…ein allfälliges vor der Einleitung des Finanzstrafverfahrens durchzuführendes "Vorverfahren" zweifellos nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu gestalten ist, betrifft die Bestimmung des § 115 FinStrG über die Gewährung von Parteiengehör die Durchführung des Untersuchungsverfahrens, also des bereits eingeleiteten Finanzstrafverfahrens. Gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter…
…Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat normiert. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genügt es für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die, die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens in Betracht kommt. Ein derartiger Verdacht, der die Finanzstrafbehörde zur…
…Finanzstrafbehörde erster Instanz am 4. Dezember 2007 einvernommen und andererseits hat er der Ladung zur mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat unentschuldigt keine Folge geleistet, weswegen gemäß § 126 FinStrG in seiner Abwesenheit entschieden werden konnte. Zudem wurde dem Bw. im nunmehrigen Berufungsverfahren die Möglichkeit des Parteiengehörs…
…wieder mangels Einbringlichkeit auf Dauer abgeschrieben werden musste (Abfrage des diesbezüglichen Abgabenkontos). Unbeschadet der abgabenrechtlichen Beurteilung könnte aber solcherart eine Verkürzung von Umsatzsteuer höchstens für den Voranmeldungszeitraum Juli 2007 eingetreten sein. Derartiges ist aber nicht Verfahrensgegenstand. Soweit die Finanzstrafbehörde erster Instanz den Verdacht gehegt hat…
…hat, bei der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zur Gewalthaberin geworden war, jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt aber die X Wirtschaftstreuhand- und BeratungsgesmbH - inklusive einer Zustellung von Erledigungen des Spruchsenates - bevollmächtigt gewesen ist. Auch eine Verletzung des Parteiengehörs hat solcherart im Verfahren vor dem Spruchsenat nicht stattgefunden…
…ausgeführt, der finanzstrafbehördlich unbescholtene Bw. verfüge nach seinen eigenen Angaben über kein Einkommen und sei sorgepflichtig für zwei Kinder. Über die gegenwärtigen Einkommensverhältnisse und allenfalls weiter bestehende Sorgepflichten würden dem Spruchsenat keine Erkenntnisse vorliegen. Die Ladung zur mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat sei dem Bw…
…Vorsitzenden des Berufungssenates wurde der Bw. aufgefordert, die ins Treffen geführte derzeitige Verhandlungsunfähigkeit durch geeignete Befunde und ärztliche Atteste noch rechtzeitig vor dem Verhandlungstermin 21. Juni 2005 nachzuweisen und ihm vorgehalten, dass er im gegenständlichen Finanzstrafverfahren bereits hinlänglich die Möglichkeit des Parteiengehörs wahrnehmen habe können…
…die maßgebliche Entscheidung rechtswidrig ist (VwGH 11.3.1963, 380/62). Das rechtskräftige Strafurteil des Landesgerichtes vom 22. März 2007 zur Geschäftszahl Hv-1 ist somit für die Finanzstrafbehörden hinsichtlich der Tatumstände, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen zusammensetzt, bindend…
…entsprechende Aufhebungsgründe vorzubringen. Es besteht keine Anleitungspflicht der Abgabenbehörden dahingehend, der steuerlich versierten und vertretenen Bw. Ratschläge zu geben, wie sie ihre Anträge abzufassen hat, damit diese Erfolg versprechend sind. Auch liegt keine Verletzung des Rechtes auf Parteiengehör vor, wenn Rechtsfragen im Verfahren nicht erörtert…
…wurde vor der Einvernahme als Verdächtiger nachweislich eine Belehrung gemäß § 57 Abs. 3 FinStrG erteilt und an ihn eine schriftliche Rechtsbelehrung ausgefolgt, die er nachweislich zur Kenntnis genommen hat. Diese Rechtsbelehrung beschäftigt sich u.a. auch mit der Manuduktionspflicht und dem Recht auf Parteiengehör. Für…
…wurde vor der Einvernahme als Verdächtiger nachweislich eine Belehrung gemäß § 57 Abs. 3 FinStrG erteilt und an sie eine schriftliche Rechtsbelehrung ausgefolgt, die diese nachweislich zur Kenntnis genommen hat. Diese Rechtsbelehrung beschäftigt sich u.a. auch mit der Manuduktionspflicht und dem Recht auf Parteiengehör. Für…
…wurde vor der Einvernahme als Verdächtiger nachweislich eine Belehrung gemäß § 57 Abs. 3 FinStrG erteilt und an ihn eine schriftliche Rechtsbelehrung ausgefolgt, die er nachweislich übernommen hat. Diese Rechtsbelehrung beschäftigt sich u.a. auch mit der Manuduktionspflicht und dem Recht auf Parteiengehör. Für die Einleitung…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Mag. Ingrid Schopf als weitere Mitglieder des…
…in erster Instanz unterbliebenes Parteiengehör wäre zwischenzeitlich auch durch die ausführliche Sachverhalterörterung vor dem Berufungssenat jedenfalls saniert. Zur bekämpften erstinstanzlichen Entscheidung selbst ist auszuführen: Der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs.2 lit.a FinStrG macht sich schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von…
… 6 Abs. 1 Z. 9a UStG94 dar, da keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurde. Die vorgelegten Eingangsrechnungen wurden vor allem ohne Umsatzsteuer mit Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld gem. § 19 Abs. 1a UStG 94 (Bauleistungen) ausgestellt. Die I..... ist gegenüber den Sublieferanten schriftlich und…
…Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheides über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens offen, Entscheidungsgrundlagen zu erheben oder zu verbreitern, ohne die Parteien (Bf und Zollamt) vor der Entscheidungsfindung gesondert über die weiteren Erhebungsergebnisse informieren zu müssen. Das Parteiengehör ist erst im anschließenden Untersuchungsverfahren durch die Finanzstrafbehörde erster…
…aufschiebende Wirkung zukommt. Die Rechtsmittelbelehrung entspricht somit nicht den gesetzlichen Erfordernissen. Es liegt Mangelhaftigkeit des Verfahrens vor. Der Rechtsmittelwerber stellt daher nachstehende Anträge 1. auf Sanierung aller Spruch-, Begründungs-, Belehrungs- und sonstigen Verfahrensmängel des angefochtenen Bescheides und Wahrung des gesetzlich zustehenden Parteiengehörs, insbesondere durch Würdigung…
…Steuernummer-1, Einbringungsstelle Aus diesen Gründen sei die verhängte Geldstrafe auch überhöht und liege insoweit ein zu berücksichtigender Umstand vor. Der Beschuldigte sei auch zwischenzeitig allen Verpflichtungen zur Abgabe von Erklärungen nachgekommen. Es bedürfe auch aus diesen Gründen keiner weiteren Bestrafung. Zur Entscheidung wurde erwogen…
…Demnach steht es der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz im Rechtsmittelverfahren betreffend Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheides über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens offen, Entscheidungsgrundlagen zu verbreitern, ohne die Parteien (Bf und Zollamt) vor der Entscheidungsfindung gesondert über die weiteren Erhebungsergebnisse informieren zu müssen. Das Parteiengehör ist erst…
…eine sofortige Kenntnisnahme die Untersuchung erschwert werden könnte; die Einsichtnahme ist jedoch noch vor Abschluss des Untersuchungsverfahrens zu gestatten. Abs.4 : Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Gemäß § 82 Abs.1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde I. Instanz die ihr gemäß …