Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Mag. Dr. C, Wien2, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, vertreten durch Mag. Martina Eber, betreffend Einkommensteuer 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der…
…12.794,76 betrage, hingegen seien laut Pensionsabschnitte insgesamt € 13.947,60 einbehalten worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 24.August 2012 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Begründend werde festgehalten, dass eine Veranlagung (Pflichtveranlagung gem. § 41 EStG 1988) durchzuführen sei, wenn in einem…
…mit, dass sie ihren Antrag auf ArbeitnehmerInnenveranlagung für das Jahr 2009 zurückziehe, da es sich um keine Pflichtveranlagung handle. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob der Antrag auf ArbeitnehmerInnenveranlagung für das Jahr 2009 zurückgezogen werden kann. I) Der Sachverhalt ist dadurch bestimmt, dass…
…März 2008 bei der Fa. S. KG beschäftigt gewesen und habe während des ganzen Jahres 2008 Pensionsbezüge von der Pensionsversicherungsanstalt bezogen. Da ein Pflichtveranlagungstatbestand vorliege, könne der Antrag nicht zurückgezogen werden. Die Nachforderung bestehe zu Recht. E) Mit Schreiben vom 24. November 2009 wurde seitens…
…dass es auf Grund der Auszahlung einer Urlaubsabfindung vom ersten Arbeitgeber im September zu einer Überschneidung der Bezüge gekommen sei. Auf Grund der Überschneidung liege ein Pflichtveranlagungstatbestand vor, was eine Nachzahlung an Einkommensteuer mit sich bringe. Im Vorlageantrag führte die Berufungswerberin sinngemäß aus: Sie hätte…
…sei nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ein Pflichtveranlagungstatbestand gegeben, sodass eine Veranlagung durchzuführen gewesen sei. Ein Zurückziehen des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung durch die Berufungswerberin sei daher nicht möglich. Mit Eingabe vom 5. Dezember 2007 wurde innerhalb offener Frist…
…1988, sofern der Arbeitnehmer nicht auf den ausgewiesenen Freibetrag zur Gänze oder teilweise verzichtet hat. Da ein derartiger Verzicht nicht vorgelegen hat, und bei der Pflichtveranlagung eine Zurücknahme des Antrages nicht möglich ist, erging der Einkommensteuerbescheid für 2006 zu Recht (s. dazu auch Doralt, Kommentar…
…Bw. für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2003 an das Finanzamt übermittelt. Damit war bei der Bw. der Tatbestand der Pflichtveranlagung gemäß der oben zitierten Gestzesbestimmung erfüllt. Denn dadurch wurde dem progressiven Einkommensteuertarif Rechnung getragen, der bei der Versteuerung des Gesamteinkommens (§ 2 Abs…
…EStG 1988 als unbegründet abgewiesen. Da der Berufungswerber 2005 teilweise gleichzeitig Bezüge von der V und der E bezogen habe, handle es sich um eine Pflichtveranlagung nach § 41 EStG und könne der Antrag nicht zurückgezogen werden. Mit Schreiben vom 8.11.2006 übermittelte der Berufungswerber…
…des Antrages zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung im Zuge des Berufungsverfahrens konnte somit zu keiner Aufhebung des Einkommensteuerbescheides führen. Dies wäre nur in solchen Fällen möglich, in denen kein Pflichtveranlagungstatbestand vorliegt. Aus den angeführten Gründen war wie im Spruch zu entscheiden. Linz, am 8. September 2006
…vorlagen. Im Zuge der Lohnverrechnung sei der Alleinerzieherabsetzbetrag berücksichtigt worden, welche jedoch für das Kalenderjahr 2004 nicht zustehe. Es handle sich somit um eine Pflichtveranlagung iSd § 41 EStG 1988. Aus diesem Grunde war die Berufung daher als unbegründet abzuweisen". Mit rechtzeitigem Vorlageantrag vom 7. Oktober…
…2005 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass bei einem gleichzeitigen Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert werden würden, ein Pflichtveranlagungstatbestand gegeben sei (Fa. B. vom 1.1. - 31.8.2004 und P. vom 1.1…
…beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden wären. Es liege somit ein Pflichtveranlagungstatbestand vor und wäre die Durchführung einer Veranlagung daher verpflichtend vorgeschrieben. Daraufhin beantragte die Einschreiterin die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und sprach neuerlich aus, dass sie den Antrag zurücknehmen würde…
…sind. Nach § 41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 stelle der Bezug von Entschädigungen nach dem Heeresgebührengesetz einen Pflichtveranlagungstatbestand dar, weshalb eine Zurückziehung des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung nicht zulässig sei. Mit Erlassung der Berufungsvorentscheidung wurde auch die Steuerberechnung in Bezug auf das Arbeitslosengeld geändert, sodass…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass die Nachforderung von 2.231 S (162,13…
…1988 herauszunehmen. Falls die Neuberechnung eine Nachforderung ergeben würde, ziehe er den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zurück, da nach seiner Auffassung keine Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988 vorliege. Das Finanzamt hat eine Berufungsvorentscheidung erlassen und die Einkommensteuer mit € 428,00 festgesetzt. Als Begründung…
…gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat somit eine Pflichtveranlagung immer dann zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt wurden. Zweck der Veranlagung ist die…
…unbegründet ab. Der Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung könne nicht zurückgezogen werden, da ein Pflichtveranlagungstatbestand (ungerechtfertigte Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages) gegeben sei. Mit Schreiben vom 14. April 2009 beantragte der Berufungswerber die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit der Begründung, dass er…
…Höhe von 243,00 €. Mit Eingabe vom 19.9.2011 erklärte die Bw., den Antrag zurückziehen zu wollen. Es sei keine Pflichtveranlagung gewesen. Diese Eingabe wurde vom Finanzamt als Vorlageantrag gewertet. Mit Vorhalt ersuchte das Finanzamt die Bw. um Vorlage des Bescheides des Bundessozialamtes…
…im Rahmen einer Berufung zurückziehen. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 28.2.2011 mit der Begründung zurück, dass im Kalenderjahr 2010 sich überschneidende lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen und daher ein Pflichtveranlagungstatbestand iSd § 41 Abs 1 Z 2 EStG vorliege. Eine Zurückziehung der Arbeitnehmerveranlagung…