…ausschlaggebend. Ist der Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber im Kalendermonat durchgehend beschäftigt, so ist der genannten Bestimmung zufolge der Lohnzahlungszeitraum der Kalendermonat. Beginnt oder endet die Beschäftigung während eines Kalendermonats, so ist der Lohnzahlungszeitraum der Kalendertag. Die Bw. beendigte ihre Beschäftigung im Bundesdienst mit 31. August…
…Einkünfte des Bw. für das Kalenderjahr 2001, vom Finanzamt mittels des angefochtenen Bescheides über eine Pflichtveranlagung im Sinne des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 oder eine Antragsveranlagung im Sinne des § 41 Abs. 2 EStG 1988 abgesprochen worden ist. § 41 Abs. 1 EStG 1988…
…a. im Kalenderjahr Bezüge gemäß § 69 Abs 2, 3, 5 oder 6 leg.cit. zugeflossen sind. Da im Kalenderjahr 2003 eine Auszahlung von Bezügen durch den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds (§ 69 Abs 6) stattgefunden hat, war wie im Spruch zu entscheiden." In seinem am 14. Juni…
…Einstufung der Bezüge aus der unterrichtenden Tätigkeit bei der B Center) vorlagen. Dies hätte zu Ermittlungen - vor der Vorlage an den Unabhängigen Finanzsenat - führen müssen. Dies wurde jedoch unterlassen. Pflichtveranlagung/Antragsveranlagung? Die Bwin. bezog gleichzeitig zwei Bezüge (wenngleich die Überschneidung für nur 5 Tage vorlag…
…unbeschränkt Steuerpflichtige. Auf beschränkt Steuerpflichtige ist die Bestimmung des § 41 EStG nicht anwendbar. Für die Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger (sei es eine Pflicht- oder Antragsveranlagung) besteht ein eigenes - im § 102 EStG geregeltes Verfahren. Liegen innerhalb eines Kalenderjahres sowohl beschränkte als auch unbeschränkte Steuerpflicht vor, sind daher…
…Schritt 2 die GB-LSt gleich selbst an. Durch unterschiedliche Bemessungsgrundlagen und Tarife verbleibt eine kleine restliche LSt-Zahllast zur Abfuhr an das österreichische Finanzamt. Für die DN besteht ein/kein Grund zur Pflicht- oder Antragsveranlagung. 3.3.2. BMF/FB Werden von österreichischen Arbeitgebern…
…dieser Abzugsbesteuerung gemäß § 5 Abs. 3 DBA-Entlassungsvorordnung herbeizuführen (Voraussetzung: freiwillige Lohnsteuerabfuhr betr. die gestellten AN). Bezieht der ausländische Gesteller steuerpflichtige Inlandseinkünfte erfolgt eine Pflicht- oder Antragsveranlagung, bei der die Abzugssteuer anzurechnen ist. 2. Von dieser Rechtsauffassung abweichend, könnte aber argumentiert werden, dass im Gesetz…
…Steuerabzug von Einkünften bzw. Gewinnanteilen mit nachfolgender (Pflicht- oder Antrags-)Veranlagung (siehe Abschnitt 30.2.3) ist für folgende Fälle vorgesehen: Einkünfte aus im Inland ausgeübter oder verwerteter nichtselbständiger oder selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen (§ 70 Abs…
…Sachverhalt" entsprechend wandern, je nachdem, wo der Antrag eingereicht wird (Antragsveranlagungsfälle) oder von wo aus amtswegige Ermittlungen getätigt werden (Pflichtveranlagungsfälle). Da der Antrag im Jahr 2 beim Finanzamt Y eingereicht wurde und dieses somit vom abgabepflichtigen Sachverhalt Kenntnis erlangte, ist dieses Finanzamt zuständig. 11. Befangenheit …
…einer Gutschrift führen würde. Insoweit macht es daher in Bezug auf die Verjährungsfrage keinen Unterschied, ob gegenständlich von einem Recht (Antrag) oder einer Pflicht (Erklärung) auszugehen ist. Beim eingereichten L1 handelt es sich gegebenenfalls um eine Steuererklärung im Sinn des § 133 BAO, die auch im…
…abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine Revision ist im vorliegenden Fall nicht zulässig, als keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorlag und das Vorliegen der Voraussetzungen zur Durchführung einer Antragsveranlagung gemäß …
…und den zweiten unmittelbar nach ihrem Wohnsitzwechsel, am 13. Juli 2015, abgegeben hat. Damit ist sie ihrer Pflicht als Arbeitnehmerin zur Meldung über jede Änderung ihrer Verhältnisse, nämlich den Wechsel ihres Wohnsitzes, gegenüber ihrem Arbeitgeber nachgekommen. Da ihre Angaben im Pendlerrechner (Wohnadresse, Anschrift der Arbeitsstätte…
…diesem Grund muss geprüft werden, ob eine solche Abzugsverpflichtung durch den Arbeitgeber auch für die strittigen Provisionseinkünfte existierte oder ob diese keinem Steuerabzug unterlagen. Lag für alle Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit die Pflicht des Arbeitgebers zum Abzug von Lohnsteuer vor, liegt kein Grund für eine…
…wodurch die Kosten für die doppelte Haushaltsführung und die Familienheimfahrten entstanden seien und ob sie am Hauptwohnsitz ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung besitze. Dementsprechend legte die Berufungswerberin die Abrechung der Brutto-Netto-Bezüge für die Monate September bis Dezember 2005 ihres deutschen Arbeitgebers…
…2, 6, 7 und 8 EStG 1988 sind auch bei der Veranlagung von beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern anzuwenden. Rz 1241c: Ob unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht vorliegt, ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Erzielens der Einkünfte zu beurteilen. Bei unterjährigem Wechsel von der beschränkten zur unbeschränkten…
…Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden in Höhe von € 11.837,89 (KZ 456) und Kirchenbeiträge in Höhe von € 215,40 (KZ 458). Bei den außergewöhnlichen Belastungen gab sie einen eigenen…
…des Veranlagungszeitraums gestellt wird (Antragsveranlagung). ..." § 48a Bundesabgabenordnung (BAO) lautet auszugsweise: "(1) Im Zusammenhang mit der Durchführung von Abgabenverfahren, Monopolverfahren (§ 2 lit. b) oder Finanzstrafverfahren besteht die Verpflichtung zur abgabenrechtlichen Geheimhaltung. (2) Ein Beamter (§ 74 Abs. 1 Z 4 Strafgesetzbuch) oder ehemaliger Beamter verletzt diese Pflicht…
…für diese keine Immobilienertragsteuer gemäß § 30c Abs. 2 EStG 1988 entrichtet wurde oder wenn keine Abgeltung gemäß § 30b Abs. 2 EStG 1988 gegeben ist. 30.2.3.2 Antragsveranlagung Rz 8038: Rechtslage bis Veranlagung 2019 In den in § 102 Abs. 1 Z 3 EStG 1988…
…dass die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 nicht vorliegen würden, sodass es sich um eine Antragsveranlagung gemäß § 41 Abs. 2 handle. Die Beschwerdeführerin ziehe hiermit den Antrag auf Veranlagung zurück und beantrage die ersatzlose Aufhebung des oben angeführten Einkommensteuerbescheides. Mit Vorlagebericht vom…
…nach § 98 EStG 1988 oder Entlastung nach DBA): Entlastung an der Quelle; Erstattung nach § 240 BAO; Entlastung bei Veranlagung nach § 102 EStG 1988 (Rz 8016 bis 8031). Erhebung der Einkommensteuer durch Veranlagung: Pflicht- und Antragsveranlagung (Rz 8032 bis 8039). ABC der Veranlagung bei beschränkter Steuerpflicht…