…Mietverhältnis betreffend zurückzuführen sein, widerspräche doch ein derartig häufiges Aufsuchen und Kontrollieren der Mieter den die üblichen Gepflogenheiten bei einer Vermietung. Der unabhängige Finanzsenat teilt daher die Meinung des Finanzamtes, dass der Ort der Geschäftsführung sich im berufungsgegenständlichen Fall nicht im Inland, sondern in Liechtenstein…
…Büroräumen des Geschäftsführers sein, dieser Ort kann auch in der Wohnung liegen. Entscheidend ist das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse in organisatorischer Hinsicht, daher ist entscheidend, wo alle für die Geschäftsführung nötigen Maßnahmen von einiger Wichtigkeit angeordnet werden. Maßgebend ist die laufende Geschäftsführung. Zu ihr gehören…
…anderweitig zur Geschäftsführung bestimmten Personen die ihnen obliegende laufende Geschäftsführertätigkeit entfalten, dh. an dem sie die tatsächlichen, organisatorischen und rechtlichen Handlungen vornehmen, die der gewöhnliche Betrieb der Gesellschaft mit sich bringt. Regelmäßig ist anzunehmen, dass die geschäftliche Oberleitung eines Unternehmens an dem Ort ausgeführt wird…
…in grundsätzlichen Angelegenheiten der Geschäfts- und Unternehmenspolitik, sondern vielmehr um die wichtigen Entscheidungen für den "normalen" laufenden Geschäftsbetrieb. Ausschlaggebend sollen hierfür die für das Tagesgeschäft bedeutsamen Entscheidungen sein. Die für den Ort der Geschäftsleitung maßgebenden Geschäftsführungsmaßnahmen werden typischerweise von den zur Geschäftsführung berufenen Personen gesetzt…
…unterschiedliche Geschäftsführungsadresse Bezug genommen. Da im Baugewerbe die überwiegende Geschäftstätigkeit wie auch Verwaltungsaufgaben an jedem beliebigen Ort mittels technischer Hilfsmittel ausgeübt werden könne sei es unverständlich, warum die im Firmenbuch eingetragene Sitzadresse nicht als einzig anwendbare Rechnungsadresse akzeptiert würde. A. Bau GesmbH Die Aberkennung der…
…bereits die Geschäftsführung inne gehabt hatte. Die Bw. übersieht in diesem Zusammenhang, dass das vorgelegten Anbotschreiben vom 22.6.1998 sowie die Aufträge für Arbeitskräfteüberlassung vom 3. August 1998 sowie 7. September 1998 allesamt vor der Bestellung des neuen Geschäftsführers erfolgten und eine Unterschrift aufweisen…
…Grundstück der beiden Gesellschafter errichteten Gästehaus). Geschäftsführer der Bw. ist der am Ort der Betriebsstätte ansässige österreichische Staatsbürger und Gesellschafter HS. Angesichts dieser Umstände ist evident, dass die Willensbildung der Geschäftsführung in Österreich und nicht in England erfolgt. Da die Bw. somit den Sitz der…
…die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes anzunehmen ist, denn nach der Aktenlage könnte davon auszugehen sein, dass die Bw die betreffenden Betriebseinnahmen nur deshalb W zuordnet, weil der Auftraggeber in W den Ort der Geschäftsführung hat. Die steuerlich vertretene Bw beansprucht - wie aus der Aktenlage…
…Oktober 1998 bzw. in der Berufungsvorentscheidung angeführten Umstände - auf die diesbezüglichen Ausführungen kann daher an dieser Stelle verwiesen werden - auch darüber bestehen, dass der tatsächliche Ort der Geschäftsführung, dh. der Ort, wo die grundlegenden Entscheidungen zur Unternehmensleitung effektiv in laufende Geschäftsführungsakte umgesetzt werden, im Inland…
…nach einem echten Mittelpunkt - einem echten Familienwohnsitz - besteht. Dieser Ort der Ruhe und der Sammlung meiner persönlichen Ressourcen ist unser Familienwohnsitz G.. Ein ihrerseits geforderter Nachweis des Verweilens von entweder 180 Tagen ("ABWOHNTAGE") in E. oder in Salzburg für 2001 ff ist - im Lichte des…
