…Juli 1997 im Finanzamt vorzulegen. Eine Verpflichtung zur Durchführung von Prüfungen in den Räumlichkeiten des Unternehmens ist der maßgeblichen Verfahrensvorschrift (s.o.) nicht zu entnehmen. Buchführungsmängel, Schätzung Gemäß § 184 Abs 1 BAO hat die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen soweit sie diese…
…R., weshalb ein entsprechender Betrag als Verbindlichkeit in die Eröffnungsbilanz per 31.12.1992=1.1.1993 einzustellen ist. Da die Rückzahlungen per 1993 solcherart erfolgsneutrale Rückzahlungen darstellen, erfolgte die außerbücherliche Zurechnung der erfolgswirksam verbuchten und geleisteten Zahlungen i.H.v. S 220.000,- zu Recht…
…dass die Summe der in den ausgestellten Paragons ausgewiesenen Beträge höher sei als die Tageslosung und zu diesem Mangel weitere hinzutreten würden, so ergäbe sich daraus aufgrund des § 184 BAO eine Berechtigung zur Schätzung. Zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung: Nach Darstellung der maßgeblichen Bestimmungen der BAO …
…muss. Bei Fehlmengen in diesem Ausmaß (S 235.752,-) kann von einer ordnungsmäßigen Buchführung nicht mehr die Rede sein, zumal dadurch aufgezeigt wird, dass den Erlösaufzeichnungen grundsätzlich schwere Mängel anhaften. Durch den Ansatz von Durchschnittswerten kann das Betriebsergebnis der Höhe nach nicht genau errechnet werden…
…Die vorerwähnten Unterlagen sind jedenfalls nicht geeignet, die Prüfungsfeststellungen hinsichtlich der gravierenden Buchführungs- und Aufzeichnungsmängel sowie Herkunft der (Privat)Einlagen zu entkräften oder zu erklären. Unter Bedachtnahme auf vorstehende Ausführungen ist weiters zu ergänzen, dass die von der Bw. geführten Aufzeichnungen nicht den Erfordernissen des…
…00 | Differenz | -116.587,33 | -84.771,00 | -201.358,33 Da die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht nicht gegeben sei (Tz 17 des Bp-Bereichtes) und diese in der Berufung nicht angefochten worden sei…
…Buchführung des Unternehmens eine Schätzungsberechtigung der Abgabenbehörde dem Grunde nach gegeben ist, nicht erfolgreich entgegengetreten werden. Diese Ansicht liegt vor allem darin begründet, als in Entsprechung höchstgerichtlicher Rechtsprechung die Mängel sowohl quantitativ als auch qualitativ als derart schwerwiegend zu erachten sind, dass das Ergebnis der…
…bei der Bw. eine Außenprüfung (AP) hinsichtlich Umsatzsteuer und Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung für die Jahre 2005 bis 2007 statt. Im Bericht über die AP vom 8.7.2009 (siehe insbesondere nachstehend angeführte Textziffern - Tz.) wurde ausgeführt, dass im Prüfungszeitraum die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung iSd…
…nicht vorgelegt wurden, hat dies keinen Einfluss auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, da die angeblich fehlenden Aufzeichnungen kein Bestandteil der Buchhaltung sind, sondern Aufzeichnungen, welche zur Gänze in die Buchhaltung eingeflossen sind. Hiezu wird auf das mit dieser Berufung vorgelegte Gutachten der Univ.-Prof. MMag…
…die Prüferin betreffend Buchführungsmängel bei den Computerkassendaten ins Treffen: Die Einzeltransaktionsdaten (während des Tagesbetriebes eingegebene Bestellungen etc.) seien gelöscht, die schriftlichen Aufzeichnungen nicht aufbewahrt worden. Zwar seien die übermittelten Tagessummen lokal nicht gespeichert worden, habe aber der Franchisegeber bereitstellen können. Bei Auswertung der so erlangten…
