…93/17/0075, 29. 5. 1995, 93/17/0318). Da in vorliegendem Fall davon auszugehen ist, dass der berufungsgegenständliche Feststellungsbescheid der Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, der er zugedacht war, nicht wirksam zugestellt wurde, war die Berufung als unzulässig zurückzuweisen. 2. Zum Grundsteuermessbescheid: Unter einem wurde…
…weil er nicht zugestellt wurde (vgl. VwGH 29.5.1995, 93/17/0318). Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass der berufungsgegenständliche Feststellungsbescheid der Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, der er zugedacht war, nicht wirksam zugestellt wurde. Daher war die Berufung als unzulässig zurückzuweisen. Da der…
…Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch, zu dem auch das Adressfeld zählt, kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird (vgl. etwa VwGH 28.11.2007, 2004/15/0131). Mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gehen nach § 19 Abs…
…1 lit. c BAO in den Fällen des § 188 an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. § 191 Abs. 2 BAO lautet: "Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits…
…2 BAO gehen mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen Miteigentümer (Gesellschafter, Mitglieder) über. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit) verliert mit ihrer Auflösung abgabenrechtlich die Eignung als…
…solcher bezeichnet werden, hat einen Spruch enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Gemäß § 191 Abs. 1 lit. c BAO ergeht ein Feststellungsbescheid in den Fällen des § 188 BAO an die Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern gemeinschaftliche…
Daraus ergibt sich, dass die Notwendigkeit einer Vertreterbestellung für die ehemaligen Gesellschafter einer Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit - hier allenfalls einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ! - auch dann besteht, wenn diese bereits beendigt ist, aber sich aus der Existenz dieser Vereinigung noch abgabenrechtliche Rechte oder Pflichten ergeben. Grundvoraussetzung…
…2 BAO gehen mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen Miteigentümer (Gesellschafter, Mitglieder) über. Die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) selbst verliert mit ihrer Auflösung abgabenrechtlich die Eignung als tauglicher Bescheidadressat (siehe VwGH…
…liegt darin begründet, als im Zeitpunkt der am 24.10. 1995 erfolgten Erlassung der Wiederaufnahmebescheide die G u S als Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit nicht mehr existent war. Die Rechtmäßigkeit der Kündigung und die damit verbundene Auflösung der GesnbR durch P.S. wurde mit Urteil…
…an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder an eine Personengemeinschaft gerichtet sind (§ 191 Abs. 1 lit. a und c BAO), einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an diese Person gilt die Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung oder…
…an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder an eine Personengemeinschaft gerichtet sind (§ 191 Abs. 1 lit. a und c BAO), einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an diese Person gilt die Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung oder…
…auch alle dieser angenommenen Gesellschafter gegen ihre Bestellung wehren. Es hätte außerdem keinen behördlichen Auftrag zur Namhaftmachung gegeben. § 81 Abs. 1 und 2 BAO kämen nicht zur Anwendung, da abgabenpflichtig nicht eine Personenvereinigung - ohne eigene Rechtspersönlichkeit - wäre, sondern der registrierte Verein "I", L, T 10…
…Gem. § 191 Abs. 1 lit. c BAO ergeht der Feststellungsbescheid in den Fällen § 188 leg. cit. an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Nach § 191 Abs. 3 lit. b BAO wirken Feststellungsbescheide im Sinne des § 188 leg. cit…
…19 Abs. 1 UStG 1994 ist Steuerschuldner in den Fällen des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 der Unternehmer. Hierbei kommt Personenzusammenschlüssen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, wie etwa der als Gesellschaft nach bürgerlichem Recht anzusehenden Hausgemeinschaft ebenfalls Unternehmereigenschaft zu (Kolacny/Mayer UStG, Anm.1 zu §…
…Gemäß § 81 Abs. 4 BAO gilt für Personen, denen gemäß Abs. 1 die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten von Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit obliegt, § 80 Abs. 1 BAO sinngemäß. Der in Berufung gezogene Haftungsbescheid stützt sich in diesem Punkt auf die unzutreffende Sachverhaltsfeststellung, dass es sich bei…
…15/0022 und die Ausführungen von Stoll, BAO-Kommentar, 2023 darauf verweist, dass die Behörde im Feststellungsverfahren nach § 188 BAO der Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit "aber auch" den Personen, denen die Abgabenbehörde Einkünfte zurechnet, die Möglichkeit einräumen muss, ggfs. ihren gegenteiligen Standpunkt einzunehmen und in…
…schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder eine Personengemeinschaft gerichtet sind, einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit der Zustellung einer Ausfertigung an diese Person gilt die Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung oder Personengemeinschaft als vollzogen, wenn…
…ein Feststellungsbescheid in den Fällen des § 188 BAO an die Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Nach § 101 Abs. 3 BAO sind schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder eine Personengemeinschaft gerichtet sind, einer nach …
…gerichtet. Doch zu diesem Zeitpunkt war diese bereits aufgelöst. Bescheide, die an eine bereits beendigte Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ergangen sind, entfalten keine Rechtswirkungen, da diese mit deren Beendigung bzw Auflösung die Eignung als tauglicher Bescheidadressat verliert. Um den Individualerfordernis von Bescheiden gerecht zu werden…
…Würdigung: Feststellungsbescheide nach § 188 BAO sind gemäß § 191 Abs. 1 lit. c leg. cit. an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu richten, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Nach § 191 Abs. 3 lit. b BAO wirken Feststellungsbescheide im Sinne des § 188 leg. cit…