UFSW RV/1888-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005 …auf die Bildung einer Rückstellung verzichtet worden sei. Erst auf Grund
des Urteils des Handelsgerichtes Wien GZ2 = GZ3, zugestellt am 27.9.2000 seien
die Prozessaussichten der KG im oben genannten Verfahren als schlecht zu
bezeichnen gewesen.
Eine Rückstellung für Prozesskosten kann nur
gebildet…
UFSW RV/0776-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Firmenwet ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005 …auf die Bildung einer Rückstellung verzichtet worden sei. Erst auf Grund
des Urteils des Handelsgerichtes Wien GZ2 = GZ3, zugestellt am 27. September
2000 seien die Prozessaussichten der KG im oben genannten Verfahren als schlecht
zu bezeichnen gewesen.
Eine Rückstellung für Prozesskosten kann nur
gebildet…
UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 1/3 …Ni an, dass auf
diese Rechnung tatsächlich keine Zahlung erfolgte, wendete aber damals ein,
dass er dafür für eine später erstellte
Einkommensteuererklärung 1994 mit Honorarnote vom 15. April 1996 einen
unüblich hohen Betrag von 24.000,00 S + USt verlangt habe. Im Verlaufe der
Prüfung…
UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 2/3 …Verbindlichkeiten in den Bilanzen der KG aufwandswirksam zu
berücksichitgen gewesen seien. Ausdrücklich werde vorgebracht, dass in
den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen der KG ab 1993 entsprechende
Bilanzberichtigungen vorgenommen worden seien.
Für Verbindlichkeiten bestehe - anders als für
Rückstellungen - auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG eine
Passivierungspflicht…
UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 3/3 …aber
künftige Prozesskosten rückgestellt werden. Aus diesem Grund kann
für das Jahr 1993 keine Rückstellung gebildet werden, da im Jahr 1993
kein Prozess anhängig war. Dr. Ni begehrt die Kosten lt. Beilagen bzw.
für zukünftige zu erwartende Prozesskosten des zweitinstanzlichen
Verfahrens. Auch diese Kosten können…
UFSW RV/0355-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006 …auf die Bildung einer Rückstellung verzichtet worden sei. Erst auf Grund des Urteils des Handelsgerichtes Wien GZ2a = GZ2b, zugestellt am 27.9.2000 seien die Prozessaussichten der KG im oben genannten Verfahren als schlecht zu bezeichnen gewesen.
Eine Rückstellung für Prozesskosten kann nur gebildet…
UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 1/3 …auf
diese Rechnung tatsächlich keine Zahlung erfolgte, wendete aber damals ein,
dass er dafür für eine später erstellte
Einkommensteuererklärung 1994 mit Honorarnote vom 15.4.1996 einen
unüblich hohen Betrag von 24.000,00 S + USt verlangt habe. Im Verlaufe der
Prüfung gab der dazu…
UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 2/3 …Verbindlichkeiten in den Bilanzen der KG aufwandswirksam zu
berücksichitgen gewesen seien. Ausdrücklich werde vorgebracht, dass in
den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen der KG ab 1993 entsprechende
Bilanzberichtigungen vorgenommen worden seien.
Für Verbindlichkeiten bestehe - anders als für
Rückstellungen - auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG eine
Passivierungspflicht…
UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 3/3 …aber
künftige Prozesskosten rückgestellt werden. Aus diesem Grund kann
für das Jahr 1993 keine Rückstellung gebildet werden, da im Jahr 1993
kein Prozess anhängig war. Dr. Ni begehrt die Kosten lt. Beilagen bzw.
für zukünftige zu erwartende Prozesskosten des zweitinstanzlichen
Verfahrens. Auch diese Kosten können…
UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden.
3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 1/3 …keine Zahlung erfolgte, wendete aber damals ein, dass er dafür für eine später erstellte Einkommensteuererklärung 1994 mit Honorarnote vom 15.4.1996 einen unüblich hohen Betrag von 24.000,00 S + USt verlangt habe. Im Verlaufe der Prüfung gab der dazu befragte Gesellschafter Dr. G …
UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 1/3 …Ni an, dass auf
diese Rechnung tatsächlich keine Zahlung erfolgte, wendete aber damals ein,
dass er dafür für eine später erstellte
Einkommensteuererklärung 1994 mit Honorarnote vom 15. April 1996 einen
unüblich hohen Betrag von 24.000,00 S + USt verlangt habe. Im Verlaufe der
Prüfung…
UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 2/3 …Verbindlichkeiten in den Bilanzen der Bw aufwandswirksam zu
berücksichitgen gewesen seien. Ausdrücklich werde vorgebracht, dass in
den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen der Bw ab 1993 entsprechende
Bilanzberichtigungen vorgenommen worden seien.
