…Buchungsfälle ist ersichtlich, dass die angebotenen monatlichen Raten nicht entrichtet wurden, sich der Abgabenrückstand zum 31. Dezember 2010 jedoch durch die Einzahlung von 16.000,- Euro auf den Betrag von 12.205,95 Euro verringert hatte. Dieser Rückstand wurde durch Einzahlung vom 13. Jänner 2011…
…Zahlungstermin (Entrichtungstermin) 18. April 1995 belastet worden ist, was den bestehenden Rückstand entsprechend erhöht hat. Aus dem im Zuge der mündlichen Berufungsverhandlung vorgelegten Schreiben des Hauptzollamtes W. geht hervor, dass der strittige Betrag fristgerecht und vollständig entrichtet worden ist. Da demnach die Entrichtung im Jahr…
…verbucht wird (§ 213), erstrecken. Eine Überprüfung des Abgabenkontos ergab, dass die vom Zahlungserleichterungsansuchen betroffenen Abgaben bereits vollständig entrichtet wurden. Derzeit besteht ein Guthaben in Höhe von € 916,74. Tatbestandsvoraussetzung der Bewilligung einer Zahlungserleichterung nach dieser Gesetzesstelle ist u.a. der Umstand, dass hinsichtlich der…
…kann dem Argument der Finanzstrafbehörde nur zugestimmt werden, dass die angebotenen Raten im Verhältnis zur Höhe des Rückstandes zu niedrig sind, um eine Entrichtung in angemessener Zeit zu gewährleisten, wobei dem Umstand der Gefährdung der Einbringlichkeit nur eine untergeordnete Rolle zukommt. Bei Strafrückständen sind jedenfalls…
…die mit Bescheid vom 12. Jänner 2005 bewilligten Raten rechtzeitig und vollständig entrichtet wurden, insbesondere daher, ob der Bw. die miteinbezogene Einkommensteuervorauszahlung für das erste Quartal 2005 zu dem angeführten Zahlungstermin 28. Februar 2005 entrichten hätte müssen. Dabei war festzustellen, dass mit Bescheid vom 14…
…nicht vollständiger Entrichtung der am 27. August 2001 fälligen Rate von S 1.500.000,00 (€ 109.009,25) verwirkt gewesen wären. Diese Rate wäre nur teilweise am 27. August 2001 mit S 958.944,00 (€ 69.689,18) durch Überweisung entrichtet worden…
…April 1999 gemäß § 33 TP 5 GebG gegenüber dem Mieter eine Gebühr in Höhe von S 16.214,00 fest. Da diese Abgabe nicht vollständig entrichtet wurde, erließ das Finanzamt am 14. November 2001 einen gleich lautenden Bescheid an die Vermieterin (Bw). In der dagegen…
…Wochen würden € 5.000,00 und der Restbetrag in Raten à € 3.000,00 beginnend ab 1. April 2011 entrichtet. Dieser Rückstand sei so mit den laufenden Abgaben und Steuern rückzahlbar. Die Einbringlichkeit sei somit nicht gefährdet. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß …
…Ob es Wille des Gesetzgebers war, dass Aussetzungszinsen festzusetzen sind, obwohl die Abgabenschuldigkeiten bei richtiger Abgabenfestsetzung durch die Zahlung des Betrages von € 9.700,00 vollständig entrichtet gewesen wären, somit das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit ist daher in diesem Verfahren nicht zu prüfen. Die…
…1.100,00 sei bereits vollständig entrichtet worden. Derzeit entrichte die Bw. ihren Rückstand an Einkommensteuer, welche mit ca. € 1.200,00 aushafte, in monatlichen Raten in Höhe von € 100,00. Auf Befragung der Mitarbeiterin des Finanzamtes, wie hoch der Rückstand insgesamt sei…
…diesem Grund abzuweisen. Zudem ist zu bemerken, dass die Geldstrafe zwischenzeitlich vollständig entrichtet wurde und auf dem Strafkonto des Bf., St.Nr. Z, kein Rückstand aufscheint. Da die Bewilligung von Zahlungserleichterungen für bereits entrichtete Abgaben ausgeschlossen ist, war das Ansuchen auch aus diesem Grund abzuweisen…
…zwischenzeitlich vollständig entrichtet wurde und auf dem Strafkonto des Bf., St.Nr. Y, lediglich ein Rückstand von € 17,16 aufscheint; dieser betrifft die Kosten des Finanzstrafverfahrens. Da die Bw. ausdrücklich um Stundung der Geldstrafe ersucht und die Bewilligung von Zahlungserleichterungen für bereits entrichtete Abgaben…
…1998 und 1999. Unmittelbar nach Einbringung dieses Aussetzungsantrages wurde die gestundete ESt 1997 am 26. März 2002 durch entsprechende saldowirksame Überweisung von 1.099,68 € noch vor Stundungsfristende vollständig entrichtet. Für die weiters gestundeten ESt-Nachforderungen 1998 und 1999 (gesamt 28.787,31 €)…
…Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel könne die Berufung des Berufungswerbers schon deshalb nicht unbegründet sein, weil der Berufungswerber nachweislich vor der Erlassung der angefochtenen Bescheide die Gebühr von 220,00 Euro vollständig entrichtet habe. Für die danach erfolgte nochmalige Vorschreibung dieser Gebühr bestehe keinerlei Rechtsgrund. Daher…
… 175 Abs. 2 FinStrG und wurden ursprünglich zugesicherte Teilzahlungen nicht bzw. nicht vollständig entrichtet), jedoch zweckmäßig, den Bewilligungszeitraum - vorläufig - auf zwei Jahre zu beschränken. Die ebenfalls angesichts der Aktenlage für zweckmäßig zu erachtende Erhöhung der ersten (höheren) Teilzahlung (1.300,00 €) um die Differenz…
…25. August 2009 ein Rückstand in Höhe von 570,82 € aus, der sich mit 555,00 € aus der am selben Tag gebuchten Einkommensteuervorauszahlung für das dritte Quartal 2009 und mit 15,82 € aus dem noch nicht entrichteten Rest der am 15. Juni…
…1998, die aus den genannten Gründen besonders hoch gewesen wäre, vollständig entrichtet hätte. Im Rechtsmittelverfahren hinsichtlich der Einkommensteuer 2000 wäre die Verteilung der im Jahr 2000 bezogenen Einkünfte auf drei Jahre begehrt worden. Dieser Antrag wäre durch eine Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates abgelehnt worden, weil…
…11. 2003 und 19. 10. 2004 bewilligten Ratenzahlungen nicht vollständig entrichtet, weil zu den in der Berufungsvorentscheidung angeführten Ratenterminen entweder überhaupt keine Zahlungen oder Zahlungen in einer geringeren als vom Finanzamt bewilligten Höhe geleistet wurden. Wenn dazu im Vorlageantrag ausgeführt wird, die teilweise Nichtentrichtung von…
…bescheidmäßigen Festsetzung. Insoweit wirkt sich daher der Umstand der Vermögenslosigkeit in den Folgejahren für den Bw. hinsichtlich der nicht vollständig entrichteten Umsatzsteuer der Jahre 1994 und 1995 nicht aus. Die Heranziehung zur Haftung für die Umsatzsteuer der Jahre 1994 und 1995 erfolgte daher zu Recht…
…für den Monat Mai 2004 wurde ebenfalls die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen. Der Bf. gab diese neuerliche Änderung der Verhältnisse dem Finanzamt nicht mehr bekannt. Umsatzsteuervoranmeldungen wurden weder eingereicht noch Zahllasten vollständig entrichtet. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde I…