…da der Bw in den Jahren 1994 und 1995 keine Unterlagen vorgelegt hat. Bezüglich Ordnungsmäßigkeit der Buchführung 1993 ist auf das den Bw betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15.2.2006, 2002/13/0095 hinzuweisen, in dem ausgeführt wird: "Soweit der Bw die Ansicht vertritt…
…Buchführung des Unternehmens eine Schätzungsberechtigung der Abgabenbehörde dem Grunde nach gegeben ist, nicht erfolgreich entgegengetreten werden. Diese Ansicht liegt vor allem darin begründet, als in Entsprechung höchstgerichtlicher Rechtsprechung die Mängel sowohl quantitativ als auch qualitativ als derart schwerwiegend zu erachten sind, dass das Ergebnis der…
…des steuerlichen Vertreters, wonach die Anzahl der von der Bp bemängelten Belege jedenfalls im Rahmen einer ordnungsgemäß geführten Buchführung ist, nicht gefolgt werden. Bei dieser Größenordnung kann wohl keinesfalls mehr von einer Ordnungsmäßigkeit gesprochen werden. Welche von der Behörde behaupteten Kassa-Unregelmäßigekeiten vom steuerlichen Vertreter…
…Aufzeichnungen auf häufige Fehler ihrer EDV-Anlage zurück. Durch Gebrechen der EDV -Anlage entstandene Fehler führten ihrer Auffassung nach keineswegs zur Annahme einer nicht ordnungsmäßigen Buchführung und auch nicht zur Schätzungsberechtigung der Behörde. Für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, zu der die Bw. nach …
…erfolgt seien. Die Buchhaltung sei somit sehr wohl ordnungsgemäß und eine Schätzung der Bemessungsgrundlagen nicht zulässig. Auch sei versucht worden, durch eine Prüfung des Bonierungssystems die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in Frage zu stellen. Seitens der Groß-BP Wien-Körperschaften (Systemprüfung) sei festgestellt worden, dass beim…
…nachträgliche Trennung der Entgelte nach dem Wareneingang gem. § 18 Abs. 7 UStG 1994 bewilligt worden. Demnach seien Grundaufzeichnungen sowie Durchschriften der an die Gäste ausgestellten Rechnungen nicht erforderlich gewesen. Im Jahre 1997 sei die Betriebsprüfung trotz aufgedeckter Mängel bei der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht von…
…so verstößt dies gegen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Bücher und Aufzeichnungen, die auf gravierender Fehlgebarung der Kassenführung beruhen, haben gemäß § 163 BAO nicht die Vermutung ordnungsgemäßer Führung für sich. Dabei berechtigen bereits Kassenfehlbeträge in Höhe von S 18.000,-- zu einer Teilschätzung der Besteuerungsgrundlagen (vgl…
…Selbst wenn die Ansicht der Gutachterin, "dass mit der Vernachlässigung der Aufbewahrung eines Unterlagen-(Beleg-)Typs nicht unter allen Umständen die Ordnungsmäßigkeit des Aufbewahrungswesens, und damit jene der Buchführung, in Zweifel gezogen werden muss (und die mit der Mangelhaftigkeit einer Buchführung verbundenen Folgen eintreten müssen…
…Aufgrund der o.a. gravierenden Mängel kann von der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht ausgegangen werden, da keine Gewährleistung dahingehend besteht, dass tatsächlich alle betrieblichen Geschäftsvorgänge erfasst wurden. Es kann daher keine Rede davon sein, dass die im gegenständlichen Fall geführten Bücher eine zuverlässige Ermittlung der…
…sich, sodass nur ein wesentlich abweichendes Ergebnis eine Schätzung wegen sachlicher Unrichtigkeit der Buchführung rechtfertigen kann (VwGH 27.6.1958, 2058/57; VwGH 13.9.1977, 0088/77; 15.1.1986, 84/13/0284). Vermeint die Abgabenbehörde die sachliche Unrichtigkeit einer formell fehlerfreien Buchführung anzunehmen…