…ausschlaggebend. Ist der Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber im Kalendermonat durchgehend beschäftigt, so ist der genannten Bestimmung zufolge der Lohnzahlungszeitraum der Kalendermonat. Beginnt oder endet die Beschäftigung während eines Kalendermonats, so ist der Lohnzahlungszeitraum der Kalendertag. Die Bw. beendigte ihre Beschäftigung im Bundesdienst mit 31. August…
…Einkünfte des Bw. für das Kalenderjahr 2001, vom Finanzamt mittels des angefochtenen Bescheides über eine Pflichtveranlagung im Sinne des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 oder eine Antragsveranlagung im Sinne des § 41 Abs. 2 EStG 1988 abgesprochen worden ist. § 41 Abs. 1 EStG 1988…
…a. im Kalenderjahr Bezüge gemäß § 69 Abs 2, 3, 5 oder 6 leg.cit. zugeflossen sind. Da im Kalenderjahr 2003 eine Auszahlung von Bezügen durch den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds (§ 69 Abs 6) stattgefunden hat, war wie im Spruch zu entscheiden." In seinem am 14. Juni…
…Einstufung der Bezüge aus der unterrichtenden Tätigkeit bei der B Center) vorlagen. Dies hätte zu Ermittlungen - vor der Vorlage an den Unabhängigen Finanzsenat - führen müssen. Dies wurde jedoch unterlassen. Pflichtveranlagung/Antragsveranlagung? Die Bwin. bezog gleichzeitig zwei Bezüge (wenngleich die Überschneidung für nur 5 Tage vorlag…
…unbeschränkt Steuerpflichtige. Auf beschränkt Steuerpflichtige ist die Bestimmung des § 41 EStG nicht anwendbar. Für die Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger (sei es eine Pflicht- oder Antragsveranlagung) besteht ein eigenes - im § 102 EStG geregeltes Verfahren. Liegen innerhalb eines Kalenderjahres sowohl beschränkte als auch unbeschränkte Steuerpflicht vor, sind daher…
…diesem Grund muss geprüft werden, ob eine solche Abzugsverpflichtung durch den Arbeitgeber auch für die strittigen Provisionseinkünfte existierte oder ob diese keinem Steuerabzug unterlagen. Lag für alle Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit die Pflicht des Arbeitgebers zum Abzug von Lohnsteuer vor, liegt kein Grund für eine…
…wodurch die Kosten für die doppelte Haushaltsführung und die Familienheimfahrten entstanden seien und ob sie am Hauptwohnsitz ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung besitze. Dementsprechend legte die Berufungswerberin die Abrechung der Brutto-Netto-Bezüge für die Monate September bis Dezember 2005 ihres deutschen Arbeitgebers…
…Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden in Höhe von € 11.837,89 (KZ 456) und Kirchenbeiträge in Höhe von € 215,40 (KZ 458). Bei den außergewöhnlichen Belastungen gab sie einen eigenen…
…mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab, und führte in der Begründung aus, die Bw. habe im Veranlagungszeitraum zumindest zeitweise gleichzeitig Bezüge von zwei oder mehreren Arbeitgebern erhalten, weshalb die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Veranlagung gemäß § 41 Abs.1 EStG 1988 vorlägen. Eine Zurückziehung des Antrags sei…
…wenn eine Aufforderung zur Empfängerbenennung nicht erfolgt ist. Gleiches gilt für einen Gestellungsgeber, der in GB oder BRD ansässig ist. (Aus diesem Grund erachte ich es für bedenklich und methodisch unzulässig, die Nichtdiskriminierung mit der möglichen Empfängerbenennung zu begründen.) Ermessen: Die Geltendmachung der Haftung liegt…
…Abs. 1 dritter Teilstrich vorliegen. Bei mehreren Pensions- oder Ruhegenussbezügen darf die Bescheinigung nur einer auszahlenden Stelle vorgelegt werden." b) Ein Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung kann im Berufungswege zurückgezogen werden, und zwar auch dann, wenn die Antragsveranlagung zu einer Nachzahlung führt (Doralt, EStG4, Band…
…zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Im § 41 Abs. 2 EStG ist ausdrücklich normiert, dass eine Veranlagung nur auf Antrag des Steuerpflichtigen erfolgt, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 leg. cit. nicht vorliegen (= "Antragsveranlagung")…
…des Bw. ins Leere. Nach § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist eine Pflichtveranlagung durchzuführen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind; dadurch wird dem progressiven Einkommensteuertarif Rechnung getragen, der bei…
…wurde erwogen: § 41 Abs 1 Z 2 EStG 1988 lautet: "Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert werden, bezogen worden sind." § 33 Abs 3…
…cit. auch Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen, sofern diese ganz oder teilweise auf Grund des Vorliegens von Einkünften im Sinne der Z 1 (zB. Bezüge und Vorteile aus einem Dienstverhältnis) einbehalten oder zurückgezahlt wurden. Aus dem festgestellten Sachverhalt ergibt sich unstrittig, dass der Bw. im Jahr 2007…
…Dies im Wesentlichen wie folgt: Nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes sei eine Pflichtveranlagung (Arbeitnehmer) für ein Kalenderjahr dann zwingend durchzuführen, wenn in diesem Zeitraum zumindest zeitweise zwei (oder mehrere) Bezüge gleichzeitig zugeflossen wären. Die Berufungswerberin habe neben ihren ganzjährigen Einkünften bei der Firma M.E…
…Einkünfte geregelt. Gemäß Abs. 1 Z 2 dieser Gesetzesbestimmung ist eine Veranlagung dann durchzuführen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Das bedeutet für den gegenständlichen Fall: Das dem Bw. vom Bundesrechenzentrum…
… 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist ein Steuerpflichtiger zu veranlagen, wenn er im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat. Sie haben laut Abfrage beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger im Kalenderjahr 2005 für die…
…Pflichtveranlagung vorlägen, da der Bw. im Veranlagungszeitraum zumindest zeitweise gleichzeitig Bezüge von zwei oder mehreren Arbeitgebern erhalten habe. Deshalb sei eine Zurückziehung seines Antrages nicht möglich. Im fristgerecht eingebrachten Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wies der Bw. darauf…
… 69 Abs. 2, 3, 5, 6, 7 oder 8 zugeflossen sind (siehe oben Z. 3). Im vorliegenden Berufungsfall ist unstrittig, dass der Bw. Einkünfte von der A.GmbH bezogen hat. Wenn der Bw. in seiner Berufung vorbringt, dass er den Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung…