… 41 Abs. 1 lit. 2 EStG 1988 sind lohnsteuerpflichtige Einkünfte zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Der Bw. hat 2008 unbestritten nichtselbständige lohnsteuerpflichtige Einkünfte von der Fa.X und…
…§ 41 Rz 10). Keine Pflichtveranlagung wird jedoch ausgelöst, wenn ein Beschäftigungsverhältnis beendet und zeitlich anschließend (nicht überschneidend) ein neues Dienstverhältnis begonnen wird und das alte Beschäftigungsverhältnis in keiner Weise im neuen Beschäftigungsverhältnis fortwirkt. In diesem Fall ist die Situation vergleichbar mit dem Vorliegen lediglich eines…
…Einkommensteuergesetzes für den Zeitraum 1. Jänner 2001 bis 31. Jänner 2001 auszustellen. Durch den gleichzeitigen Bezug von zwei lohnsteuerpflichtigen Einkünften für den Zeitraum 24. September 2001 bis 30. September 2001-wenn auch nur von einer Woche- ist nach § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988…
…gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988 u.a. dann zu veranlagen (Pflichtveranlagung), wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind (Z. 2). Wenn die Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 EStG 1988 nicht vorliegen…
…Bezüge, da gemäß § 41 EStG eine Pflichtveranlagung nur gegeben sei, wenn man gleichzeitig zwei oder mehrere Bezüge bezogen hätte. Die Urlaubsersatzleistung falle nicht unter diesen Tatbestand und es liege daher keine Pflichtveranlagung vor. Sie ziehe daher den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zurück und stelle den Antrag…
…39 Abs. 1 dritter Satz ist anzuwenden." Nach § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist eine Pflichtveranlagung durchzuführen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert (dh von verschiedenen auszahlenden Stellen) versteuert wurden, bezogen worden sind. Es…
…eine Pflichtveranlagung u.a. dann zu erfolgen habe, wenn im Kalenderjahr zumindest gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert würden, bezogen worden seien. In diesen Fällen würde der Arbeitnehmer mit einer Nachzahlung belastet. Nur wenn keine Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung vorlägen…
…in den Berufungsvorentscheidungen dargestellt wurde, für drei Monate des Jahres 2007 gleichzeitig (abzugspflichtige) Einkünfte aus zwei Dienstverhältnissen erzielt, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden. Weiters hat sie im Jahre 2008 - von den überschneidenden Bezügen zu Beginn des Monats Oktober 2008 abgesehen - Krankengeld iSd § 69 Abs…
…RZ. 3 und die angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Eine Pflichtveranlagung hat zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt wurden. Zweck der Veranlagung ist die gemeinsame Erfassung der Bezüge aus sämtlichen Dienstverhältnissen, da die Anwendung des Einkommensteuertarifs auf die…
…vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist eine Pflichtveranlagung durchzuführen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind; dadurch wird dem progressiven Einkommensteuertarif Rechnung getragen…
…RZ. 3 und die angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Eine Pflichtveranlagung hat zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt wurden. Zweck der Veranlagung ist die gemeinsame Erfassung der Bezüge aus sämtlichen Dienstverhältnissen, da die Anwendung des Einkommensteuertarifs auf die…
…geht das gesamte Berufungsvorbringen des Bw. ins Leere. Nach § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist eine Pflichtveranlagung durchzuführen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind; dadurch wird dem progressiven Einkommensteuertarif…
… 41 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988 ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Da aufgrund des unstrittigen Sachverhaltes feststeht, dass die Berufungswerberin in der Zeit vom 4…
…Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen wurden, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden. Das Einkommensteuergesetz sieht also in der oben genannten Bestimmung vor, dass die Durchführung einer Veranlagung zwingend vorgeschrieben ist, wenn in einem Kalenderjahr zwei oder mehrere Dienstverhältnisse (zumindest teilweise…
…der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind" (BGBl. 1996/201 ab 1996). Zweck dieser Veranlagung ist die gemeinsame Erfassung der Bezüge aus sämtlichen Dienstverhältnissen, da die Anwendung des…
…2008 von Jänner bis Dezember Einkünfte der DG1 und vom 21.3. bis 31.12. Einkünfte von der DG2 erhalten. Durch diese überschneidenden Bezüge sei eine Pflichtveranlagung im Sinne des § 41 EStG durchzuführen. Der Bw. erhob neuerlich Berufung, welche vom Finanzamt als Vorlageantrag gewertet wurde…
… 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist ein Steuerpflichtiger zu veranlagen, wenn er im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat. Sie haben laut Abfrage beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger im Kalenderjahr 2005 für die…
…eines Antrages bedürfe - eine Veranlagung zur Einkommensteuer durchzuführen sei (Pflichtveranlagung), wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden seien. Da der Berufungswerber vom 9.7. bis 9.7.2004 von zwei bezugsauszahlenden Stellen (Fa…
…OZ 13/2005). Zur Begründung wurde in allen drei Berufungsvorentscheidungen gleich lautend ausgeführt: Ein Pflichtveranlagungsgrund liege dann vor, wenn die Bw. zwei Bezüge (Aktivbezug und Witwenbezug) gleichzeitg erhalten habe, und seitens des Dienstgebers keine gemeinsame Versteuerung vorgenommen worden sei. Da dies im Fall der Bw…
…darauf hin, dass gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG eine Veranlagung zwingend durchzuführen ist, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen werden (Pflichtveranlagung). Dies sei im vorliegenden Fall erforderlich gewesen, da dem Bw. im Zeitraum vom 2. bis 15…