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UFSW RV/0052-W/08Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2008

…ausschließlich den Bezieher der Familienbeihilfe.Diese Bestimmung normiere eine objektive Erstattungspflicht desjenigen, der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen habe. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge sei von subjektiven Momenten unabhängig.Entscheidend sei lediglich, ob der Empfänger die Beträge zu Unrecht erhalten habe.Ob und gegebenenfalls…

UFSS RV/0423-S/06Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2007

…sind. Diese Einwendung wäre nur dort zielführend, wo sich ein Rückforderungsanspruch auf die Normen des bürgerlichen Rechtes als Ausdruck eines allgemein geltenden Rechtsgrundsatzes gründet. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist jedoch von subjektiven Momenten - wie Verschulden, Gutgläubigkeit - unabhängig (VwGH v. 20.12.1968, Zl…

UFSK RV/0095-K/061. Überschreiten der Einkommensgrenzen nach § 5 Abs. 1 FLAG 2. Rechtmäßigkeit des Rückforderungsbescheides nach § 26 Abs. 1 FLAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2007

…sind. Diese Einwendung wäre nur dort zielführend, wo sich ein Rückforderungsanspruch auf die Normen des bürgerlichen Rechtes als Ausdruck eines allgemein geltenden Rechtsgrundsatzes gründet. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist jedoch von subjektiven Momenten - wie Verschulden, Gutgläubigkeit - unabhängig (VwGH 3.11.1954, 3503/53…

UFSW RV/0663-W/08Rückzahlungsverpflichtung objektiv zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2008

…überwiesen habe und dieser das Finanzamt bewußt irregeführt und die Gutschrift des Finanzamtes zu Unrecht bezogen habe, ändert an der Verpflichtung zur Rückzahlung der unrechtmäßig bezogenen Beihilfenbezüge insofern nichts, als diese von subjektiven Momenten unabhängig und allein an die Voraussetzung des Fehlens der Anspruchsvoraussetzungen für…

UFSS RV/0838-S/02Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag), Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2003

…sind. Diese Einwendung wäre nur dort zielführend, wo sich ein Rückforderungsanspruch auf die Normen des bürgerlichen Rechtes als Ausdruck eines allgemein geltenden Rechtsgrundsatzes gründet. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist jedoch von subjektiven Momenten - wie Verschulden, Gutgläubigkeit - unabhängig (VwGH 3.11.1954, 3505/53…

UFSG RV/0305-G/05Rückzahlungsverpflichtung objektiv zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2006

…bezogen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutete. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist nur, ob der Empfänger die Beträge objektiv zu Unrecht erhalten hat. Ob und…

UFSS RV/0632-S/02Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag)im Sinne des §26 FLAG 1967, Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2003

…sind. Diese Einwendung wäre nur dort zielführend, wo sich ein Rückforderungsanspruch auf die Normen des bürgerlichen Rechtes als Ausdruck eines allgemein geltenden Rechtsgrundsatzes gründet. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist jedoch von subjektiven Momenten - wie Verschulden, Gutgläubigkeit - unabhängig (VwGH 3.11.1954, 3505/53…

UFSW RV/1494-W/05Ständiger Aufenthalt des Kindes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2011

… 26 Abs. 1 FLAG 1967 normiert eine objektive Erstattungspflicht desjenigen, der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist lediglich, ob der Empfänger die Beträge zu Unrecht erhalten hat. Auch wie der Bezieher die…

UFSG RV/0649-G/05Die Rückzahlungsverpflichtung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe ist verschuldensunabhängig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2006

…bezogen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutete. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist nur, ob der Empfänger die Beträge objektiv zu Unrecht erhalten hat (vgl. z…

UFSF RV/0104-F/03Unbilligkeit der Rückforderung einer irrtümlich ausbezahlten Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2004

…2000/15/0035), stellt die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe lediglich auf objektive Momente ab. Da somit nach der Intention des Gesetzgebers subjektive Momente bei der Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge nicht zu berücksichtigen sind, sondern ausschließlich zu prüfen ist, ob die Anspruchsvoraussetzungen für…

