BFG RV/7101466/2019Sicherheitszuschlag wegen fehlender Rechnungen, Haftrücklass, Rückstellung für Beratungskosten;
ersatzlose Aufhebung des Kapitalertragsteuerbescheides, weil keinerlei Angaben zum Sachverhalt in der Begründung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.03.2026 …sei daher mit € 5.000 niedrig angesetzt. Hinzuschätzungen von Sicherheitszuschlägen seien nach der Rechtsprechung als verdeckte Ausschüttung zu werten und unterlägen der Kapitalertragsteuer.
Die Rückstellung für Beratungskosten (Tz 4 des Berichtes) sei als Pauschalrückstellung nicht anerkannt worden. Die Beschwerdeführerin sei mit Vorhalt vom 14…
UFSW RV/1888-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005 …auf die Bildung einer Rückstellung verzichtet worden sei. Erst auf Grund
des Urteils des Handelsgerichtes Wien GZ2 = GZ3, zugestellt am 27.9.2000 seien
die Prozessaussichten der KG im oben genannten Verfahren als schlecht zu
bezeichnen gewesen.
Eine Rückstellung für Prozesskosten kann nur
gebildet…
UFSW RV/0776-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Firmenwet ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005 …auf die Bildung einer Rückstellung verzichtet worden sei. Erst auf Grund
des Urteils des Handelsgerichtes Wien GZ2 = GZ3, zugestellt am 27. September
2000 seien die Prozessaussichten der KG im oben genannten Verfahren als schlecht
zu bezeichnen gewesen.
Eine Rückstellung für Prozesskosten kann nur
gebildet…
UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 1/3 …Ni an, dass auf
diese Rechnung tatsächlich keine Zahlung erfolgte, wendete aber damals ein,
dass er dafür für eine später erstellte
Einkommensteuererklärung 1994 mit Honorarnote vom 15. April 1996 einen
unüblich hohen Betrag von 24.000,00 S + USt verlangt habe. Im Verlaufe der
Prüfung…
UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 2/3 …Verbindlichkeiten in den Bilanzen der KG aufwandswirksam zu
berücksichitgen gewesen seien. Ausdrücklich werde vorgebracht, dass in
den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen der KG ab 1993 entsprechende
Bilanzberichtigungen vorgenommen worden seien.
Für Verbindlichkeiten bestehe - anders als für
Rückstellungen - auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG eine
Passivierungspflicht…
UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 3/3 …aber
künftige Prozesskosten rückgestellt werden. Aus diesem Grund kann
für das Jahr 1993 keine Rückstellung gebildet werden, da im Jahr 1993
kein Prozess anhängig war. Dr. Ni begehrt die Kosten lt. Beilagen bzw.
für zukünftige zu erwartende Prozesskosten des zweitinstanzlichen
Verfahrens. Auch diese Kosten können…
UFSW RV/0355-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006 …auf die Bildung einer Rückstellung verzichtet worden sei. Erst auf Grund des Urteils des Handelsgerichtes Wien GZ2a = GZ2b, zugestellt am 27.9.2000 seien die Prozessaussichten der KG im oben genannten Verfahren als schlecht zu bezeichnen gewesen.
Eine Rückstellung für Prozesskosten kann nur gebildet…
UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 1/3 …auf
diese Rechnung tatsächlich keine Zahlung erfolgte, wendete aber damals ein,
dass er dafür für eine später erstellte
Einkommensteuererklärung 1994 mit Honorarnote vom 15.4.1996 einen
unüblich hohen Betrag von 24.000,00 S + USt verlangt habe. Im Verlaufe der
Prüfung gab der dazu…
UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 2/3 …Verbindlichkeiten in den Bilanzen der KG aufwandswirksam zu
berücksichitgen gewesen seien. Ausdrücklich werde vorgebracht, dass in
den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen der KG ab 1993 entsprechende
Bilanzberichtigungen vorgenommen worden seien.
Für Verbindlichkeiten bestehe - anders als für
Rückstellungen - auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG eine
Passivierungspflicht…
UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 3/3 …aber
künftige Prozesskosten rückgestellt werden. Aus diesem Grund kann
für das Jahr 1993 keine Rückstellung gebildet werden, da im Jahr 1993
kein Prozess anhängig war. Dr. Ni begehrt die Kosten lt. Beilagen bzw.
für zukünftige zu erwartende Prozesskosten des zweitinstanzlichen
Verfahrens. Auch diese Kosten können…
UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden.