…war der Bw. im Turnaround (Stillstandsmanagement für Produktionsanlagen) als Techniker für Termincontrolling verantwortlich. Im September 2007 wechselte er ins Engineering als Projektleiter für diverse Projekte im Bau- und Anlagenbau. Ab November 2009 wurde eine neue Stabsstelle (Facility Management) eingeführt, derzeit ist er der Geschäftsführung bzw…
…seien. Im Vorlageantrag brachten der Bw. bzw. sein steuerlicher Vertreter zunächst vor, die Abgabenbehörde habe ihre Verpflichtung zur Erforschung aller tatsächlichen Verhältnisse nur unzureichend wahrgenommen und den Grundsatz des Parteiengehörs verletzt. Ergänzend zur Berufung wurde ausgeführt, dass die vom Bw. wahrzunehmenden Geschäftsführungstätigkeiten ein hohes Maß…
…tatsächliche Geschäftsführung von Italien aus betrieben werde, verliere Österreich die abgabenrechtliche Jurisdiktion über die Körperschaftsteuer und die Kapitalertragsteuer. Nachdem die Bp. einmal von einer Sitzgesellschaft spreche um sodann davon auszugehen, dass die Gesellschaft ihren Sitz in Österreich habe werde beantragt, über den Ort der Geschäftsführung…
…private Zwecke und andererseits für Zwecke der inländischen Steuerberatungskanzlei, allenfalls auch noch für andere berufliche oder betriebliche Tätigkeiten des Bw. verwendet worden. Das Finanzamt vermeinte, das Vorbringen des Bw., das Fahrzeug werde nicht überwiegend im Inland und überwiegend für Geschäftsführungsaufgaben betreffend die C- GmbH verwendet…
…hatten, der Vertreterin Ihrer Steuerbehörde am Telefon die Sachlage betreffend Ihrem Verhältnis zu uns ausführlich darzulegen ist uns diese erneute Auskunft unverständlich. Seit der Übersiedlung der Gesellschaft von F*****B***** nach Ma***** ist der Ort der Geschäftsführung der eigenen Betriebsstätte der Me***** in Ma*****, R…
…rückwirkend zum 31. Dezember 2007 einzubringen. Durch diese Maßnahme sei die Vermietungsabsicht der Hausgemeinschaft nochmals seitens der Mieterin bekräftigt worden, da nunmehr das Büro von der, den Betrieb des [Modekette] Geschäftes am Ort der berufungsgegenständlichen Liegenschaft innehabenden, Z Handels GmbH angemietet werden sollte, was ja…
…den Feststellungen der Außenprüfung ein und führte unter Punkt c) zum streitgegenständlichen Punkt Haus Str. aus: Der Ausgangssachverhalt sei im Besprechungsprogramm für die Schlussbesprechung im Wesentlichen richtig wiedergegeben. Ergänzend sollten jedoch noch folgende Aspekte festgehalten werden: Die Konstellation, dass der Ort der Geschäftsführung der S…
…Privatstiftung vergleichbar einzuordnen. Dies trifft trotz Vorliegen eines Mandatsvertrags aufgrund der Vergleichbarkeit der durch den Mandatsvertrag eingeräumten Rechte zu österreichischen Rechtsformen (GmbH, AG, Privatstiftung) zu. Darüber hinaus kann ein durch den Mandatsvertrag begründeter, in Österreich gelegener Ort der Geschäftsführung nicht angenommen werden, da ein entsprechendes…
…Der Auftragnehmer ist somit in keiner Weise in die betriebliche Organisation des Auftraggebers integriert und an Weisungen des Auftraggebers nicht gebunden. (2) Der Auftragnehmer ist auch an keinen Dienstort und an keine organisatorischen Weisungen des Auftraggebers gebunden und arbeitet teils mit eigenen Betriebsmitteln. Der Ort…
…unabhängig vom Ort der Arbeitsausübung und unabhängig davon, ob ihnen in Österreich eine Betriebstätte bzw. feste Einrichtung zur Arbeitsausübung zur Verfügung steht, in Österreich besteuert werden. Das Besteuerungsrecht an den Einkünften von eingetragenen Geschäftsführern oder Vorstandsmitgliedern einer Kapitalgesellschaft wird stets dem Sitzstaat der Gesellschaft zugeteilt…