Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bw., wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 16. April 2008…
…Akteneinsicht genommen, daher stand ihm auch bereits die Möglichkeit offen, darzulegen, wieso diese Güter allenfalls unrichtig als Privataufwendungen qualifiziert wurden. Eine diesbezügliche Erklärung der Verwendung dieser Güter erfolgte nicht, somit liegt nach den Feststellungen der Betriebsprüfung ein begründeter Tatverdacht vor, dass sie für private Zwecke…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Herrn Bw., vom 8. September 2005, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 2. September 2005, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 und die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004, entschieden: Die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2003 wird als…
…Monaten Oktober und November 2002 fünf Rechnungen den bereits ausgeschiedenen PKW betreffend verbucht (OZ 84 und 85 des o.a. Arbeitsbogens). Nicht nur, dass die mehrfache Verbuchung von Privataufwendungen gegen das Vorliegen von Irrtum spricht, ist auch davon auszugehen, dass ein begründeter Verdacht dann vorliegt…
…Bf. Verwendung findet, handelt es sich um eine Privatanschaffung, für die Vorsteuer nicht in Anspruch genommen werden kann. Die Feststellung, dass für unbestrittenen Privataufwand ein Vorsteuerabzug vorgenommen wurde, begründet grundsätzlich den Verdacht einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG. Dem Abgabepflichtigen steht es grundsätzlich frei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung der Berufungswerberin vom 8. November 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 6. Oktober 2008 betreffend Wiederaufnahme der Umsatzsteuerbescheide 2004 - 2006 sowie Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2002 - 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die…
Damit sind die geltend gemachten Aufwendungen aber umso mehr den Kosten der privaten Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z.2 lit.a EStG zuzuordnen. Die abstrakte Gefahr, aufgrund drohender Gesundheitsprobleme möglicherweise künftig die Beschäftigung zu verlieren oder den Beruf aufgeben zu müssen (eine…
…und Nachweispflicht zu. Der Große Senat hat zu dieser Problematik bereits in seinem erwähnten Beschluss ausgeführt, dass an der Grenzlinie zwischen Berufs- und Privatsphäre ein Anreiz für Steuerpflichtige bestehe, "Privataufwendungen als beruflich veranlasst darzustellen, um so den Abzug dieser Aufwendungen zu erreichen". Dem hätte die…
Der angefochtene Bescheid ist weiters dahingehend abzuändern und somit der Berufung teilweise stattzugeben, als die den Bw. betreffenden Flugkosten hinsichtlich dieses Reiseanteils anteilig - somit in einem Ausmaß von 20/24 (= 83,33%) - als Betriebsausgabe anzuerkennen sind. Dies macht einen Betrag von EUR 1.148…
…hat. Auch die diesbezüglichen - völlig gleich gelagerten - strafrelevanten Aufwendungen des M in den Veranlagungsjahren 1995 bis 1999 stellen somit unzweifelhaft steuerlich nicht absetzbare Privataufwendungen dar. Um es für den Beschuldigten ganz deutlich zu machen: Die von ihm angedeutete angebliche strittige Rechtsfrage geht in die Richtung…
…ist auszuführen, dass die Kosten einer Geburtstagsfeier, der Reiseaufwand für die Gattin und Tochter und die Anschaffung eines Bodenbelages klassische Privataufwendungen sind, eine inhaltliche Äußerung dazu liegt in der Beschwerdeschrift nicht vor. Dem Einwand, dass auch ein zusätzlicher Aufwand in der Höhe von S 190…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des W F, PLZ L, Adr, vom 29. September 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch Amtsdirektorin Eva Hoffmann, vom 18. September 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der angefochtene Bescheid vom 18…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Mag.W.L., geb. xy, K,AR1, vertreten durch Mag. Brigitte Pötzi, Steuerberaterin, 9020 Klagenfurt, Voglgasse 38, vom 2. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt, vertreten durch ADir Barbara Kropfitsch, vom 4. September 2008…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des L, vertreten durch StB, gegen die Bescheide des Finanzamtes XY betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2000 bis 2004 entschieden: Die Berufungen betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2002, 2003 und 2004, sowie betreffend Umsatzsteuer 2000, 2001, 2002…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 9. Dezember 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., vom 17. Juli 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 15. Mai 2006 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2001 bis 2003 nach der am 6. September 2012 in 1030 Wien, Vordere…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., vom 27. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 25. April 2007 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…
eine Anerkennung der Absetzbarkeit. Aufgrund des Werkvertrages des Bw aus 1995 mit dem alterVerein (BP-Arbeitsbogen Bl 81f) bestanden die Tätigkeiten des Bw bis 1998 aus der konzeptionellen und organisatorischen Gestaltung eines Bildungs- und Kulturprogrammes sowie dessen werbemäßiger Aufbereitung. Hinsichtlich werbemäßiger Aufbereitung werden die umfangreichen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 6. April 2011 und 21. Juni 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 23. März 2011 und 6. Juni 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 und 2011 entschieden: Den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 7. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 26. November 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Einkommensteuer 2007 wird festgesetzt mit 7.019,42 €. Die Bemessungsgrundlage…