RIS AI
834 Treffer205 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/2014-W/02Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten dürfen nur dann gebildet werden, wenn der Eintritt der Verbindlichkeit am Bilanzstichtag zumindest ernsthaft droht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2006

…für eine künftige Belastung besteht. Rückstellungen sind in jenem Jahr zu bilden, in dem der rückstellungsbegründende Umstand eintritt. Die Bildung zu Lasten eines späteren Jahres ist unzulässig. Bei der von der Bw. gebildeten "Provisionsrückstellung" handelt es sich demnach grundsätzlich um eine "Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten…

UFSL RV/0491-L/05Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bei noch nicht abgewickeltem Hauptgeschäft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.10.2005Teil 1/2

…5 Abs. 1 EStG zwingend entfalte. Auch § 9 EStG könne eine abweichende einschränkende steuerliche Norm nicht entnommen werden, weil im gegenständlichen Fall nachweislich eine Rückstellung für eine sonstige ungewisse Verbindlichkeit gegeben sei (§ 9 Abs. 1 Z 3 EStG). e. Schwebende Geschäfte seien solche, die noch…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 2/4

… 247 Rz 225, die auch im Falle von auflösenden Bedingungen dem Ausweis einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten den Vorzug einzuräumen und Quantschnigg in ESt-Handbuch § 6 Rz.161, der bei Bedingungen auf den Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise verweist). Der BFH vertritt diesbezüglich allgemein die Ansicht…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 1/4

…möglich (Lechner, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG, ÖStZ, 4/1983, Seite 43 ff). Quantschnigg (ESt-Handbuch: § 5 Tz 36, 37, 37.1., Seite 246) führt in Analogie und unter Verweis auf Lechner aus: Ist lediglich die Fälligkeit ungewiss, wohl…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 2/4

… 247 Rz 225, die auch im Falle von auflösenden Bedingungen dem Ausweis einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten den Vorzug einzuräumen und Quantschnigg in ESt-Handbuch § 6 Rz.161, der bei Bedingungen auf den Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise verweist). Der BFH vertritt diesbezüglich allgemein die Ansicht…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 3/4

…8 Z 1 HGB, nach der Rückstellungen für Verbindlichkeiten, die am Abschlussstichtag ....sicher, aber nur hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt des Eintrittes unbestimmt sind, legistisch missverständlich ist. Wenn nämlich unter dem ungewissen Zeitpunkt des Eintrittes die Fälligkeit gemeint ist, widerspräche dies der einhelligen Lehre…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 4/4

…Einlösungsverpflichtung für die von einer Handelsgesellschaft ausgegebenen Gutmünzen, die ohne zeitliche Beschränkung und in Höhe des aufgedruckten Wertes zum Empfang von Waren, zur Anrechnung auf den Kaufpreis von Waren oder zur Rückzahlung von Bargeld eingelöst werden konnten, nicht als Rückstellung, sondern als gewisse Verbindlichkeit qualifiziert…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…möglich (Lechner, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG, ÖStZ, 4/1983, Seite 43 ff). Quantschnigg (ESt-Handbuch: § 5 Tz 36, 37, 37.1., Seite 246) führt in Analogie und unter Verweis auf Lechner aus: Ist lediglich die Fälligkeit ungewiss, wohl…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 2/4

… 247 Rz 225, die auch im Falle von auflösenden Bedingungen dem Ausweis einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten den Vorzug einzuräumen und Quantschnigg in ESt-Handbuch § 6 Rz.161, der bei Bedingungen auf den Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise verweist). Der BFH vertritt diesbezüglich allgemein die Ansicht…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 3/4

…8 Z 1 HGB, nach der Rückstellungen für Verbindlichkeiten, die am Abschlussstichtag ....sicher, aber nur hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt des Eintrittes unbestimmt sind, legistisch missverständlich ist. Wenn nämlich unter dem ungewissen Zeitpunkt des Eintrittes die Fälligkeit gemeint ist, widerspräche dies der einhelligen Lehre…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…möglich (Lechner, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG, ÖStZ, 4/1983, Seite 43 ff). Quantschnigg (ESt-Handbuch: § 5 Tz 36, 37, 37.1., Seite 246) führt in Analogie und unter Verweis auf Lechner aus: Ist lediglich die Fälligkeit ungewiss, wohl…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 3/4

