…Gesamtbetrag von 160.864,00 Euro. Mit dem hier angefochtenen Bescheid vom 27. August 2008 (idF Pfändungsbescheid) verbot das Finanzamt der S-Bank (idF Drittschuldner) unter Angabe der Höhe des Sicherstellungsbetrages und der Gebühren, (Geld-)Forderungen aus dem Kontokorrent- oder Girokonto mit der Nummer [Kontonummer…
…der Aufforderung der Behörde vom 14. April 2005 zur Darlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich nachgekommen sei. Es werde daher die Aufhebung des Pfändungsbescheides beantragt. Mit Berufungsentscheidung vom 4. Jänner 2007 zu RV/ 2924- W/06 wurde die Berufung abgewiesen und dies wie folgt begründet: "Gemäß…
…woraufhin der Weg einer Gehaltsexekution beschritten worden wäre. Die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners wäre im § 65 AbgEO geregelt, wonach im Pfändungsbescheid die Höhe der Abgabenschuld und der Gebühren und Auslagenersätze (§ 26 AbgEO) anzugeben wären. Soferne nicht die Bestimmung des § 67 AbgEO zur Anwendung komme…
…ab und führte aus, dass eine durchgeführte Schlüssigkeitsprüfung den möglichen Bestand einer pfändbaren Forderung ergab, weshalb der Pfändungsbescheid zu Recht ergangen sei. Sollte die Forderung tatsächlich nicht mehr bestehen, gehe die Forderungspfändung ohnehin ins Leere. Gegen diese Berufungsvorentscheidung hat der Bf. mit Eingabe vom 16…
…von € 552,90 errechne. Die Barauslagen in Höhe von € 4,75 würden die zu ersetzenden Postgebühren darstellen. Weiters wurde auf die Berufungsvorentscheidung betreffend die Berufung gegen den Pfändungsbescheid verwiesen. Mit Eingaben vom 11. Jänner 2011 beantragte der Bw. die Vorlage der Berufungen an…
…fortzusetzen, da die Veranlagungen 2005 und 2006 unverändert bleiben würden, wurden der Pfändungsbescheid sowie der Bescheid betreffend Festsetzung von Pfändungsgebühren zu Recht erlassen, zumal der berufungsgegenständliche Bescheid betreffend Festsetzung von Pfändungsgebühren vom Pfändungsbescheid abgeleitet ist und dieser gar nicht angefochten wurde, wobei festgestellt werden muss…
…Berufung als unbegründet ab. Dazu wurde vorgebracht, dass die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners im § 65 AbgEO geregelt wäre, wonach im Pfändungsbescheid die Höhe der Abgabenschuld und der Gebühren und Auslagenersätze (§ 26 AbgEO) anzugeben wären. Soferne nicht die Bestimmung des § 67 AbgEO zur Anwendung komme…
…Bw. in Ergänzung seines Vorlageantrages vor, dass die Rechtsmittelfrist wegen Nichtzusendung des Pfändungsbescheides nicht in Gang gesetzt worden sei und wegen der grundbücherlichen Pfandrechtsbegründung und der zwangsweisen Eintreibung der Gebühren im Jahr 2003 eine Belegaufbewahrungsverpflichtung weiterhin bestehe. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 90 Abs…
…gegen diesen Bescheid kein Rechtsmittel zulässig ist. Unter "Hinweise" wird dazu näher erläutert, dass sich der Rechtsmittelausschluss lediglich auf das Verfügungsverbot beziehe. Der Abgabenschuldnerin stehe zu, gegen den gleichzeitig an den jeweiligen Drittschuldner ergangenen Pfändungsbescheid Berufung einzulegen. Der Bescheid wurde von der A. am 28…
…zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 65 Abs. 1 AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid sind die Höhe der Abgabenschuld und der Gebühren und Auslagenersätze (§ 26) anzugeben. Sofern nicht die Bestimmung des § 67 zur Anwendung kommt…
…Wertersatzstrafe von S 3.500,-- verhängt wurde. Diese Entscheidung ist am 30. Dezember 1992 in Rechtskraft erwachsen. Gegen den Pfändungsbescheid vom 10. November 2006 richtet sich die fristgerecht durch den Vertreter des Beschuldigten eingereichte Berufung vom 4. Dezember 2006, die als Beschwerde zu werten war…
…beruhe. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 65.Abs.1 Abgabenexekutionsordnung erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid sind die Höhe der Abgabenschuld und der Gebühren und Auslagenersätze (§ 26) anzugeben. Sofern nicht die Bestimmung des § 67 zur Anwendung kommt…
…bestellt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 65 Abs. 1 AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid sind die Höhe der Abgabenschuld und die Gebühren und Auslagenersätze (§ 26 AbgEO) anzugeben. Sofern nicht die Bestimmung des § 67 zur Anwendung kommt…
…die Pfändung und Überweisung einer Geldforderung, nämlich die der Berufungswerberin (Bw.) als Abgabenschuldnerin gegenüber der N-GmbH angeblich zustehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Mit weiterem Bescheid vom gleichen Tag, dem eine Ausfertigung des Pfändungsbescheides angeschlossen war, wurde der Bw. jede Verfügung über die gepfändete…
…vom 27. März 2003 zu St.Nr. xxx betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens zu Pfändungsbescheiden entschieden: Der angefochtene Bescheid vom 27. März 2003 und die Berufungsvorentscheidung vom 25. September 2003 werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) hatte in den Jahren 1999/2000 beim Finanzamt X…
…als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 21. Juli 2010 brachte der Bw. eine Berufung gegen den Pfändungsbescheid vom 21. Juni 2010 und einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO ein. Der Antrag auf Aussetzung der Einhebung wurde mit Bescheid…
…Berufungswerbers (Bw.) gegenüber der Bundespolizeidirektion Salzburg gepfändet (Gehaltspfändung). Im Pfändungsbescheid wurde eine vollstreckbare Abgabenschuld in Höhe von € 121.645,61 ausgewiesen. Gegen diesen Bescheid wurde zeitgerecht berufen und im Wesentlichen vorgebracht, dass es sich offenbar um die Umsatzsteuer der W-Gesellschaft aus den Jahren…
…seien richtig. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 65 Abs. 1 Abgabenexekutionsordnung erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid sind die Höhe der Abgabenschuld und der Gebühren und Auslagenersätze (§ 26) anzugeben. Sofern nicht die Bestimmung des § 67 zur Anwendung kommt…
…von Vorbringen deren rechtzeitige Geltendmachung versäumt wurde, zum umgehen (VwGH 15.4.1988, 85/17/0062). Das Parteienvorbringen beschränkt sich auf Einwendungen gegen den Pfändungsbescheid, die im gegenständlichen Verfahren nicht von Relevanz sind. Im Rahmen des Abrechnungsbescheidverfahrens war daher lediglich festzustellen, welche Buchungen am 28…
…Dies sei nicht gegeben, da der Bw. der Aufforderung der Behörde vom 14. April 2005 zur Darlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich nachgekommen sei. Es werde daher die Aufhebung des Pfändungsbescheides beantragt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 230 Abs. 1 BAO dürfen, wenn eine vollstreckbar…