UFSW RV/3515-W/10Voraussetzungen des Familienbeihilfenanspruches bei Studenten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2011

…soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist. Zurückzuzahlende Beträge können auf fällige oder fällig werdende Familienbeihilfen angerechnet werden. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven…

UFSW RV/1978-W/13Rückforderung der Familienbeihilfe bei Weiterleitung an die Kindesmutter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2013

…Subjektive Momente, wie Verschulden, Gutgläubigkeit oder die Verwendung der Familienbeihilfe, sind nach ständiger Rechtsprechung des VwGH für die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge unerheblich. Entscheidend ist lediglich, ob der Empfänger die Beträge zu Unrecht erhalten hat (siehe zB VwGH 24.6.2009, 2007/15/0162…

UFSG RV/0652-G/12Mittelpunkt der Lebensinteressen (freie Beweiswürdigung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2013

…hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch den Dienstgeber oder durch eine auszahlende Stelle verursacht worden ist. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist jedoch von subjektiven Momenten - wie Verschulden, Gutgläubigkeit - unabhängig (VwGH 3.11.1954…

UFSI RV/0708-I/12Rückforderung der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge wegen Beendigung eines Lehrverhältnisses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2013

…objektive Erstattungspflicht von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe dar. Subjektive Momente, wie Verschulden, Gutgläubigkeit oder die Verwendung der Familienbeihilfe, sind für die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge unerheblich. Entscheidend ist lediglich, ob der Empfänger die Beträge zu Unrecht erhalten hat. (vgl. zB VwGH 24.6.2009…

UFSW RV/0076-W/12Auch die Weitergabe der Familienbeihilfe an das Kind ändert nichts an der Verpflich­tung zur Rückzahlung zu Unrecht bezogener Beträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2012

…Diese Bestimmung normiert eine objektive Erstattungspflicht desjenigen, der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Ob und gegebenenfalls wie der Bezieher die erhaltenen Beträge verwendet hat, ist unerheblich (VwGH 31.01.2000, 96/15/0001…

UFSW RV/0571-W/12Rückforderung bei der Großmutter, da die Kinder nunmehr bei der Mutter haushaltszugehörig sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2012

…1 FLAG ausschließlich den Bezieher der Familienbeihilfe trifft. Diese Bestimmung normiert eine objektive Erstattungspflicht desjenigen, der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist somit lediglich, ob der Empfänger die Beträge zu Unrecht erhalten…

UFSL RV/1099-L/08Ständiger Aufenthalt der Kinder im Ausland - gutgläubiger Verbrauch der zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2010

… 26 Abs. 1 FLAG 1967 als unbegründet abgewiesen. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge sei von subjektiven Momenten unabhängig. Im Vorlageantrag vom 10.9.2008 wurde ausgeführt, der Berufungswerber habe seine Gattin und die Kinder in Österreich korrekt abgemeldet und habe geglaubt, damit sei alles…

UFSW RV/2710-W/07Rückforderung von Familienbeihilfe - kein gemeinsamer Haushalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2007

…Bezieher der Familienbeihilfe trifft. Diese Bestimmung normiert eine objektive Erstattungspflicht desjenigen, der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist somit lediglich, ob der Empfänger die Beträge zu Unrecht erhalten hat. Ob und gegebenenfalls…

UFSG RV/0711-G/06Objektiv zu Unrecht empfangene Beihilfen sind zurückzufordern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2007

…bezogen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutete. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist nur, ob der Empfänger die Beträge objektiv zu Unrecht erhalten hat (vgl. z…

UFSG RV/0147-G/07§ 26 Abs. 1 FLAG normiert eine objektive, verschuldensunabhängige Rückzahlungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2007

…bezogen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutete. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist nur, ob der Empfänger die Beträge objektiv zu Unrecht erhalten hat (vgl. z…