…Auslagenersätze und Ruhe-(Versorgungs-)Bezüge, die Bürgermeister, Vizebürgermeister (Bürgermeister-Stellvertreter), Stadträte und Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung sowie deren Hinterbliebene auf Grund gesetzlicher Regelung erhalten." Ohne die Zuordnung des § 25 Abs. 1 Z 4 lit. b EStG 1988 wären die Bezüge des Ortsvorstehers - im…
…ebenfalls als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit behandelt wurden. Im Zuge seiner am 9. September 2008 am Finanzamt eingelangten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2007 machte er ua. den Werbungskostenpauschbetrag als Mitglied einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung gemäß § 1 Z 10 VO BGBl. II Nr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des XY, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2005 und 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungsführer bezieht…
…machte der Bw. eine Pauschale für die Berufsgruppe "Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung" geltend. Über das mit 15. Oktober 2008 datierte Ersuchen des Finanzamts um Ergänzung betreffend Arbeitnehmerveranlagung für 2007 in Form der Nachreichung einer Bestätigung des Dienstgebers bezüglich des beantragten Werbungskostenpauschales, aus dieser…
…auch das Berufsgruppenpauschale für Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung. Im bekämpften Bescheid wurden vom Finanzamt nur € 10.888,45 als sonstige Werbungskosten ohne Anrechnung auf den Pauschbetrag berücksichtigt. Dagegen wandte sich der steuerliche Vertreter des Bw. mit Berufung und begründete diese wie folgt…
…sind u.a. Bezüge sowie Auslagenersätze, die Bürgermeister, Vizebürgermeister, Stadträte und Mitglieder einer Gemeinde- oder Ortsvertretung auf Grund einer gesetzlichen Regelung erhalten, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Dem Berufungsvorbringen, bei den zu beurteilenden Einnahmen handle es sich nicht um ein Einkommen wird entgegen gehalten, dass sämtliche…
…sind u.a. Bezüge sowie Auslagenersätze, die Bürgermeister, Vizebürgermeister, Stadträte und Mitglieder einer Gemeinde- oder Ortsvertretung auf Grund einer gesetzlichen Regelung erhalten, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Dem Berufungsvorbringen, bei den zu beurteilenden Einnahmen handle es sich nicht um ein Einkommen wird entgegen gehalten, dass sämtliche…
…hätte keine Diätpauschale berücksichtigt werden können. Gemäß der Verordnung BGBl II Nr. 382/2001 würden für Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung die Werbungskosten anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 mit 15% der Bemessungsgrundlage, mindestens 438,00 € jährlich auf die Dauer…
…Auslagenersätze ..., die Mitglieder einer Stadt -, Gemeinde- oder Ortsvertretung auf Grund gesetzlicher Regelung erhalten, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn). Nach diesem eindeutigen und klaren Wortlaut des Gesetzes stellen die Vergütungen der Bw aus ihrer Tätigkeit als Gemeinderätin Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit und keine Aufwandsentschädigung dar…
…und beantragte die steuerliche Berücksichtigung folgender Aufwendungen: "Pauschalabsetzbetrag für die Tätigkeit als Gemeinderätin während des gesamten Jahres 2007. Berufsgruppenpauschale für Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung iHv 438,-- €. Großes Pendlerpauschale für die Monate November und Dezember 2007 - Auszahlende Stelle: Amt, Einsatzort X., Y-Straße…
…als Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu werten. Zum anderen könnte das beantragte Berufsgruppenpauschale für Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung nur von Arbeitnehmern im Rahmen eines Dienstverhältnisses in Anspruch genommen werden. Der Bw. wandte sich gegen die Berufungsvorentscheidung mit Vorlageantrag. In ihm brachte er vor…
…Aufstellung von Durchschnittsätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufungsgruppen, BGBl II 2001/382, werden für Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde-oder Ortsvertretung (Ziffer 10 dieser Verordnung) nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gem. § 16 Abs. 3 EStG 1988 die Werbungskosten auf die Dauer…
…Kennzahl 720), Reisekosten von 630,00 € (Kennzahl 721), Kosten der doppelten Haushaltsführung von 1.722,00 € (Kennzahl 723) sowie den Werbungskostenpauschbetrag als Mitglied einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung gemäß der VO BGBl. II Nr. 382/2001 geltend. b) Am 14. April 2008 erließ…
…hinaus mit, dass betreffend die Aufteilung der Aufwendungen als Stadträtin und als Landtagsabgeordnete in Anbetracht des beantragten Pauschales für Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung (Politikerpauschale) die Aufwendungen der Gemeindevertretung in diesem Bereich überhaupt nicht erfasst worden seien. Des Weiteren ersuchte die Bw. um Berücksichtigung…
…382/2001, für Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung vorgesehenen Ausmaß. Da die Entschädigung für die Gemeinderatstätigkeit nur 270 € betrug, wurden auch Werbungskosten nur in diesem Ausmaß anerkannt. Im Vorlageantrag beantragte der Berufungswerber nunmehr, die Werbungskosten im tatsächlichen Ausmaß zu berücksichtigen, und legte eine…
…der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 folgende Werbungskosten auf die Dauer des aufrechten Dienstverhältnisses festgelegt: Z 10: (Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung) 15% der Bemessungsgrundlage, mindestens 438€ jährlich, höchstens 2.628€ jährlich. Der Mindestbetrag kann nicht zu negativen Einkünften…
…der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 folgende Werbungskosten auf die Dauer des aufrechten Dienstverhältnisses festgelegt: Z 10: (Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung) 15% der Bemessungsgrundlage, mindestens 438€ jährlich, höchstens 2.628€ jährlich. Der Mindestbetrag kann nicht zu negativen Einkünften…
…BGBl. II 2001/382, (im Folgenden: VO). Durch § 1 Z 10 der VO wurden für Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 Werbungskosten in Höhe von 15 % der Bemessungsgrundlage, mindestens 438 Euro jährlich, höchstens 2.638 Euro…
…und Ruhe-(Versorgungs-) Bezüge, die Bürgermeister, Vizebürgermeister (Bürgermeister-Stellvertreter), Stadträte und Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung sowie deren Hinterbliebene auf Grund gesetzlicher Regelung erhalten. Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu veranlagen…
…1988 in der für das strittige Jahr geltenden Fassung sind Bezüge, Auslagenersätze ..., die Mitglieder einer Stadt -, Gemeinde- oder Ortsvertretung auf Grund gesetzlicher Regelung erhalten, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn). Nach diesem eindeutigen und klaren Wortlaut des Gesetzes stellen die Vergütungen des Berufungswerbers aus seiner Tätigkeit…