…Diese Vorgangsweise sei gesetzwidrig und unbegründet. Nach dem Gesetzeswortlaut treffe es nicht zu, dass die im Erbschaftssteuergesetz 1955 erwähnten Privatstiftungen lediglich jene nach dem österreichischen Privatstiftungsgesetz seien. Auf Grund EU-rechtlicher Bestimmungen seien die im Erbschaftssteuergesetz für Privatstiftungen normierten Begünstigungen auch für die gegenständliche gemeinnützige…
…nur nach einer entsprechenden Weisung des Stifters handeln darf, wäre aber nach dem österreichischen PSG unzulässig. Schon aus diesem Grund ist die A-F nicht mit einer Stiftung nach dem österreichischen Privatstiftungsgesetz vergleichbar. Auch der Umstand, dass der Stifter und sein Sohn aufgrund einer entsprechenden…
…Das Finanzamt hat daher die Wiederaufnahme der Einkommensteuer für diese Jahre zu Recht verfügt. Ad Transparente Stiftung) Rechtslage: Gemäß § 1 Abs. 1 des Privatstiftungsgesetzes (PSG) ist eine Privatstiftung im Sinn dieses Bundesgesetzes ein Rechtsträger, dem vom Stifter ein Vermögen gewidmet ist, um durch dessen Nutzung…
Zum weiteren Einwand bezüglich der Rechtsprechung des VwGH vom 31.3.1998, Zl. 98/13/0039, wonach die Zurechnung an den Treuhänder bejaht würde, wenn dieser über die Gesamtanteile verfügen könnte - wie der Stiftungsrat, welcher über das Vermögen tatsächlich verfügte - , ist festzustellen, dass im gegenständlichen…
…weiteren auf den zu beurteilenden Fall bezogenen wesentlichen Bestimmungen des Erbschafts-und Schenkungssteuergesetzes 1955, (ErbStG), sowie des Privatstiftungsgesetzes,(PSG), lauten in ihrer verfahrensrelevanten Fassung wie folgt: Eine Privatstiftung kann vom Stifter nur dann widerrufen werden, wenn er sich den Widerruf in der Stiftungserklärung vorbehalten hat…
…Gemäß Punkt Dreizehn der Stiftungsurkunde vom 5. Dezember 2000 behielt sich die Stifterin ausdrücklich das Recht vor, die Stiftung im Sinne des § 34 Privatstiftungsgesetz (PSG) zu widerrufen. Unter Punkt Sechs der Stiftungszusatzurkunde vom 5. Dezember 2000 wurde geregelt, dass das Vermögen der Stiftung auf Grund…
…wenn deren Stifter unmittelbar oder über eine aufgedeckte Treuhand auftreten und Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde in der jeweils geltenden Fassung dem zuständigen Finanzamt vorliegen. Mit dieser Offenlegungspflicht soll anonymitätsbegünstigenden und steueroasenartigen Tendenzen entgegengewirkt werden (Wiesner in Bank Austria, Privatstiftungsgesetz). Die Stiftungsurkunde enthält die Beurkundung der Stiftungserklärung (…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Aigner, Mag. Belinda Maria Eder und Felicitas Seebach über die Berufung der A., 1000 Wien, A-Straße 11 - 13, vertreten durch Univ.-Dozent Dr. Friedrich Fraberger, LL.M…
…jedoch mit einer Privatstiftung nach österreichischen Recht nicht vergleichbar ist. Nach § 1 Abs. 1 des Privatstiftungsgesetzes (PSG) ist eine Privatstiftung im Sinn dieses Bundesgesetzes nämlich ein Rechtsträger, dem vom Stifter ein Vermögen gewidmet ist, um durch dessen Nutzung, Verwaltung und Verwertung der Erfüllung eines erlaubten…
…geringe Publizität im Unternehmensbereich ist und sich die stets in abgabenrechtlichen Angelegenheiten vertreten gewesene Bw. trotz dessen, dass Österreich mit dem Privatstiftungsgesetz die rechtliche Grundlage für die Errichtung von Privatstiftungen in Österreich im Jahr 1993 geschaffen hatte, dazu entschlossen hatte, eine Stiftung nicht nach österreichischen…
