…der Verteidigerin, dass das Protokoll über die mündliche Verhandlung nicht auch von ihrem anwesenden Vertreter unterfertigt worden ist - solches ist gemäß § 135 Abs. 3 FinStrG nicht vorgesehen. 2. Eine im Verfahren vor der Finanzstrafbehörde eingetretene Verletzung des Parteiengehörs wird durch die neuerliche Möglichkeit eines Parteiengehörs…
…dann, nach Klärung der Verfahrenslage zu Gunsten des Beschuldigten, die mündliche Verhandlung vom Vorsitzenden zu vertagen gewesen. Ist nun möglicherweise die Durchführung der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat tatsächlich zu Unrecht in Abwesenheit des Beschuldigten erfolgt und wäre solcherart vorerst sein Parteiengehör verletzt worden, wurde…
…ein allfälliges vor der Einleitung des Finanzstrafverfahrens durchzuführendes "Vorverfahren" zweifellos nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu gestalten ist, betrifft die Bestimmung des § 115 FinStrG über die Gewährung von Parteiengehör die Durchführung des Untersuchungsverfahrens, also des bereits eingeleiteten Finanzstrafverfahrens. Gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter…
…Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat normiert. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genügt es für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die, die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens in Betracht kommt. Ein derartiger Verdacht, der die Finanzstrafbehörde zur…
…00 auf ihr Konto überwiesen, der Steuerberater hat ihr den Bescheid übergeben. Im Endeffekt hat die Beschuldigte laut damaliger Aussage die gesamten € 42.000,00 an Herrn C. H. übergeben." In der Vernehmung als Beschuldigte vor der Finanzstrafbehörde am 10. Mai 2013 hat die…
…hat die Finanzstrafbehörde den Einspruch gegen eine Strafverfügung als verspätet mit Bescheid zurückgewiesen, ohne vorher dem Empfänger die Feststellung der Verspätung zwecks Wahrung des Parteiengehörs vorgehalten zu haben. Damit geht sie allerdings davon aus, dass die Zustellung - ohne insofern weitere Überlegungen zur Wirksamkeit der Zustellung…
…Finanzstrafbehörde erster Instanz am 4. Dezember 2007 einvernommen und andererseits hat er der Ladung zur mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat unentschuldigt keine Folge geleistet, weswegen gemäß § 126 FinStrG in seiner Abwesenheit entschieden werden konnte. Zudem wurde dem Bw. im nunmehrigen Berufungsverfahren die Möglichkeit des Parteiengehörs…
…Schöffengericht) für unzuständig erklärt hat und das Finanzstrafverfahren vor der Finanzstrafbehörde fortgesetzt werden wird (vgl. z.B. BFG 8.3.2016, RV/5300003/2014). Eine weitere Festlegung auf eine bestimmte Art einer finanzstrafrechtlichen Würdigung des gegenständlichen Lebenssachverhaltes im Rahmen der verwaltungsbehördlichen Zuständigkeit besteht nicht (vgl…
…Demgegenüber wird aber auch der Fortgang des Finanzstrafverfahrens durch eine solche Vorgangsweise nicht gehindert. Auch eine Verletzung des Parteiengehörs des belangten Verbandes ergibt sich daraus nicht. 4. Selbst aber wenn im Verfahren vor der Finanzstrafbehörde eine Verletzung des Parteiengehörs zu Lasten des belangten Verbandes eingetreten…
…vor (siehe nachstehend). 17.4. Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und damit auch diesbezügliche Verantwortlichkeiten eines belangten Verbandes werden gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG (beim Verband in Verbindung mit § 28a Abs. 2 FinStrG) mit einer Geldstrafe bzw. Geldbuße bis zum Zweifachen der…
