…in einem internationalen Konzern tätig. Diese Tätigkeit erfordere sehr frühe Arbeitsbeginn Zeiten, Dienstfahrten zu anderen Betriebsstätten des Unternehmens sowie Videokonferenzen mit im außereuropäischen Ausland gelegenen anderen Unternehmensteilen. Eine tägliche Rückkehr zum Wohnort sei daher unzumutbar. Die vom Bw. in X. genutzte Wohnung sei lediglich eine…
…Aufwendungen für die eigene Wohnung sind daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Erwachsen einem Arbeitnehmer allerdings dadurch doppelte Haushaltskosten, dass ihm die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den (Familien-)Wohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist, so können die dadurch bedingten Mehraufwendungen Werbungskosten iSd § 16 Abs…
…als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn die Arbeitsstätte vom Familienwohnort so weit entfernt ist, dass die tägliche Rückkehr nicht mehr zumutbar ist, die Arbeitsstätte somit außerhalb des Einzugsbereiches des Familienwohnsitzes liegt und deswegen am Dienstort ein weiterer Wohnsitz begründet werden muss (vgl. VwGH 27.1.2000…
…15 Uhr) bzw. 2 Stunden 3 Minuten am Abend (ab Krankenhaus 17:45 Uhr) über jenem Wert liegen, der für eine tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz als zumutbar zu beurteilen ist, so gilt dies nicht für gelegentliche Fahrten bei schlechten Witterungsverhältnissen. Der Bw. hat wegen der…
…332,00 für die ersten drei Monate anerkannt worden. Eine doppelte Haushaltsführung sei nur dann beruflich veranlasst, wenn die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort zum Wohnort nicht zugemutet werden könne. Bis zu einer einfachen Wegstrecke von 120 Kilometern sei dies auf jeden Fall noch möglich. Von…
…um 5.30 Uhr handle, dem Abfahrtszeitpunkt von seinem Wohnort zum Arbeitgeber in Deutschland. Auch bei der Rückkehrzeit handle es sich um jene an den Wohnort. Für die Fahrten zum Arbeitgeber und nach Hause verwende er den LKW des Arbeitgebers. Er würde um 5.30…
…die persönliche Freiheit dahingehend eingeschränkt gewesen wäre, dass die Rückkehr in die Unterkunft nach 24 Uhr nicht möglich gewesen wäre. Bei der Beurteilung der Notwendigkeit von Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sei nicht bloß das sachliche Element zu berücksichtigen (VwGH 1.19.1952, 1111/50)…
…Letzteres sei im Fall der Bw. nicht gegeben, weil ihr wegen der günstigen Verkehrsverbindungen die tägliche Rückkehr vom Arbeitsort Wien zum Wohnort A zugemutet werden könne. Mit Schreiben vom 14. November 2002 stellte die Bw. den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde…
…wurden die vom Bw. geltend gemachten Aufwendungen nicht als Werbungskosten anerkannt, weil die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den Familienwohnsitz bei einer Entfernung von weniger als 120 km für den Bw. zumutbar sei. In der gegen den Einkommensteuerbescheid 2009 erhobenen Berufung führte der Bw. aus…
…Es sei daher davon auszugehen, dass die Begründung eines Zweitwohnsitzes trotz der Möglichkeit und Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr vom Arbeitsort zum Hauptwohnsitz einer persönlichen Vorliebe entspreche und daher privat veranlasst sei. Wenn der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen aus privaten Gründen außerhalb der üblichen Entfernung vom Arbeitsplatz…
…dass die vom Bw. geltendgemachten Tagesgelder sprich Diäten für die eintägigen Reisen nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. b) Hinsichtlich der in der folgenden Tabelle angeführten Reisen wird ausgeführt: | Datum | Abfahrt | Rückkehr | Reiseziel | Zwöftel | 24.01. bis 25.01…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend die Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den…
…0227). In einem weiteren Erkenntnis wurde durch den VwGH die Feststellung der Abgabenbehörde, wonach die tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz bei einer Strecke von 83 Kilometer zumutbar ist, ausdrücklich bestätigt. Für den VwGH stellt eine solche Strecke keine unüblich weite Entfernung dar (vgl. VwGH 25…
…Die belangte Behörde vertrat diesbezüglich die Auffassung, dass, sofern zwischen dem Verlassen der Dienststelle und der Rückkehr zu dieser mehrere Amtshandlungen hintereinander durchgeführt werden, die für die Zurücklegung des Weges erforderliche Zeit bei jeder Partei in voller Höhe in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sei. Das Zollorgan…
…Verbindung mit dem Ausbaugrad der Straßen (17 km Autobahn, Fahrzeit lt. Routenplaner www.viamichelin.de 25 Minuten) kann die Behauptung einer arbeitstäglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz nicht ohne Weiteres abgetan werden. Aus der Aktenlage ist aber nicht ersichtlich, mit welchen Verkehrsmitteln der Berufungswerber diese Fahrten - insbesondere…
…Einkommensteuerbescheid 2011 vom 23. August 2012 wurde den berufungsgegenständlichen Aufwendungen die Abzugsfähigkeit im Wesentlichen mit der Begründung verwehrt, grundsätzlich sei eine tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den Wohnort dann zumutbar, wenn die Entfernung zwischen diesen Orten weniger als 120 km betrage. Lediglich bei Vorliegen besonders…
…bei einer Strecke zwischen Arbeitsstätte und Familienwohnort von 110 km, die fast zur Gänze auf der Autobahn zurückgelegt werden könne, und einer Fahrtzeit von maximal einer Stunde sei die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz zumutbar. In der Berufung brachte der Bw. vor, er sei bis 31…
…demnach grundsätzlich nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Liegt der Familienwohnsitz eines Steuerpflichtigen allerdings außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, sodass eine tägliche Rückkehr an diesen Wohnsitz nicht zumutbar ist, können angemessene Mehraufwendungen für einen weiteren Wohnsitz im Einzugsbereich des Arbeitsortes als Kosten der "doppelten Haushaltsführung" steuerlich…
…Bw. in der Vorhaltsbeantwortung vom 11. Dezember 2007, auf die Frage, weshalb ihr eine tägliche Rückkehr an den Familienwohnort nicht zumutbar sei, lediglich vorgebracht worden, dass die "Erreichbarkeit des Dienstortes um 6:30 Uhr mit öffentlichen Verkehrsmitteln" unmöglich sei. Andere Gründe seien von der Bw…
…wenn der Familienwohnsitz von dem Beschäftigungsort so weit entfernt ist, dass eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann. Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr ist jedoch nur dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 120 km entfernt ist. Da in Ihrem Fall der Familienwohnsitz weniger…