…8 Z 1 HGB, nach der Rückstellungen für Verbindlichkeiten, die am Abschlussstichtag ....sicher, aber nur hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt des Eintrittes unbestimmt sind, legistisch missverständlich ist. Wenn nämlich unter dem ungewissen Zeitpunkt des Eintrittes die Fälligkeit gemeint ist, widerspräche dies der einhelligen Lehre…

UFSL RV/0160-L/04Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nach geltend gemachtem Gewährleistungsanspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2006

…wichtige Gründe für die Annahme der Mangelhaftigkeit des Pflegemittels bzw. der fehlerhaften Anwendung des Mittels durch die Nutzer gegeben, insbesondere in Anbetracht der Ausführungen des Gutachters S.R.. Gemäß § 9 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 hätten Rückstellungen unter anderem für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten gebildet…

UFSL RV/0491-L/05Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bei noch nicht abgewickeltem Hauptgeschäft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.10.2005Teil 2/2

…das Realisationsprinzip) verwiesen und die Rückstellungsbildung damit steuerlich auf verbindlichkeitsnahe Passivpositionen beschränkt. Nach der Rechtsansicht des UFS (gestützt auf die ständige Rsp des VwGH) sind die handelsrechtlichen Grundsätze der Rückstellungsbildung im Bereich der Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten nicht (zur Gänze) im Wege der Maßgeblichkeit auf…

UFSI RV/0635-I/02Zeitpunkt der Auflösung einer Rückstellung für Umweltschutzanlagen und Behandlung von "Genussrechtskapital" als Eigen- oder Fremdkapital
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.12.2004Teil 1/2

…im Prüfungszeitraum jedoch nicht erfolgt. Bei der im Prüfungszeitraum bilanzierten Rückstellung handle es sich um eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten iSd § 9 Abs. 1 Z 3 EStG. Wie der Gesetzgeber weiters in § 9 Abs. 3 EStG ausführe, sei die Bildung einer solchen Rückstellung nur zulässig…

UFSW RV/3442-W/07Bildung einer Rückstellung für mögliche Rückzahlungsverpflichtung von Investitionszuschüssen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.04.2008

…Die strittige Frage, ob eine Neutralisierung der Einnahmen durch Bildung einer Rückstellung für Boxenmiete zulässig ist, ist daher unabhängig von handelsrechtlichen Bestimmungen nur nach steuerlichen Kriterien zu prüfen. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind nur dann zu bilden, wenn mit dem Entstehen einer Schuld auf Grund…

UFSI RV/0184-I/051) Passivierung von Zinsen aus Sparbriefen als Rückstellung oder als Verbindlichkeit 2) Besteuerung von Zinsen aus argentinischen Anleihen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2008

…Abs. 8 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt ihres Eintritts unbestimmt sind. Ist die Verpflichtung am Bilanzstichtag bereits entstanden, dann ist nicht eine Rückstellung, sondern eine Verbindlichkeit auszuweisen (vgl. Doralt…

UFSW RV/0138-W/05Rückstellungen für Bürgschaften können nur bei nachgewiesener betrieblicher Veranlassung gebildet werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2005

…Einzelunternehmung gebildete Rückstellung für Bürgschaften i.H.v. S 4.000.000,- nicht anerkannt und dem Gewinn hinzugerechnet wurde. Begründet wurde das Abgehen von der Erklärung zum einen damit, dass der Grund für den Ansatz von Rückstellungen für ungewisse aber wahrscheinliche Aufwendungen/Verbindlichkeiten im Jahr…

UFSW RV/0570-W/02Rückstellungen für Tantiemen und Pensionen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2004

…die unversteuerten Rücklagen, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und unter Bedachtnahme auf die Grundsätze des § 195 HGB aufzugliedern. § 198 Abs. 8 Z 1 HGB normiert: Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, die am…

UFSL RV/0136-L/03Keine Verfassungswidrigkeit von Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und Schwankungsrückstellungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2003

…stelle dafür einen Ausgleich (nämlich für die systemfremden Bilanzierungsgrundsätze) dar. Aus diesem Grund bestehe keine Notwendigkeit gerade Schwankungsrückstellungen nur teilweise zum steuerlichen Abzug zuzulassen, da es sich um eine echte Rückstellung (für ungewisse Verbindlichkeiten) handle. In der Ungleichbehandlung gegenüber den übrigen Rückstellungen liege die Verfassungswidrigkeit. …