3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 1/3 …keine Zahlung erfolgte, wendete aber damals ein, dass er dafür für eine später erstellte Einkommensteuererklärung 1994 mit Honorarnote vom 15.4.1996 einen unüblich hohen Betrag von 24.000,00 S + USt verlangt habe. Im Verlaufe der Prüfung gab der dazu befragte Gesellschafter Dr. G …
UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 1/3 …Ni an, dass auf
diese Rechnung tatsächlich keine Zahlung erfolgte, wendete aber damals ein,
dass er dafür für eine später erstellte
Einkommensteuererklärung 1994 mit Honorarnote vom 15. April 1996 einen
unüblich hohen Betrag von 24.000,00 S + USt verlangt habe. Im Verlaufe der
Prüfung…
UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 2/3 …Verbindlichkeiten in den Bilanzen der Bw aufwandswirksam zu
berücksichitgen gewesen seien. Ausdrücklich werde vorgebracht, dass in
den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen der Bw ab 1993 entsprechende
Bilanzberichtigungen vorgenommen worden seien.
Für Verbindlichkeiten bestehe - anders als für
Rückstellungen - auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG eine
Passivierungspflicht…
UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 3/3 …aber
künftige Prozesskosten rückgestellt werden. Aus diesem Grund kann
für das Jahr 1993 keine Rückstellung gebildet werden, da im Jahr 1993
kein Prozess anhängig war. Dr. Ni begehrt die Kosten lt. Beilagen bzw.
für zukünftige zu erwartende Prozesskosten des zweitinstanzlichen
Verfahrens. Auch diese Kosten können…
UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden.
3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 2/3 …Verbindlichkeiten in den Bilanzen der KG aufwandswirksam zu berücksichitgen gewesen seien. Ausdrücklich werde vorgebracht, dass in den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen der KG ab 1993 entsprechende Bilanzberichtigungen vorgenommen worden seien.
Für Verbindlichkeiten bestehe - anders als für Rückstellungen - auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG eine Passivierungspflicht…
UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden.
3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 3/3 …aber künftige Prozesskosten rückgestellt werden. Aus diesem Grund kann für das Jahr 1993 keine Rückstellung gebildet werden, da im Jahr 1993 kein Prozess anhängig war. Dr. Ni begehrt die Kosten lt. Beilagen bzw. für zukünftige zu erwartende Prozesskosten des zweitinstanzlichen Verfahrens. Auch diese Kosten können…
BFG RV/7102660/20111. Auflösung einer unrichtigen Rückstellung (Bilanzberichtigung) im Fehlerursprungsjahr bzw. in der ersten Eröffnungsbilanz ohne Erfolgsauswirkung in diesem Jahr
2. Für den Seminarveranstalter eingehobene Seminarbeiträge, die in der Folge wieder an den Veranstalter überwiesen werden, stellen keine Betriebseinnahme bei der unentgeltlich vortragenden Beschwerdeführerin dar
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.04.2017 …exakt den gleichen Betrag eine Eingangsrechnung gelegt worden, die im Jahr 2011 bezahlt werde. Es hätte also im gleichen Jahr eine Rückstellung für die noch nicht gelegte Eingangsrechnung gebildet werden müssen, wodurch sich das steuerliche Ergebnis nicht erhöhe. Bei diesem Betrag handle es sich um…
BFG RV/7100932/20221. Am Verrechnungskonto verbuchte "Entnahmen" des Gesellschafters: Sofortige vA der "Entnahme", spätere vA durch Verzicht auf die Verrechnungskontoforderung oder keine vA aufgrund Darlehensprolongation
2. Aktive Rechnungsabgrenzung von Honoraranteilen für Nacharbeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.12.2024Teil 1/3 …dass die Rückstellung für Nacharbeiten (K 2012 bis 2015) steuerlich nicht anzuerkennen sei.
Darstellung der Bemessungsgrundlagen für die Kapitalertragsteuer (OZ 23/16):
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Zeitraum
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KESt-Bemessungsgrundlage
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2013
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673.307,46 €*)
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2014
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57.564,97 €**)
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2015
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111…