…betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. März 2004 bis 30. September 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 18.3.2005 forderte das Finanzamt Innsbruck von der Bw. Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge…
…nicht von Bedeutung. Zum Argument des Bw., die Rückzahlung stelle de facto die Bezahlung einer Strafe dar für einen Fehler, der nicht von ihm zu verantworten sei, wird auf die Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen, wonach die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe auch…
…die arbeitsrechtliche Freistellung von der Arbeitsleistung anlässlich der Geburt eines Kindes (Rechtsanspruch) gegen Entfall der Bezüge (die Vorlage einer Karenzbestätigung ist erforderlich). Mutterkarenz nach § 15 Mutterschutzgesetz schafft bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes ebenfalls eine gleichgestellte Situation. Somit kann die Familienbeihilfe bei aufrechtem…
…einen Wechsel zum Studium der Pädagogik vollzogen habe. Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe sei ausschließlich von objektiven Sachverhalten abhängig und nehme auf subjektive Momente wie Verschulden oder Gutgläubigkeit keine Rücksicht. Mit Schreiben vom 1. August 2008 beantragte die Berufungswerberin die Entscheidung…
…Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe lediglich auf objektive Momente abstellt. Nach der Intention des Gesetzgebers sind somit subjektive Momente bei der Rückforderung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge nicht zu berücksichtigen, sondern es ist ausschließlich zu prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe gegeben…
…Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe lediglich auf objektive Momente abstellt. Nach der Intention des Gesetzgebers sind somit subjektive Momente bei der Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge nicht zu berücksichtigen, sondern es ist ausschließlich zu prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe gegeben…
…Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe lediglich auf objektive Momente abstellt. Nach der Intention des Gesetzgebers sind somit subjektive Momente bei der Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge nicht zu berücksichtigen, sondern es ist ausschließlich zu prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe gegeben…
…Berufungswerberin zu erkennen, dass der Beihilfenbezug zu Unrecht erfolgte. Hinsichtlich des Rückforderungszeitraumes wird auf die auch für den Bereich der Familienbeihilfe anzuwendenden Verjährungsbestimmungen der Bundesabgabenordnung verwiesen. Nach § 207 Abs 4 BAO verjährt das Recht, die Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Beihilfen zu fordern, in fünf…
…des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist. Zurückzuzahlende Beträge können auf fällige oder fällig werdende Familienbeihilfen angerechnet werden." Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen ist sehr weitgehend, zumal sie ausschließlich auf objektiven Sachverhalten beruht und auf subjektive Momente…
…Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist..." Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen…
…des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist. Zurückzuzahlende Beträge können auf fällige oder fällig werdende Familienbeihilfen angerechnet werden." Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen ist also sehr weitgehend, zumal sie ausschließlich auf objektiven Sachverhalten beruht und auf subjektive…
…verursacht worden ist (vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. November 2002, 2002/13/0079)." Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen ist also sehr weit gehend, zumal sie ausschließlich auf objektiven Sachverhalten beruht und auf subjektive Momente, wie Verschulden und Gutgläubigkeit keine…
…Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist. Zurückzuzahlende Beträge können auf fällige oder fällig werdende Familienbeihilfen angerechnet werden." Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen ist sehr weitgehend, zumal sie ausschließlich auf objektiven Sachverhalten beruht und auf subjektive Momente, wie Verschulden und Gutgläubigkeit…
…Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist. Zurückzuzahlende Beträge können auf fällige oder fällig werdende Familienbeihilfen angerechnet werden. Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen ist sehr weitgehend, zumal sie ausschließlich auf objektiven Sachverhalten beruht und auf subjektive Momente, wie Verschulden und Gutgläubigkeit…
…wurde mir die Familienbeihilfe für meine Tochter A , für den Zeitraum von Juni 2003 bis Oktober 2006, erneut gewährt. Nun habe ich einen Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge, datiert mit 25. September 2007, erhalten, in dem ich zur Rückzahlung von € 3…
…Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe lediglich auf objektive Momente abstellt. Nach der Intention des Gesetzgebers sind somit subjektive Momente bei der Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge nicht zu berücksichtigen, sondern es ist ausschließlich zu prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe gegeben…
…1967 hat, wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. Wie das Finanzamt unter Zitierung der einschlägigen Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu Recht festgestellt hat, ist diese Verpflichtung zur Rückzahlung von subjektiven Momenten unabhängig. Fehlen objektiv die Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienbeihilfe, besteht…
…Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist. Zurückzuzahlende Beträge können auf fällige oder fällig werdende Familienbeihilfen angerechnet werden." Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen ist sehr weitgehend, zumal sie ausschließlich auf objektiven Sachverhalten beruht und auf subjektive Momente, wie Verschulden und Gutgläubigkeit…
…Papacek, Der Familienlastenausgleich, Kommentar, führen zu § 26 Folgendes aus: "Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe ist sehr weitgehend, zumal sie ausschließlich auf objektiven Sachverhalten beruht und auf subjektive Momente, wie Verschulden und Gutgläubigkeit keine Rücksicht nimmt. Die Rückzahlungspflicht besteht daher auch dann…
…im § 26 FLAG geregelte Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe stelle ausschließlich auf objektive Momente ab. Somit seien im Anwendungsbereich des § 26 FLAG die Gründe für die Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe ebenso unbeachtlich wie ein gutgläubiger Verbrauch (VwGH 3.10.2000…