Abgesehen davon, all die im Berufungsverfahren thematisierten Berufungsentscheidungen des Unabhängigen Finanzsenat keine Bindungswirkung entfalten, waren die Ausführungen in der Berufung nicht dazu geeignet, eine entschuldbare Fehlleistung, geschweige denn die Annahme, die Bw. hätte ihre Handlungsweise auf eine Rechtsansicht gestützt, die als vertretbar gewertet werden könnte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der [Z-Privatstiftung] (FN [####6]h), [Anschrift_Berufungswerberin], vertreten durch Hrn. [Steuerberater], [Anschrift_Stb], vom 1. Juni 2011 und 3. August 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Mag. Dieter Lukesch, vom 28. April…
Als Zinssatz könne der fremdübliche Vergleichszinssatz aus der Fremdfinanzierung des Grund und Bodens herangezogen werden (siehe Punkt 2.1: Darlehen EUR 190.000, Laufzeit ca. 19 Jahre, Zinssatz 4,75%). Dem hielt die Berufungswerberin im Schreiben vom 13. März 2013 nur entgegen, die Gesamtinvestition des…
Dieser Liegenschaftszins findet in der Bandbreite der gültigen Empfehlung des Hauptverbandes allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs für Wohnliegenschaften in hochwertigen (2,0 bis 4,0%) und sehr guten Lagen (2,5 bis 4,5%) Deckung (vgl. auch Kranewitter, Liegenschaftsbewertung3, 98). Das beweist, dass…
…nachgekommen und es liege außerhalb der Gestionierung der Bw. den WP-Bericht zu übermitteln. Es sei dies ausschließlich Sache des Wirtschaftsprüfers und sei dieser im Sinne des Privatstiftungsgesetzes nicht beeinflussbar. Es liege daher auch außerhalb der Gestionierung der Bw. wann dieser WP-Bericht fertiggestellt sei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A*E*Privatstiftung, FN ######x, Adresse1, vertreten durch Herrn Michael Haberl, 8962 Gröbming, Hauptstraße 65, vom 21. Februar 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Dr. Susanne Fischer, vom 18. Jänner 2008 betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Ralf Schatzl und die weiteren Mitglieder Mag. Erich Schwaiger, Dr. Martin Neureiter und Dr. Walter Zisler über die Berufung der [Stiftung_Bw], [Anschrift_Berufungswerberin], vertreten durch Hrn. [Steuerberater], [Anschrift_Stb], vom 24. April 2009 gegen die…
…des streitgegenständlichen Gebäudes gewesen. Damit ist festzustellen, dass dem behaupteten Vertragsverhältnis die im Privatstiftungsgesetz normierten zivilrechtlichen Voraussetzungen fehlen. 1.1.3 Fremdvergleich Die Nutzungsbedingungen wären unter Fremden in dieser Form und mit diesem Inhalt niemals vereinbart worden. Dem behaupteten und nur mittels eines etwa halbseitigen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Michael Mandlmayr sowie HR Mag. Christoph Kordik , Mag. Waltraud Schirz sowie Mag. pharm. Martin Daxner, über die Berufungen des Bw., Beruf, Adresse, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wels, vertreten durch HR Mag. Johann Lehner, vom…
…vgl. Arnold, Kommentar Privatstiftungsgesetz, § 15 Tz 16) können auch Mitglieder des Stiftungsvorstandes (§ 15 Privatstiftungsgesetz, BGBl. Nr. 694/1993 idF BGBl. I Nr. 98/2001) nur natürliche Personen sein. Diese haften gem. § 29 Privatstiftungsgesetz für den aus schuldhafter Pflichtverletzung entstandenen Schaden, wenn sie ihre Aufgaben entgegen …