Für Verbindlichkeiten bestehe - anders als für
Rückstellungen - auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG eine
Passivierungspflicht…
UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 3/3 …aber
künftige Prozesskosten rückgestellt werden. Aus diesem Grund kann
für das Jahr 1993 keine Rückstellung gebildet werden, da im Jahr 1993
kein Prozess anhängig war. Dr. Ni begehrt die Kosten lt. Beilagen bzw.
für zukünftige zu erwartende Prozesskosten des zweitinstanzlichen
Verfahrens. Auch diese Kosten können…
UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden.
3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 2/3 …Verbindlichkeiten in den Bilanzen der KG aufwandswirksam zu berücksichitgen gewesen seien. Ausdrücklich werde vorgebracht, dass in den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen der KG ab 1993 entsprechende Bilanzberichtigungen vorgenommen worden seien.
Für Verbindlichkeiten bestehe - anders als für Rückstellungen - auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG eine Passivierungspflicht…
UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden.
3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 3/3 …aber künftige Prozesskosten rückgestellt werden. Aus diesem Grund kann für das Jahr 1993 keine Rückstellung gebildet werden, da im Jahr 1993 kein Prozess anhängig war. Dr. Ni begehrt die Kosten lt. Beilagen bzw. für zukünftige zu erwartende Prozesskosten des zweitinstanzlichen Verfahrens. Auch diese Kosten können…
UFSL RV/1126-L/07Außerbetriebliches Vermögen beim Kauf von Futures und Optiones durch eine Kapitalgesellschaft mit dem Betriebsgegenstand "Versicherungsmakler".
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2011Teil 1/2 …aus:
"Für Optionsgeschäfte sei in gleicher Weise deren Eignung, den Betrieb zu fördern, zu untersuchen. Eine bilanzielle Erfassung der offenen Geschäfte komme dabei aufgrund der herrschenden Bilanzierungsgrundsätze nur dann in Frage, wenn aus dem Geschäft ein Verlust drohe. Dieser sei in einer Rückstellung für drohende…
UFSW RV/1800-W/041. Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug liegen nicht vor, wenn der zu beurteilenden Rechnung kein Leistungsaustausch zu Grunde liegt
2. Eine Zurechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung an einen Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ohne Gesellschafterstellung ist nicht möglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2007Teil 1/2 …K.T.V. GmbH reicht Erklärungen für 1997 ein (Rückstellung scheint unverändert mit S 2,000.000,00 in Bilanz auf).
26.3.1999:
Mit Aktenvermerkt (Kopie 5) teilt die Betriebsprüfung Körperschaften dem zuständigen Referat mit, dass die geltend gemachte Vorsteuer in Höhe von S…
UFSW RV/3171-W/02Nichtanerkennung von Zinsaufwendungen als nachträgliche Sonderbetriebsausgaben, da sie in Zusammenhang mit Einkünften aus Anteilen an einer GmbH stehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2004 …S 46.031,05 auf Kapitalrücklage entfielen), und die Eröffnungsbilanz durch die infolge einer Betriebsprüfung bei der I-GmbH veranlassten Auflösung der in beiden
Bilanzen enthaltenen Bilanzposition "Rückstellung für Entsorgungskosten - S 15.000.000" zu
berichtigen (und dadurch das wirtschaftliche Kapital um S 15.000…
UFSW RV/1761-W/02Rückkaufwerte Lebensversicherungen, periodengerechte Abgrenzung, Rückstellung Mehrsteuern, Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2004 …Eine Rückstellung für Kapitalertragsteuer findet sich in
der Bilanz als Passivposten nicht, obwohl die Berechnung der Rückstellung
unter Tz. 18 eine anzusetzende Bilanzposition von 464.270,00 S
ausweist. Entsprechend der Darstellung unter Tz. 18 ergibt sich aus dieser
Rückstellung keine Erfolgsänderung im Jahr 1997…