…Abgabepflichtigen nicht von der Verpflichtung, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhalts beizutragen, ebenso wie die den Abgabepflichtigen treffende Offenlegungs- und Wahrheitspflicht die Abgabenbehörde nicht von der ihr obliegenden amtswegigen Ermittlungspflicht befreit. Die beiderseitigen Pflichten, die sich aus § 115 Abs 1 BAO ergebenden Pflichten der Behörde und…
…Sachverhalt umfassend und wahrheitsgemäß zu erforschen. Dabei sind die für den objektiv richtigen Abgabenanspruch erforderlichen Sachverhaltsermittlungen bis zur Grenze des Zumutbaren zu führen. Der Ermittlungspflicht steht die in den §§ 119 und 120 festgelegte Offenlegungs- und Wahrheitspflicht des Abgabepflichtigen gegenüber. Dies bedeutet, dass der Abgabepflichtige trotz…
…ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben. Der solcherart definierten amtswegigen Ermittlungspflicht (beherrscht von der Offizialmaxime, gerichtet auf die Ermittlung der materiellen Wahrheit) steht aber als Korrelat die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht des Abgabepflichtigen gegenüber (Stoll, BAO-Kommentar, 1271). Gemäß § 119 BAO sind vom Abgabepflichtigen die…
…Abs. 1 FinStrG ein, weil der Verdacht bestehe, dass er fahrlässig in Ausübung seines Berufes als Wirtschaftstreuhänder bei der Vertretung in Abgabensachen unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht des § 119 BAO durch Nichtaufnahme von Spekulationsgewinnen in die durch ihn am 1. August 1997 bzw…
…an seine Ehefrau. In rechtlicher Hinsicht wertete der Spruchsenat die Position des K in Bezug auf die G GmbH als solche eines steuerlichen Verantwortlichen, weshalb ihm die Beachtung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht des Unternehmens zugekommen sei. Hinsichtlich seiner Vermietungstätigkeit wäre K der Abgabepflichtige gewesen…
…es zu Lasten des Abgabepflichtigen, bis zur Grenze des Zumutbaren zu führen. Diese Ermittlungspflicht stehe aber als Korrelat der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht des Abgabenpflichtigen gegenüber. Der Verfahrensgrundsatz der Amtswegigkeit, der Grundsatz also, dass die Behörde von Amts wegen vorzugehen habe, befreie den Abgabepflichtigen nicht von…
…Umstände sind vom Abgabepflichtigen nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offenzulegen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. " Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. In welcher Form (zB amtlicher Vordruck, elektronische Steuererklärung, formloses Schreiben) die Offenlegung erfolgt, ist aus der Sicht der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht des …
…Offenlegungs- und Wahrheitspflicht des Abgabepflichtigen gegenüber. Der Grundsatz des Parteiengehörs sei aus dem Rechtsschutzinteresse heraus, aber auch aus der Verpflichtung der Partei zu verstehen, bei der Ermittlung des Sachverhaltes mitzuwirken. Die Partei könne diesem Mitwirkungsgebot nur entsprechen, wenn die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werde und…
…des Bw. jene Umstände darzulegen, aus denen die vorgebrachte doppelte Erfassung von Teilrechnungen und Schlussrechnungen im Jahre 2000 als erwiesen anzunehmen ist. Der amtswegigen Ermittlungspflicht (beherrscht von der Offizialmaxime, gerichtet auf die Ermittlung der materiellen Wahrheit) steht als Korrelat die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht des Abgabepflichtigen…
…ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben. Der solcherart definierten amtswegigen Ermittlungspflicht (beherrscht von der Offizialmaxime, gerichtet auf die Ermittlung der materiellen Wahrheit) steht aber als Korrelat die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht des Abgabepflichtigen gegenüber (Stoll, BAO-Kommentar, 1271). Gemäß § 119 BAO sind vom Abgabepflichtigen die…
…und rechtlichen Interessen zu geben. Der solcherart definierten amtswegigen Ermittlungspflicht (beherrscht von der Offizialmaxime, gerichtet auf die Ermittlung der materiellen Wahrheit) steht aber als Korrelat die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht des Abgabepflichtigen gegenüber (siehe Stoll, BAO-Kommentar, 1271). Gemäß § 119 Abs 1 BAO sind vom Abgabepflichtigen…
…ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben. Der solcherart definierten amtswegigen Ermittlungspflicht (beherrscht von der Offizialmaxime, gerichtet auf die Ermittlung der materiellen Wahrheit) steht aber als Korrelat die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht des Abgabepflichtigen gegenüber (Stoll, BAO-Kommentar, 1271). Gemäß § 119 BAO sind vom Abgabepflichtigen die…
…amtswegigen Sachverhaltsermittlung steht die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht des Abgabepflichtigen gegenüber. Gemäß § 119 BAO sind vom Abgabepflichtigen die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offenzulegen. Nach Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes tritt gerade…
…Familienheimfahrten hervorgeht und als erwiesen anzunehmen ist. Der amtswegigen Ermittlungspflicht (beherrscht von der Offizialmaxime, gerichtet auf die Ermittlung der materiellen Wahrheit) steht als Korrelat die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht des Abgabepflichtigen gegenüber (siehe Stoll, BAO-Kommentar, 1271). Gemäß § 119 Abs 1 BAO sind vom Abgabepflichtigen die…
…Mitwirkungspflicht des Bw. jene Umstände darzulegen, aus denen die Höhe der von diesem geltend gemachten Werbungskosten hervorgeht und als erwiesen anzunehmen ist. Der amtswegigen Ermittlungspflicht (beherrscht von der Offizialmaxime, gerichtet auf die Ermittlung der materiellen Wahrheit) steht als Korrelat die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht des Abgabepflichtigen…
…die Erfüllung der abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht des Berufungswerbers zu zweifeln. Dies hätte ebenso im Wiederaufnahmeverfahren berücksichtigt werden müssen (vgl. Stoll, BAO-Kommentar,208). Nach Ansicht des Abgabepflichtigen sei im Jahr 2000, entsprechend den Bestimmungen der BAO, bereits Verjährung eingetreten gewesen und der Tatbestand des …
…und die Ermittlungen von Amts wegen durchzuführen. Der Verfahrensgrundsatz der Amtswegigkeit, der Grundsatz also, dass die Behörde von Amts wegen vorzugehen hat, befreit den Abgabepflichtigen aber nicht von der Verpflichtung, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes beizutragen. Der Ermittlungspflicht steht als Korrelat die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…und rechtlichen Interessen zu geben. Der solcherart definierten amtswegigen Ermittlungspflicht (beherrscht von der Offizialmaxime, gerichtet auf die Ermittlung der materiellen Wahrheit) steht aber als Korrelat die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht des Abgabepflichtigen gegenüber (siehe Stoll, BAO-Kommentar, 1271). Gemäß § 119 Abs 1 BAO sind vom Abgabepflichtigen…
…auf die Ermittlung der materiellen Wahrheit) steht als Korrelat die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht des Abgabepflichtigen gegenüber. Der Verfahrensgrundsatz der Amtswegigkeit, der Grundsatz also, dass die Behörde von Amts wegen vorzugehen hat, befreit den Abgabepflichtigen nicht von der Verpflichtung, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes beizutragen (vgl…
…Korrelat die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht des Abgabepflichtigen gegenüber (siehe Stoll, BAO-Kommentar, 1271). Gemäß § 119 Abs 1 BAO sind vom Abgabepflichtigen die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht oder für die Erlangung abgaberechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabevorschriften vollständig und wahrheitsgemäß offen…