…die Bw. in einem Schreiben angegeben habe, die relevante Versicherungsgrenze (von 6.453,26 € Jahreswert bei hauptberuflicher Ausübung) nicht zu überschreiten. Gleichzeitig habe die Bw. die freiwillige Krankenversicherung (opting in) beantragt, bei welcher sie auch in der Unfallversicherung nach dem ASVG versichert sei. Ab…
…Verlustes des Vorsteuerabzuges die verausgabte Umsatzsteuer Kostencharakter gewinnt, sind Betriebsausgaben und aktivierungspflichtige Anschaffungskosten brutto anzusetzen. Ermittlung des Erfolges 1990 bis 1994 Berechnung der Betriebsausgaben Die Betriebsausgaben werden für die Jahre 1990 bis 1993 netto, für 1994 mangels Opting-In-Erklärung gem. § 6a UStG 1972 brutto…
…seien die von ihm an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse bezahlten Beiträge in Höhe von € 2.608,19 (2005) und € 2.090,64 (2006) bei der Steuerberechnung einkommensmindernd zu berücksichtigen. Zur mündlichen Berufungsverhandlung seien die Richterin des seinerzeitigen zivilgerichtlichen Verfahrens und sein damals bevollmächtigter Rechtsanwalt…
…Gruppenversicherungen mit "opting-out" Wahlmöglichkeit der KWT handle, und der Bw auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt habe, seien die geleisteten Beiträge zum Abzug als Werbungskosten zulässig. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 5 GSVG sind Personen von der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach…
…es sei zur Abweisung keine Begründung angeführt worden. Betreffend das Kalenderjahr 2010 führte der Bw in seinem Vorlageantrag aus, dass er als weiteren Beweis dafür, dass es sich bei seiner Krankenversicherung um eine private, freiwillige Versicherung handle, die nicht im Rahmen des Opting-out nach …
…Übertritt in den Ruhestand als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 lit. e EStG 1988 absetzen Pflichtbeiträge (z. B. laut § 3 Abs. 2 der Satzung der Versorgungseinrichtung - Kranken-versicherung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder) an eine Krankenversorgungseinrichtung der Kammer der selbständig Erwerbstätigen (Opting Out), bei…
…für diese Form der Krankenversicherung (und nicht etwa für eine Selbstversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung) entschieden. 5.) Für die Beurteilung der Frage, ob "Pflichtbeiträge" vorliegen, kommt es auch nicht entscheidend darauf an, ob bei den Einkünften von der Ärztekammer ein Lohnsteuerabzug tatsächlich vorgenommen worden ist…
…wie hoch die Summe des theoretischen Sparkapitals hätte sein können, wenn der Lohn bereits ab vollendetem 24. Lebensjahr die Höhe bei Eintritt in die Pensionskasse gehabt hätte. Die VoXXX sieht vor, dass Mitglieder bis zum Eintritt eines versicherten Ereignisses jederzeit freiwillige Eintrittsleistungen erbringen können (vgl. …
…Sache befassten Zollamt"). Diese Sachverhaltsannahme widerspricht allerdings insofern der Aktenlage, als aus dieser (insbesondere den aktuellen Anfragedaten aus dem zentralen Melderegister der Bundespolizeidirektion Linz) eindeutig zu entnehmen ist, dass der Bf in Götzendorf Nr.28, A-4850 Öpping, also im (österreichischen) Steuergebiet, seinen Hauptwohnsitz hat…
…EStG 1988 (in der im Streitjahr geltenden Fassung) sind Zahlungen für Pensionsabfindungen, deren Barwert den Betrag im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 1 des Pensionskassengesetzes nicht übersteigt (2006: 9.900,00 €), mit der Hälfte des Steuersatzes zu versteuern, der sich bei gleichmäßiger Verteilung…
…4.2006, 2004/15/0038) nichts zu ändern, da in diesem Fall ein direkter Konnex zwischen den Pflichtbeiträgen und den daraus resultierenden Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gegeben war. Bei dieser Sach- und Rechtslage war wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, am 16. Jänner 2008
…ausgenommen Beiträge für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung (einschließlich der zusätzlichen Pensionsversicherung im Sinne des § 479 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes), soweit dafür eine Prämie nach § 108a in Anspruch genommen wird, sowie ausgenommen Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b), bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben…
…geleisteten Pensionskassenbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge) als Werbungskosten und, die Arbeitgeberbeiträge zur Pensionskasse nicht einkommenserhöhend, sondern steuerfrei zu berücksichtigen. Das Finanzamt erließ in der Folge keine Berufungsvorentscheidung, sondern legte die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat (direkt) zur Entscheidung vor. Mit Schreiben vom 22. Mai 2013 beantragte das Finanzamt nachträglich…
…gibt es praktisch nicht, werden in der Regel gar nicht angeboten. Basis für den überobligatorischen Bereich ist immer das Obligatorium. Eine ziffernmäßige Trennbarkeit zwischen Obligatorium und Überobligatorium ist bei umhüllenden Lösungen weder beitrags- noch leistungsseitig möglich (ausgenommen im Sparbereich). Zusammenfassend gilt, dass heute eine sehr…
…gibt es praktisch nicht, sie werden in der Regel gar nicht angeboten. Basis für den überobligatorischen Bereich ist immer das Obligatorium. Eine ziffernmäßige Trennbarkeit zwischen Obligatorium und Überobligatorium ist bei umhüllenden Lösungen weder beitrags- noch leistungsseitig möglich (ausgenommen im Sparbereich). Zusammenfassend gilt, dass heute eine…
…der Pauschbetrag nach Abs. 2) gleichmäßig in einem solchen Ausmaß, dass sich bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 50.900,00 Euro (S 700.000,00) kein absetzbarer Betrag mehr ergibt. Im Fall des Bw. steht sachverhaltsmäßig fest [siehe Punkt Ia)], dass er aufgrund seines…
…der Pauschbetrag nach Abs. 2) gleichmäßig in einem solchen Ausmaß, dass sich bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 50.900,00 Euro (S 700.000,00) kein absetzbarer Betrag mehr ergibt. Im Fall des Bw. steht sachverhaltsmäßig fest [siehe Punkt I) a)], dass er aufgrund…
…Anerkennung der geleisteten Pensionskassenbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge) als Werbungskosten und, die Arbeitgeberbeiträge zur Pensionskasse nicht einkommenserhöhend, sondern steuerfrei zu berücksichtigen. Das Finanzamt erließ in der Folge keine Berufungsvorentscheidung, sondern legte die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat (direkt) zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs…
…ist von Bedeutung, dass es sich bei den strittigen Zahlungen um "überobligatorische" Beitragszahlungen handelt, deren unmittelbare Grundlage das rahmengesetzlich geregelte, aufsichtsbehördlich kontrollierte und genehmigte Reglement der Vorsorgeeinrichtung, bildet. Da diese Streitfrage von der Berufungsbehörde in der Vergangenheit nicht einheitlich beantwortet worden ist, widmete sie sich…
…gibt es praktisch nicht, werden in der Regel gar nicht angeboten. Basis für den überobligatorischen Bereich ist immer das Obligatorium. Eine ziffernmäßige Trennbarkeit zwischen Obligatorium und Überobligatorium ist bei umhüllenden Lösungen weder beitrags- noch leistungsseitig möglich (ausgenommen im Sparbereich). Zusammenfassend gilt, dass heute eine sehr…