… 41 Abs. 1 lit. 2 EStG 1988 sind lohnsteuerpflichtige Einkünfte zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Der Bw. hat 2008 unbestritten nichtselbständige lohnsteuerpflichtige Einkünfte von der Fa.X und…
…§ 41 Rz 10). Keine Pflichtveranlagung wird jedoch ausgelöst, wenn ein Beschäftigungsverhältnis beendet und zeitlich anschließend (nicht überschneidend) ein neues Dienstverhältnis begonnen wird und das alte Beschäftigungsverhältnis in keiner Weise im neuen Beschäftigungsverhältnis fortwirkt. In diesem Fall ist die Situation vergleichbar mit dem Vorliegen lediglich eines…
…wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise (es genügen einige Tage oder auch nur ein Tag) gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind, wenn also Bezüge für sich zeitlich überschneidende Dienstverhältnisse erhalten wurden oder bei aufeinander folgenden Dienstverhältnissen während…
…veranlagen, wenn er im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat. Eine Pflichtveranlagung ist somit nach Z 2 dann durchzuführen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise zeitlich überschneidende Dienstverhältnisse vorliegen (es genügt auch ein Tag, UFS…
…Einkommensteuergesetzes für den Zeitraum 1. Jänner 2001 bis 31. Jänner 2001 auszustellen. Durch den gleichzeitigen Bezug von zwei lohnsteuerpflichtigen Einkünften für den Zeitraum 24. September 2001 bis 30. September 2001-wenn auch nur von einer Woche- ist nach § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988…
…wenn das zweite lohnsteuerpflichtige Dienstverhältnis zu keiner tatsächlichen Lohnsteuerschuld führt, zB wegen geringfügiger Beschäftigung (UFS 27.08.2008, RV/2339-W/08). Es kann auch dadurch erstmals zu einer Steuerbelastung kommen (UFS 26.03.2008, RV/0665-W/08). Bei überschneidenden Bezügen ist eine Pflichtveranlagung…
…gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988 u.a. dann zu veranlagen (Pflichtveranlagung), wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind (Z. 2). Wenn die Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 EStG 1988 nicht vorliegen…
…Bezüge, da gemäß § 41 EStG eine Pflichtveranlagung nur gegeben sei, wenn man gleichzeitig zwei oder mehrere Bezüge bezogen hätte. Die Urlaubsersatzleistung falle nicht unter diesen Tatbestand und es liege daher keine Pflichtveranlagung vor. Sie ziehe daher den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zurück und stelle den Antrag…
…§ 41 Rz 3 und die angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Eine Pflichtveranlagung hat zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt wurden. Zweck der Veranlagung ist die gemeinsame Erfassung der Bezüge aus sämtlichen Dienstverhältnissen, da die Anwendung des Einkommensteuertarifs auf…
…39 Abs. 1 dritter Satz ist anzuwenden." Nach § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist eine Pflichtveranlagung durchzuführen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert (dh von verschiedenen auszahlenden Stellen) versteuert wurden, bezogen worden sind. Es…
…geringfügigen Einkünfte jedoch einzubeziehen. Eine Pflichtveranlagung hat zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig (ein Tag genügt, UFS 16.10.09, RV/3398-W/09) zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt wurden. Zweck der Veranlagung ist die gemeinsame Erfassung der Bezüge aus sämtlicher Dienstverhältnisse…
…eine Pflichtveranlagung u.a. dann zu erfolgen habe, wenn im Kalenderjahr zumindest gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert würden, bezogen worden seien. In diesen Fällen würde der Arbeitnehmer mit einer Nachzahlung belastet. Nur wenn keine Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung vorlägen…
…Lohnzahlungszeiträumen. Ein solcher Sachverhalt führe nicht zu einer Pflichtveranlagung nach § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988. Auch werde nach der Rechtsprechung des unabhängigen Finanzsenates eine Pflichtveranlagung dann nicht ausgelöst, wenn ein Beschäftigungsverhältnis beendet und zeitlich anschließend (nicht überschneidend) ein neues Dienstverhältnis begonnen werde, wobei…
…dass keine der Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung vorläge. Die belangte Behörde wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung ab. In ihrer Begründung legte sie dar, dass ein Pflichtveranlagungstatbestand nach § 41 Abs. 1 EStG 1988 u.a. dann vorläge, wenn gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen würden…
…in den Berufungsvorentscheidungen dargestellt wurde, für drei Monate des Jahres 2007 gleichzeitig (abzugspflichtige) Einkünfte aus zwei Dienstverhältnissen erzielt, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden. Weiters hat sie im Jahre 2008 - von den überschneidenden Bezügen zu Beginn des Monats Oktober 2008 abgesehen - Krankengeld iSd § 69 Abs…
…Dienstverhältnissen, da die Anwendung des ESt-Tarifes auf die Gesamtbezüge idR eine höhere ESt-Schuld zur Folge hat als bei einem getrennten Lohnsteuerabzug (vgl. UFS 10.6.2009, GZ. RV/1907-W/09). Bei einander überschneidenden Bezügen hat eine Pflichtveranlagung auch dann zu erfolgen, wenn…
…Urlaub im Anschluss an das Dienstverhältnis konsumiert, führe zu keinem Pflichtveranlagungstatbestand, wenn die Urlaubsersatzleistung gemeinsam mit dem Monatsende abgerechnet wird. Da sie beim Austritt eine Urlaubsersatzleistung erhalten habe, sei keine unrichtige Erklärung abgegeben worden. Es handle sich somit nicht um eine Pflichtveranlagung. Der im Antrag…
…ist der Steuerpflichtige ua zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Voraussetzung ist nach dieser Bestimmung, dass zeitlich überschneidend zwei oder mehrere gesondert versteuerte lohnsteuerpflichtige Einkünfte zugeflossen (§ 19 EStG 1988)…
…vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist eine Pflichtveranlagung durchzuführen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind; dadurch wird dem progressiven Einkommensteuertarif Rechnung getragen…
…gearbeitet hat. Der Pflichtveranlagungstatbestand des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988, wonach eine Pflichtveranlagung stattzufinden hat, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind, liegt daher mangels zeitlicher Überschneidung der Tätigkeiten bei…