…die damalige Pfändung ins leere gegangen sei, da € 25.000,-- von einem Treuhandkonto aus dem Hausverkauf gepfändet wurden. Die Pfändungsbescheide an Banken und Lieferanten müssten richtig gestellt werden um die Kreditschädigung bei Banken und Lieferanten zu beenden. Eine Überpfändung oder generell falsche Pfändung würde…
…2005 eigenhändig dem Drittschuldner zugestellt. Die Bank teilte der Abgabenbehörde mit, dass ein pfändbares Guthaben am Girokonto nicht besteht. Damit ging die Pfändung von Vornherein ins Leere, weil ein pfändbares Guthaben nicht bestanden hat. Aufgrund dieser Feststellung konnte sich die Bw. jedoch auch nicht beschwert…
…Sollte eine gepfändete Forderung nicht bestehen, dann ist die Pfändung wirkungslos (VwGH 29.5.1990, 90/14/0020). Die Pfändung einer nicht bestehenden Forderung geht ins Leere (VwGH 20.10.1993, 90/13/0046). Eine Verletzung von Rechten des Drittschuldner durch das Drittverbot ist für…
…zwischen Überweisungsgläubiger und Drittschuldner entschieden werden. Sollte die gepfändete Forderung nicht bestehen, so ging die Exekution ins Leere. Der Bestand der Forderung ist daher im Exekutionsbewilligungs(Pfändungs)verfahren nicht zu prüfen; die Prüfung erstreckt sich in diesem nur darauf, ob die Forderung bestehen und dem…
…ist nicht zielführend, da die Forderung laut Drittschuldnererklärung nicht besteht und die Pfändung einer nicht bestehenden Forderung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 20.10.1993, 90/13/0046) ohnehin ins Leere geht. Es ist zwar eine gepfändete Geldforderung des Abgabepflichtigen nur auf ihre Schlüssigkeit…
…der Forderung sind nicht Gegenstand des Pfändungsverfahrens. Diesbezüglich wäre der Zivilprozessweg einzuschlagen. Auch der Einwand des Bw., es liege ein abgeschlossenes Rechtsgeschäft vor, geht insofern ins Leere, als diesbezüglich trotz gesonderter Aufforderung der Behörde kein Nachweis erbracht wurde. Der mit 30. Juli 2003 datierten Zahlungsbestätigung…
…wären daher im Pfändungsverfahren irrelevant. Prüfungsgegenstand wäre lediglich die Rechtmäßigkeit der Pfändung und Überweisung der Geldforderung. Die Bestreitung der Richtigkeit des der Pfändung zu Grunde liegenden Abgabenrückstandes gehe daher im Berufungsverfahren gegen den Pfändungsbescheid ins Leere. Mit Schreiben vom 24. Jänner 2012 beantragte der Bw…
…die Pfändung des Kontos stelle eine unzulässige Umgehung der Bestimmungen des §§ 54 ff AbgEO dar, weil es sich beim in Rede stehenden Konto de facto um das Pensionskonto des Pflichtigen handle, geht ins Leere. Zunächst ist es nicht Aufgabe des Abgabengläubigers vor der Pfändung eines…
…Die Pfändung einer Geldforderung gem. § 65 Abs. 1 AbgEO kann nicht erfolgreich mit der Behauptung bekämpft werden, dass die Forderung nicht bestehe. Ob die gepfändete Forderung besteht oder nicht, ist nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren, daher geht der Einwand hinsichtlich unrichtiger Abgabennachforderungen ins Leere…
…zwischen Überweisungsgläubiger und Drittschuldner entschieden werden. Sollte eine gepfändete Forderung nicht bestehen, dann ist die Pfändung wirkungslos (VwGH 29.5.1990, 90/14/0020). Die Pfändung einer nicht bestehenden Forderung geht ins Leere (VwGH 20.10.1993, 90/13/0046). Eine Verletzung von Rechten des…