…wieder mangels Einbringlichkeit auf Dauer abgeschrieben werden musste (Abfrage des diesbezüglichen Abgabenkontos). Unbeschadet der abgabenrechtlichen Beurteilung könnte aber solcherart eine Verkürzung von Umsatzsteuer höchstens für den Voranmeldungszeitraum Juli 2007 eingetreten sein. Derartiges ist aber nicht Verfahrensgegenstand. Soweit die Finanzstrafbehörde erster Instanz den Verdacht gehegt hat…
…hat, bei der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zur Gewalthaberin geworden war, jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt aber die X Wirtschaftstreuhand- und BeratungsgesmbH - inklusive einer Zustellung von Erledigungen des Spruchsenates - bevollmächtigt gewesen ist. Auch eine Verletzung des Parteiengehörs hat solcherart im Verfahren vor dem Spruchsenat nicht stattgefunden…
…Zur Zulässigkeit und Rechtzeitigkeit der Beschwerde: Die Entscheidung wird hinsichtlich der Strafhöhe angefochten. Es liegt eine unrichtige rechtliche Beurteilung vor. Gemäß §150 Abs. 1 Finanzstrafgesetz erkennt das Bundesfinanzgericht über Beschwerden gegen Entscheidungen der Finanzstrafbehörden. Das angerufene Bundesfinanzgericht ist zuständig. Gemäß der angefochtenen Entscheidung kann die…
…ausgeführt, der finanzstrafbehördlich unbescholtene Bw. verfüge nach seinen eigenen Angaben über kein Einkommen und sei sorgepflichtig für zwei Kinder. Über die gegenwärtigen Einkommensverhältnisse und allenfalls weiter bestehende Sorgepflichten würden dem Spruchsenat keine Erkenntnisse vorliegen. Die Ladung zur mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat sei dem Bw…
…Vorsitzenden des Berufungssenates wurde der Bw. aufgefordert, die ins Treffen geführte derzeitige Verhandlungsunfähigkeit durch geeignete Befunde und ärztliche Atteste noch rechtzeitig vor dem Verhandlungstermin 21. Juni 2005 nachzuweisen und ihm vorgehalten, dass er im gegenständlichen Finanzstrafverfahren bereits hinlänglich die Möglichkeit des Parteiengehörs wahrnehmen habe können…
…die maßgebliche Entscheidung rechtswidrig ist (VwGH 11.3.1963, 380/62). Das rechtskräftige Strafurteil des Landesgerichtes vom 22. März 2007 zur Geschäftszahl Hv-1 ist somit für die Finanzstrafbehörden hinsichtlich der Tatumstände, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen zusammensetzt, bindend…
…der Zustellung ist von Amts wegen festzustellen und muss, wenn bereits ein Verteidiger bestellt ist, diesem zugestellt werden. Davon muss sich die Finanzstrafbehörde überzeugen (vgl VwGH 8. 9. 1983, 82/15/0160). Liegt eine im Verwaltungsstrafverfahren der Behörde erster Instanz unterlaufene Verletzung des Parteiengehörs vor…
… > auf Aufhebung des finanzstrafbehördlichen Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Organ des Finanzamtes ***14*** vom 17.09.2020 zu SpS ***6***; > auf Einstellung des gegen mich gerichteten Finanzstrafverfahrens." -------- In der mündlichen Verhandlung vor dem Senat des Bundesfinanzgerichtes vom…
…Beschwerde der Bf. vom 26.04.2017, mit welcher dessen Aufhebung beantragt wird. Als Beschwerdegründe werden fehlendes Parteiengehör und mangelhafte Beweiswürdigung bzw. Bescheidbegründung geltend gemacht. Zum fehlenden Parteiengehör wird vorgebracht, der ausgewiesene Rechtsvertreter sei am Verhandlungstag um 10.10 Uhr, also bereits 15 Minuten vor…
…wurde, war bei der durchgeführten Verhandlung vor dem Spruchsenat noch nicht bekannt, sodass diese auch nicht geprüft werden konnte. Eine fristgemäße ordnungsgemäße Entschuldigung für den Beschuldigten lag nicht vor. Laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Mangel hinreichenden Parteiengehörs in erster Instanz durch die Möglichkeit, den…