mündliche Verhandlung, Rechnungsmerkmale
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004

…auf den Rechnungen der P-GmbH angeführten Adressen sind offensichtlich nicht die Geschäftsanschrift des Unternehmens. Wie auch vom VwGH in mehreren Entscheidungen erkannt wurde, müssen gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1972 Rechnungen den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers erhalten…

UFSW RV/1763-W/03Kein Vorsteuerabzug bei mangelhafter Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2006

…Name und Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers sowie des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben. Diese Angaben dienen nicht nur der Kontrolle, ob der Leistungsempfänger eine (zum Vorsteuerabzug berechtigende) Leistung von einem anderen Unternehmer…

UFSW RV/2477-W/09Mehrere Rechnungsmängel, Zweifel am Erbringer der Leistungen ("Diverse Maurerarbeiten")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2010

…den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Diese Angabe dient nicht nur der Kontrolle, ob der Leistungsempfänger eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Leistung von einem anderen Unternehmer erhalten hat, sondern auch der Sicherstellung der Besteuerung beim leistenden Unternehmer. Diesem Sinn des Gesetzes…