…ob die vom Bw. unter dem Titel "Land- und Forstwirtschaft" entfaltete Tätigkeit (Obstbau zum Zwecke der Schnapserzeugung) eine steuerlich relevante Einkunftsquelle bzw. eine unternehmerische Betätigung im umsatzsteuerlichen Sinne darstellt (so der Bw.) oder aber als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei zu qualifizieren ist (so das Finanzamt in…
müßig" seien, da sich die erzeugte Menge weniger nach der Ertragslage der gepflanzten Bäume richte und Obst jederzeit bzw. in jeder Menge zugekauft werden könne. Das Finanzamt folgert in seiner Berufungsvorentscheidung völlig zutreffend, dass diesfalls angesichts der vom Bw. angegebenen Intention, aus der in Frage…
…9.414,84 Tz. 5 Einkünfte und Förderungen aus Obstbau Im Prüfungszeitraum wurden von der AMA (Agrar Markt Austria) Förderungen im Rahmen des Österreichischen Programms für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL 2000) gemäß Verordnung (EG) Nr.: 1257/99 aus Mitteln der Europäischen Union, des Bundes und des…
…Bestätigung seiner Arbeitgeberin vor, wonach er seit Februar 2007 als Außendienstmitarbeiter zum Zwecke der Versuchstechnik, Obstbauberatung, Offizialberatungsbetreuer und Auftragsanbahnung im Gebiet B tätig sei. Mit Einkommensteuerbescheid 2007 vom 5.3.2009 verweigerte das Finanzamt die Berücksichtigung des Vertreterpauschales mit der Begründung, dass Vertreter Personen seien…
…Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Bestandes an Betriebsmitteln. Als regelmäßig im Sinne des Satzes 1 ist nicht anzusehen, dass Nebenbetrieb, Obstbau- und andere Sonderkulturen, Alpen sowie Rechte und Nutzungen (§ 11) zu den Betrieben gehören. Nach § 40 BewG gelten für die Abschläge und Zuschläge am Vergleichswert…
Eine im Zeitpunkt der Einbringung der Berufung an sich zulässige Berufung wird unzulässig, wenn der angefochtene Bescheid vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausscheidet. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid ist zwar in vollem Umfang anfechtbar, hat jedoch insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch Erlassung eines Jahresbescheides außer…
getroffene Regelung auch schon für den Berufungszeitraum anzuwenden, kann angesichts des zeitlichen Geltungsbereiches der VO nicht nachgekommen werden. Ebenso wenig ist aus den diese Verordnung betreffenden Ausführungen in Rz. 4233 und 4240 für das gegenständliche Berufungsbegehren etwas zu gewinnen. Anzumerken ist noch, dass der Bw…
…ATS steuerpflichtig. Der Gesamtbetrag der Entschädigung setze sich wie folgt zusammen: | Entschädigung für Ernteverluste | 3.280,24 | Entschädigung für Obstbäume | 10.080,00 | Entschädigung für Bodenwertminderung | 109.132,80 | Entschädigung für die Einräumung der Dienstbarkeit | 18.188…
…21 Abs. 1 EStG 1988 sind Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen. Werden Einkünfte auch aus zugekauften Erzeugnissen erzielt, dann gilt für die Abgrenzung zum Gewerbebetrieb § 30…
…Abs. 1 EStG 1988 sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft u.a. Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen (Z. 1). Werden Einkünfte auch aus zugekauften Erzeugnissen erzielt…
…F), auf der sich (ua.) ein altes Bauernhaus samt Nebengebäude befand. Die Liegenschaft war zum Teil mit alten Obstbäumen bepflanzt. In der Folge pachtete der Bw. den Hälfteanteil seiner Gattin und ließ ab dem Jahr 1998 umfangreiche Umbau- und Sanierungsarbeiten am Altgebäude vornehmen. Neben dem…
…sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: 1. Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen. Werden Einkünfte auch aus zugekauften Erzeugnissen erzielt, dann gilt für die Abgrenzung zum Gewerbebetrieb …
…forstwirtschaftliche Einkünfte: Z 1. Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen. Z 2. Einkünfte aus Tierzucht- und Tierhaltungsbetrieben im Sinne des § 30 Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes…
…| | | | geschätzt - siehe Pkt.II: | 285.000,-- | 285.000,-- | 285.000,-- | | Ab-Hof-Verkauf | | | | | geschätzt - siehe Pkt.II: | 215.000,-- | 260.000,-- | 240.000,-- Der eigene Obstbaumbestand von rd…
…in der Fremdenpension weitervermarktet. Die Mosterzeugung werde mit einer hofeigenen Mostpresse betrieben, die überwiegend mit dem Obst aus den eigenen Obstbaumbeständen beschickt würde. Der Most werde überwiegend in der Buschenschenke und für die eigene Spirituosenerzeugung verwendet. Im Ab-Hof-Verkäufe würden fast ausschließlich Schnäpse der…
…Grundstück in absehbarer Zeit anderen als landwirtschaftlichen Zwecken dienen werde. Der Berufungswerber sei hoffentlich noch viele Jahre in der Lage, den Obstbau intensiv zu betreiben. Der Berufungswerber beantrage daher, die Bewertung wie bisher als Landwirtschaft zu belassen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 22 Abs…
…der Überschrift "Aufwendungen", dass der Unterpächter bei Beendigung des Unterpachtverhältnisses vom Generalpächter den Ersatz für die von ihm gemachten Aufwendungen beanspruchen kann, die zur kleingärtnerischen Nutzung notwendig oder nützlich sind, insbesondere für Obstbäume, Sträucher und sonstige Kulturen; für Baulichkeiten jedoch nur, wenn sie den Bauvorschriften…
…zu einem günstigen Preis quasi verkauft. Ich habe ihm auch die lebenslängliche Nutzung des Grundstückes versprochen, welches er mit Gemüseanbau (kleines Glashaus) ,20 Freilandhühnern und Obstbäumen bewirtschaftete. Diese € 30.000,-- Verkaufspreis (weniger als die Hälfte, da ich Nebenkosten hatte und lebenslange Nutzung einräumte) waren…
…verfahrensgegenständlichen Liegenschaft liege, wobei auf dieser auch ein Geräteschopf stünde, in welchem er seine landwirtschaftlichen Geräte und seinen Milchtank unterbringe. Auf der Liegenschaft stünden auch noch 12 Obstbäume. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 22 Abs. 1 BewG wird für wirtschaftliche Einheiten (Untereinheiten), für die…
…Dabei entfielen auf die Baulichkeiten 43.460,00 Euro, auf die ortsfesten Außenanlagen 8.223,00 Euro und auf Obstbäume, Sträucher und sonstige Kulturen 2.019,00 Euro. Mit dem berufungsgegenständlichen Bescheid setzte das Finanzamt A ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von 51.683,00 Euro…