…Rückforderung betroffen. Unter Zugrundelegung obiger Ausführungen waren somit die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag von der Beschwerdeführerin rückzufordern, weil es nicht maßgeblich ist, ob die Beschwerdeführerin wiederholt oder regelmäßig Nachweise an die belangte Behörde übermittelt hat. Eine Verpflichtung zur Rückzahlung unberechtigt bezogener Familienbeihilfen besteht auch dann…
…betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. März 2004 bis 30. September 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 18.3.2005 forderte das Finanzamt Innsbruck von der Bw. Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge…
…Mit Bescheid vom 23. Jänner 2012 forderte das Finanzamt Wien 2/20/21/22 von der Antragstellerin die Rückzahlung zu Unrecht bezogener Beiträge der Familienbeihilfe und des Kindesabsetzbetrages für die Kinder Sa und MP für den Zeitraum Jänner 2006 - Oktober 2011. Gegen diesen Bescheid richtete…
…nicht von Bedeutung. Zum Argument des Bw., die Rückzahlung stelle de facto die Bezahlung einer Strafe dar für einen Fehler, der nicht von ihm zu verantworten sei, wird auf die Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen, wonach die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe auch…
…die arbeitsrechtliche Freistellung von der Arbeitsleistung anlässlich der Geburt eines Kindes (Rechtsanspruch) gegen Entfall der Bezüge (die Vorlage einer Karenzbestätigung ist erforderlich). Mutterkarenz nach § 15 Mutterschutzgesetz schafft bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes ebenfalls eine gleichgestellte Situation. Somit kann die Familienbeihilfe bei aufrechtem…
…12.03.2026 wurde der Beschwerdeführer zur Rückzahlung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum 11/2023 bis 06/2025 verpflichtet. Der Rückforderungsbetrag beläuft sich auf EUR 5.136,20 (davon entfallend EUR 3.773,60 auf die Familienbeihilfe und EUR 1.362,60 auf…
…der Beschwerdeführer zur Rückzahlung von Familienbeihilfe sowie der Ausgleichszahlung gemäß VO (EG) 883/2004 für den Zeitraum November 2020 bis August 2024 verpflichtet. Der Rückzahlungsbetrag beläuft sich auf insgesamt EUR 8.159,20 (davon entfallend EUR 5.209,40 auf die Familienbeihilfe und EUR 2…
…die Beschwerdeführerin durch das belangte Finanzamt zur Rückzahlung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum 12/2022 bis 03/2024 verpflichtet. Der Rückforderungsbetrag beläuft sich insgesamt auf EUR 6.809,10 (davon entfallend EUR 5.805,70 auf Familienbeihilfe und EUR 1.003,40 auf…
…2022 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum 10/2021 bis 01/2022 zum Ordnungsbegriff ***OB*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass eine Rückzahlung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag nur…
…Bescheid, Beschwerde Mit Bescheid vom 19.02.2026 wurde die Beschwerdeführerin zur Rückzahlung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum 07/2025 bis 02/2026 verpflichtet. Begründend wurde ausgeführt, dass die Familienbeihilfe für ein volljähriges Kind - unter anderem - während einer Berufsausbildung oder Berufsfortbildung zustehe. Da…
…Bescheid vom 03.07.2025 wurde die Beschwerdeführerin zur Rückzahlung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag die die Zeiträume April bis September 2021 sowie März bis Oktober 2022 (in Summe - EUR 3.309,00) verpflichtet. Begründend wurde ausgeführt, dass Familienbeihilfe nach dem ersten Studienjahr nur dann zustehe…
…wurden. Von der leiblichen Mutter wurde am 22.12.2020 eine Verzichtserklärung gemäß § 2a Abs. 2 FLAG 1967 abgegeben. Mit Rückforderungsbescheid vom 15.12.2022 hat das belangte Finanzamt den Beschwerdeführer zur Rückzahlung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Juli bis Dezember 2022 verpflichtet…
…einen Wechsel zum Studium der Pädagogik vollzogen habe. Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe sei ausschließlich von objektiven Sachverhalten abhängig und nehme auf subjektive Momente wie Verschulden oder Gutgläubigkeit keine Rücksicht. Mit Schreiben vom 1. August 2008 beantragte die Berufungswerberin die Entscheidung…
…dies sei deswegen erfolgt, um der Beschwerdeführerin "die Zahlung des Rückforderungsbetrages zu vereinfachen". Die Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe kann vom Finanzamt gemäß § 26 Abs. 2 FLAG 1967 auch durch Anrechnung auf fällige oder fällig werdende Familienbeihilfe vorgenommen werden. Die Behörde hat diese Ermessensentscheidung…
…Versagen, denn aus der für 14 Monate rückwirkenden Aberkennung der Familienbeihilfe ergeben sich für mich folgende Nachteile und Konsequenzen: • Rückzahlung von € 3507,80 • Rückforderung der erhöhten Familienbeihilfe für 08/2021 und 08/2022 • Aberkennung der Familienbeihilfe für 08-09/2021 und 07-09/2022…
…vorliegenden Sachverhalt der zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfe abgestimmt ist. Eine subjektive Sichtweise ist nicht vorgesehen, dh persönliche oder sonstige Umstände, die zum unrechtmäßigen Bezug geführt haben, sind nicht zu berücksichtigen. Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe besteht auch für die infolge einer…
…sich aus dem Gesetz, dass die Familienbeihilfe demjenigen zusteht, bei dem ein Kind haushaltszugehörig ist. Die überdies hier gegenständliche Rechtsfrage, ob bei Weitergabe der Familienbeihilfe dennoch eine Verpflichtung zur Rückzahlung von unrechtmäßig empfangenen Familienleistungen (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge) gegeben ist, wurde auf Basis von § 26 FLAG…
…Unrecht erhalten hat. Nach ständiger Judikatur des VwGH (vgl zB VwGH 18.04.2007, 2006/13/0174) besteht die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe auch für irrtümlich durch das FA erfolgte Auszahlungen (mit Hinweis auf VwGH 25.01.2001, 2000/15/0183…
…Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 4. Juni 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. Mai 2021 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Februar 2018 bis März 2021, Steuernummer ***StNr***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279…
…bis 12/12 keine FB und KG ausbezahlt erhalten, sondern mein Sohn im Zuge der Direktauszahlung mit Zahlstelle Sachwalterkonto. Die belangte Behörde begehrt eine Rückzahlung von mir von NICHT erhaltener Zahlungen! Die Begründung der belangten Behörde, dass mein Sohn an der Adresse seines Sachwalters gemeldet…