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UFSG RV/0826-G/02Überschreitung des zulässigen Nutzflächenausmaßes bei einer Arbeiterwohnstätte, sowie keine Bauherreneigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2004

…wurde angeführt, dass das Nutzflächenausmaß 142,06 m2 betrage und dass auch die Bauherreneigenschaft nicht gegeben sei. Nach einem Fristverlängerungsansuchen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung eingebracht mit der Begründung, dass die nachträglich überdachte Terrasse nicht in die Berechnung der Wohnnutzfläche einzubeziehen sei. Überdies habe…

UFSG RV/0827-G/02Überschreitung des zulässigen Nutzflächenausmaßes bei einer Arbeiterwohnstätte, sowie keine Bauherreneigenschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2004

…wurde angeführt, dass das Nutzflächenausmaß 142,06 m2 betrage und dass auch die Bauherreneigenschaft nicht gegeben sei. Nach einem Fristverlängerungsansuchen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung eingebracht mit der Begründung, dass die nachträglich überdachte Terrasse nicht in die Berechnung der Wohnnutzfläche einzubeziehen sei. Überdies habe…

UFSL RV/1278-L/06begünstigte Schenkung nach § 15 Abs. 1 Z 1 lit. c ErbStG; Nutzflächenausmaß
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2007

… 15 Abs. 1 Z 1 lit. c ErbStG unbeantwortet blieben. Mit der als Berufung gewerteten Eingabe legte der Berufungswerber einen Bauplan des Gebäudes vor und gab das Nutzflächenausmaß mit 90 m² an. Das Finanzamt wies die Berufung mit der Begründung ab, dass die Nutzfläche des…

UFSG RV/0879-G/02Erwerb eines völlig demolierten Hauses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2005

…im Jahre 1995 - setzte das Finanzamt mit Bescheid vom 16.3.1995 für die Bw. wegen Überschreitung des höchstzulässigen Nutzflächenausmaßes von 130 m2 die Grunderwerbsteuer fest. Dagegen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung erhoben mit der Begründung, dass das Haus beim Erwerb unbewohnbar gewesen sei…

UFSG RV/0878-G/02Erwerb eines völlig demolierten Hauses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2005

…im Jahre 1995 - setzte das Finanzamt mit Bescheid vom 16.3.1995 für den Bw. wegen Überschreitung des höchstzulässigen Nutzflächenausmaßes von 130 m2 die Grunderwerbsteuer fest. Dagegen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung erhoben mit der Begründung, dass das Haus beim Erwerb unbewohnbar gewesen sei…

UFSL RV/0968-L/05Nachsicht von Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2007

…dem Bw, ausgehend vom Kaufpreis für das Grundstück, Grunderwerbsteuer wegen Überschreitung des für die Gewährung der Steuerbefreiung höchst zulässigen Nutzflächenausmaßes vor. Mit Bescheid vom 26. November 1997 nahm das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz das Verfahren hinsichtlich der mit Bescheid vom 27. Februar…

UFSG RV/0754-G/02Bei objektiv sachlichem Zusammenhanges zwischen Grundstückskaufvertrag und Hauskaufvertrag ist (einheitlicher) für die grunderwerbsteuerliche Beurteilung maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges das Grundstück in bebautem Zustand.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2005

…im Betrag von S 512.400,00 ermittelt. Begründend wurde ausgeführt, dass die beantragte Befreiung von der Grunderwerbsteuer wegen Überschreitung des höchst zulässigen Nutzflächenausmaßes von 130 m² nicht gewährt werden könne. Darüber hinaus fehle dem Berufungswerber die Bauherreneigenschaft, da die Errichtung der Reihenhausanlage vor dem…

UFSG RV/0753-G/02Bei objektiv sachlichem Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und dem Hauskaufvertrag ist (einheitlicher) für die grunderwerbsteuerliche Beurteilung maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges das Grundstück in bebautem Zustand.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2005

