… 99 Abs. 1 Z. 1 EStG 1988 zu erheben ist, nur über Antrag des beschränkt Steuerpflichtigen zur Einkommensteuer zu veranlagen. Da der Bw. den Antrag auf Veranlagung zurückgezogen hat (zur Zulässigkeit einer Rücknahme siehe Ritz, BAO4, § 85 Rz 5), liegen die Voraussetzungen für eine Veranlagung…
…vom 25. September 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 24. August 2009, Zl. 520000/00000/2009, betreffend Rücknahme einer begünstigenden Entscheidung gem. Art. 8 Abs. 1 Zollkodex (ZK) in nichtöffentlicher Sitzung am 29. Jänner 2010 entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die…
…dürfen. Gem. Abs. 3 leg. cit. gilt die Rücknahme ab dem Zeitpunkt, zu dem die zurückgenommene Entscheidung ergangen ist. Eine begünstigende Entscheidung liegt jedenfalls dann vor, wenn sie ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt. Art. 8 ZK legt dem Wirtschaftsbeteiligten, der…
…gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 9. Juli 2001, GZ. aa, betreffend Rücknahme einer begünstigenden Entscheidung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., X., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) bezog im Jahr 2012…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 4. Juli 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 3. Juni 2011, betreffend die Abweisung der Eingabe auf Zurücknahme des Antrags auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005, entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) bezog im Streitjahr neben Einkünften…
…dass die Bestimmung des § 256 Abs. 1 BAO keinen Hinweis darauf enthalte, dass vor Rücknahme einer Berufung ein Vorlageantrag, welcher seiner Ansicht nach das Verfahren nur aufblähen würde, einzubringen sei. Der Senat hat erwogen: Strittig ist, ob eine Berufung nach der Erlassung einer BVE zurückgezogen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des NN, gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1993 bis 1998 entschieden: Die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1993 wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Den Berufungen…
…"schwarze Fonds"), der ausschüttungsgleiche Ertrag mit 90 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem ersten und letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis , mindestens aber mit 10 Prozent des letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreises angenommen. Der auf diese Weise ermittelte Ertrag ist sodann der Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Im vorliegenden…
…daher nicht nachgewiesen werden, auf Grund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes nicht mehr im Sinne des § 42 Abs. 2 InvFG mit 90% des Unterschiedsbetrages aus dem ersten und letzten Rücknahmepreis zu ermitteln, sondern durch den Abgabepflichtigen offen zu legen. Unterbleibt eine Offenlegung, so hat die Behörde…
Bescheid Die Berufung der X. GmbH., Adr., vertreten durch ZZ., Adr., vom 13. März 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2002 bis 2005 und Umsatzsteuer für das Jahr 2005 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
…Betrag entspricht, der zwischen dem Tag der Entstehung der Zollschuld und dem der buchmäßigen Erfassung an Säumniszinsen ( § 80 ) angefallen wäre. Die Rücknahme der begünstigenden Entscheidung zur Überführung in das Zollverfahren der aktiven Veredelung im vereinfachten Verfahren erfolgte daher zu Recht, da der Bf. die unrichtigen…
Bescheid Die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer 2004 und 2005 gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2004 machte der Berufungswerber (Bw.) neben…
…47, 86) und hinsichtlich 1997 und 1998 auch ursprünglich in der Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages (Finanzstrafakt Bl. 35). Die Rücknahme des Vorwurfes durch den Amtsbeauftragten in der Berufungsverhandlung ändert nichts an dem Umstand, dass diesbezüglich gegen S ein Finanzstrafverfahren behängt. Ein Anklagegrundsatz wie im gerichtlichen…
…Mangels eines solchen Nachweises werde der ausschüttungsgleiche Ertrag mit 90 % des Unterschiedsbetrages zwischen dem ersten und letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis, mindestens aber mit 10 % des letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreises angenommen. Es handle sich gegenständlich um folgende (schwarze) Fonds: | | Wertpapier-Kenn-Nr…
…aus § 42 Abs 1-4 InvFG (iVm § 93 Abs 3 Z 5 EStG 1988), wonach die Banken diese Steuer nach Maßgabe des Rücknahmepreises unabhängig von einer Ausschüttung einbehalten und abführen, was der Anleger durch eine Bestätigung der Abgabenbehörde, dass er seiner Offenlegungspflicht nachgekommen ist, abwenden…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr.Bw., vertreten durch Goldsteiner und Partner, Steuerberatungskanzlei, 2700 Wr. Neustadt, Babenbergerring 7, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2004 beschlossen: Die Berufung wird gemäß § 85 Abs. 2…
Bescheid Die Berufung der X, vom 1. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 3. Februar 2010 betreffend Familienbeihilfe gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO) als zurückgenommen. Begründung Die Berufungswerberin beantragte am 15.12.2009 mittels Formblatt Beih 1…
Bescheid Der Vorlageantrag vom 14. April 2010 betreffend die Berufung der Bw, vom 23. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, vertreten durch Fachexpertin Hofrätin Mag. Dagmar Ehrenböck, vom 10. März 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 wird gemäß § 256 Abs. 3 BAO…