…dass die Pfändung der Geldforderungen zwar wie bereits ausgeführt zu Recht erfolgt ist und daher auch aufrecht bleibt, aber derzeit - abhängig von den zukünftigen Einnahmen und Unterhaltspflichten - ins Leere geht. Eine entsprechende Mitteilung an die Drittschuldnerin B-GmbH wird vom Finanzamt zu erlassen sein. Es…
…nicht. Eine Beschränkung der Verfügungsgewalt des Treuhänders wirkt nicht im Außenverhältnis gegen Dritte. Das diesbezügliche Vorbringen der Bf. ging somit ins Leere. Gemäß § 14 Abs. 1 AbgEO kann die Vollstreckung auch von einer dritten Person Widerspruch erhoben werden, wenn dieselbe an einem durch die Vollstreckung…
…pfändbare Forderungen bestanden daher nicht (mehr), weshalb auch keinerlei Eingang aus dieser Forderungspfändung an den Überweisungsgläubiger zu verzeichnen war. Besteht eine gepfändete Forderung nicht, dann ist die Pfändung wirkungslos, die Pfändung einer nicht bestehenden Forderung geht ins Leere (Liebeg, AbgEO, § 65 Tz 8 mit Judikaturnachweisen)…
…dass der in Berufung gezogene Pfändungs- und Überweisungsbescheid an die Drittschuldnerin zu ergehen hatte und dieser (am 27. 6. 2005) zu eigenen Handen zugestellt wurde. Der von der anwaltlichen Vertreterin erhobene Einwand eines Zustellungsmangels geht daher von vornherein ins Leere. Somit war spruchgemäß zu entscheiden…
…entschieden werden. Sollte eine gepfändete Forderung nicht (oder noch nicht) bestehen, dann ist die verfügte Pfändung wirkungslos. Die Pfändung einer nicht bestehenden Forderung geht also ins Leere. Besteht nach Meinung des Drittschuldners die gepfändete Forderung dem Grunde oder der Höhe nach nicht zu Recht, so…
…dann ist die verfügte Pfändung wirkungslos. Die Pfändung einer nicht bestehenden Forderung geht also ins Leere. Damit kann dem im Vorlageantrag erhobenen Antrag auf teilweise Stattgabe der Berufung in dem Sinne, dass die Pfändung auf den nach Vergleichsabschluss verbliebenen Forderungsbetrag von € 1.238,35…
…nicht. Hierüber kann nur im Streit zwischen Überweisungsgläubiger und Drittschuldner entschieden werden. Sollte die gepfändete Forderung nicht bestehen, so ging die Exekution ins Leere. Der Bestand der Forderung ist daher im Exekutionsbewilligungs(Pfändungs)verfahren nicht zu prüfen; die Prüfung erstreckt sich in diesem nur darauf…
…Drittschuldner entschieden werden. Sollte die gepfändete Forderung nicht bestehen, so ging die Exekution ins Leere. Eine Verletzung von Rechten der Bw. als Drittschuldnerin durch das Drittverbot ist in diesem Falle nicht denkbar. Der Bestand der Forderung ist daher im Exekutionsbewilligungsverfahren nicht zu prüfen; die Prüfung…
…entschieden werden. Sollte die gepfändete Forderung nicht (oder noch nicht) bestehen, so ging die Exekution ins Leere. Eine Verletzung von Rechten des Beschwerdeführers als Drittschuldner durch das Drittverbot ist für diesen Fall nicht denkbar. Da zur Sicherung von Abgabenansprüchen im finanzbehördlichen Verfahren nur die im §…
…Besteht eine gepfändete Forderung nicht, dann ist die Pfändung wirkungslos. Die Pfändung einer nicht bestehenden Forderung geht also ins Leere (Liebeg, AbgEO, § 65 Tz 8 mit Judikaturnachweisen). Insofern hätte sich auch die gegenständliche Berufung, die sich gegen eine ohnedies wirkungslose Pfändung richtet, erübrigt. Soweit der…