…im Betrag von S 512.400,00 ermittelt. Begründend wurde ausgeführt, dass die beantragte Befreiung von der Grunderwerbsteuer wegen Überschreitung des höchst zulässigen Nutzflächenausmaßes von 130 m² nicht gewährt werden könne. Darüber hinaus fehle der Berufungswerberin die Bauherreneigenschaft, da die Errichtung der Reihenhausanlage vor dem…

UFSG RV/0848-G/02Arbeiterwohnstätte, Wohnungsgröße, Einbeziehung von Windfang und Loggia in Nutzfläche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2003

…8 % Grunderwerbsteuer fest. Dies wurde unter Hinweis auf die Niederschrift vom 6. August 1996 mit der Überschreitung des zulässigen Nutzflächenausmaßes begründet. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde darauf verwiesen, dass nach den Berechnungen der Behörde die Nutzfläche des gegenständlichen Hauses ca. 140 m² (samt Waschküche…

UFSG RV/0877-G/02Bei der Grunderwerbsteuer beginnt die Verjährungsfrist auf Grund der geänderten Rechtslage (AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124) mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2005

…1 Z 2 lit. a GrEStG 1955 beantragt. Mit Bescheid vom 12. Dezember 1989 wurde dem Erwerber Grunderwerbsteuer von den Grundstückskosten wegen Überschreitung des für die Gewährung der Grunderwerbsteuerbefreiung höchstzulässigen Nutzflächenausmaßes vorgeschrieben. Mit Vorhalten vom 25. September 1995 bzw. vom 20. Dezember 1995 wurde M…

UFSG RV/0800-G/02Bei der Grunderwerbsteuer beginnt die Verjährungsfrist auf Grund der geänderten Rechtslage (AbgÄG 2003, BGBL I 2003/124) mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2005

…Berufungswerbers von vornherein auf den Erwerb eines bebauten Grundstückes gerichtet gewesen sei. Die Grunderwerbsteuerfestsetzung wurde mit der Überschreitung des für die Gewährung der Grunderwerbsteuerbefreiung höchst zulässigen Nutzflächenausmaßes und der fehlenden Bauherrenqualifikation des Berufungswerbers begründet. Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer wurden nunmehr die anteiligen Grund- und…

UFSG RV/0801-G/02Bei der Grunderwerbsteuer beginnt die Verjährungsfrist auf Grund der geänderten Rechtslage (AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124) mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2005

…Berufungswerberin von vornherein auf den Erwerb eines bebauten Grundstückes gerichtet gewesen sei. Die Grunderwerbsteuerfestsetzung wurde mit der Überschreitung des für die Gewährung der Grunderwerbsteuerbefreiung höchst zulässigen Nutzflächenausmaßes und der fehlenden Bauherrenqualifikation der Berufungswerberin begründet. Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer wurden nunmehr die anteiligen Grund- und…

UFSG RV/0809-G/02Wenn zwischen Grundstückskaufvertrag und Bauorganisationsvertrag ein objektiv sachlicher Zusammenhang besteht ist für die grunderwerbsteuerliche Beurteilung maßgeblicher Gegenstand das Grundstück in bebautem Zustand.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2005

…Wille des Berufungswerbers von vornherein auf den Erwerb eines bebauten Grundstückes gerichtet gewesen sei. Die Grunderwerbsteuerfestsetzung wurde mit der Überschreitung des für die Gewährung der Grunderwerbsteuerbefreiung höchst zulässigen Nutzflächenausmaßes und der fehlenden Bauherrenqualifikation des Berufungswerbers begründet. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wurde darauf verwiesen…

UFSG RV/0787-G/02Einer Bauherreneigenschaft steht ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung im maßgeblichen Zeitpunkt der Vertragserrichtung entgegen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2005

…der Abgabenbehörde vorzulegen. Mit Bescheid vom 19. März 1990 wurde dem Berufungswerber ausgehend von den Kaufpreisen für beide Grundstücke Grunderwerbsteuer in Höhe von S 25.520,00 wegen Überschreitung des höchst zulässigen Nutzflächenausmaßes von 130 m² vorgeschrieben. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wendet…

UFSG RV/0850-G/02Der sachliche Zusammenhang zwischen dem Erwerb des erweiterten Rohbaues und dem Grundstückserwerb wird dadurch verdeutlicht, dass der Berufungswerber den Auftrag zur Errichtung des Wohnhauses gleichzeitig mit der Errichtung der Urkunde über den Erwerb des Grundstückes erteilt hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2005

…unter anderem die Gesamtnutzfläche sowie die Gesamtbaukosten des errichteten Wohnhauses. Mit Bescheid vom 21. Februar 1990 wurde dem Berufungswerber ausgehend von den Grundstückskosten Grunderwerbsteuer in Höhe von S 17.850,00 wegen Überschreitung des höchst zulässigen Nutzflächenausmaßes von 130 m² vorgeschrieben. Mit Vorhalt vom 25…

UFSG RV/0966-G/02Bei der Grunderwerbsteuer beginnt die Verjährungsfrist auf Grund der geänderten Rechtslage (AbgÄG 2003, BGBl. I 2003/124) mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2005

…die anteiligen Grundstücks-, Bau- und Architektenkosten herangezogen. Begründet wurde die Vorschreibung mit der fehlenden Bauherreneigenschaft der Berufungswerberin und der Überschreitung des für die Zuerkennung der Grunderwerbsteuerbefreiung höchst zulässigen Nutzflächenausmaßes von 130 m². In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wurde darauf verwiesen, dass dem Finanzamt über…

UFSG RV/0746-G/02Bei der Grunderwerbsteuer beginnt die Verjährungsfrist auf Grund der geänderten Rechtslage (AbgÄG 2003, BGBl. I 2003/124) mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2005

…die anteiligen Grundstücks-, Bau- und Architektenkosten herangezogen. Begründet wurde die Vorschreibung mit der fehlenden Bauherreneigenschaft des Berufungswerbers und der Überschreitung des für die Zuerkennung der Grunderwerbsteuerbefreiung höchst zulässigen Nutzflächenausmaßes von 130 m². In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wurde darauf verwiesen, dass dem Finanzamt über…

UFSG RV/0837-G/02Bei der Grunderwerbsteuer beginnt die Verjährungsfrist auf Grund der geänderten Rechtslage (AbgÄG 2003, BGBL I 2003/124) mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, neu zu laufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2005

…die Gesamtnutzfläche sowie die Gesamtbaukosten des errichteten Wohnhauses. Mit Bescheid vom 28. November 1989 wurde dem Berufungswerber - ausgehend von den Grundstücks- und Vertragserrichtungskosten - Grunderwerbsteuer in Höhe von S 23.528,00 wegen Überschreitung des höchst zulässigen Nutzflächenausmaßes von 130 m² vorgeschrieben. Mit Vorhalt vom 25…

UFSG RV/0838-G/02Bei der Grunderwerbsteuer beginnt die Verjährungsfrist auf Grund der geänderten Rechtslage (AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124) mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2005

…Ermittlungen erstmalig Grunderwerbsteuer in Höhe von S 52.692,00 vorgeschrieben. Begründet wurde die Vorschreibung im Wesentlichen mit der Überschreitung des für die Gewährung der Grunderwerbsteuerbefreiung höchst zulässigen Nutzflächenausmaßes und der fehlenden Bauherrenqualifikation der Berufungswerberin. Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer wurden die anteiligen Grund- und…

UFSG RV/0807-G/02Bei der Grunderwerbsteuer beginnt die Verjährungsfrist auf Grund der geänderten Rechtslage (AbgÄG 2003, BgBl I 2003/124) mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, zu laufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2004

…November 1997 Grunderwerbsteuer in Höhe von S 48.144,00 festgesetzt. Begründet wurde die Vorschreibung im Wesentlichen mit der Überschreitung des für die Gewährung der Grunderwerbsteuerbefreiung höchst zulässigen Nutzflächenausmaßes und der fehlenden Bauherrenqualifikation des Berufungswerbers. Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer wurden die anteiligen Grund- und…