…laut Schenkungsvertragspunkt VIII. vereinbarten noch die in §§ 947 ff ABGB geregelten Widerrufsgründe vorlägen. In der fristgerecht eingebrachten Berufung bringt die Bw vor, dass der berufungsgegenständliche Fall einer Vertragsaufhebung im Gesetz zwar nicht ausdrücklich genannt sei, das Ergebnis jedoch gleich bzw ähnlich wäre. Während nämlich im…
…Fälle von einer Erstattung ausschloss, in denen es ebenfalls gegen den Willen des Beschenkten zu einer Rückforderung und Herausgabe des Geschenkes kommt. Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Widerruf wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage noch zu den von § 33 lit. a ErbStG aF erfassten Widerrufsgründen…
…näher auf die Frage, ob ein "Wegfall der Geschäftsgrundlage" einen Widerrufsgrund iSd § 33 ErbStG darstellt, einzugehen ist. In der Regel kann eine auf Grund des Gesetzes entstanden Steuerschuld durch nachträgliche privatrechtliche Vereinbarungen, mag diesen von den Parteien auch Rückwirkung beigelegt worden sein, nicht mehr beseitigt…
…sich um den Widerruf einer Schenkung iS der §§ 947 ff ABGB oder eines im Schenkungsvertrag ausdrücklich vereinbarten Widerrufsgrundes handelt. Ebenso erlaubt es § 34 Privatstiftungsgesetz dem Stifter, die von ihm gegründete Stiftung zu widerrufen, dies allerdings nur, wenn er sich ein solches Recht in der Stiftungsurkunde…
…jenen Fällen anwendbar, in denen es sich um den Widerruf einer Schenkung iS der § 947 ff ABGB oder eines im Schenkungsvertrag ausdrücklich vereinbarten Widerrufsgrundes handelt. Ebenso erlaubt es § 34 Privatstiftungsgesetz dem Stifter, die von ihm gegründete Stiftung zu widerrufen, dies allerdings nur, wenn er sich…
…auch im Klagsweg durchsetzen. Da die Tatbestandsvoraussetzungen des § 33 ErbStG nicht vorliegen (weder liegt ein einseitiger Widerruf aus den in § 947 ff. ABGB genannten Gründen vor, noch ist im Übergabsvertrag ein Widerrufsgrund ausdrücklich vereinbart), konnte dem Berufungsbegehren nicht entsprochen werden und war daher spruchgemäß zu…
…gewährte Aussetzung der Einhebung besteht und endet zwingend mit Ablauf...oder Widerruf. Ablauf kann nicht vorliegen, weil bisher keine Erledigung der Berufung erfolgt ist. Widerrufsgründe liegen keine vor und werden auch nicht behauptet. Die gewährte Aussetzung kann somit vor Erledigung der Berufung nicht widerrufen werden…
…Februar 2008 beantragte die Berufungswerberin (Bw.), Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 574.812,76 (davon € 248.502,12 an fälligen, € 161.000,00 an ausgesetzten und € 165.310,64 an bereits entrichteten Rückständen) durch Abschreibung nachsehen zu wollen. Begründend brachte sie…
…2011 mit dem Nachtrag und der Änderung vom 3.11./14.11.2011 durch Vereinbarung rückgängig gemacht wurde. In keiner Weise nachvollziehbar sind die Gründe des von der Finanzbehörde zur Erfassungsnummer am 2.2.2012 an die Bw zusätzlich erlassenen Grunderwerbsteuerbescheides über € 4.480,--…
…nunmehr am 25. März dJ. erfolgten Gebührenanzeige eine Kopie des Kaufvertrages. Hiezu halte ich fest, dass zunächst von mir am 7. Jänner zu Erfassungs-Nr. 55-200.139/2003 die GrESt-Selbstberechnung durchgeführt wurde. Da die Käufer mit der Kaufpreiszahlung säumig sind, wurde zunächst die…
…K. einen Ersatzkäufer findet. Aufgrund der Präsentation eines Käufers, der bereit ist, die Wohnung zu denselben Konditionen zu kaufen, wie diese von K. gekauft worden ist, kommen die Parteien nun rechtsverbindlich wie folgt überein: Der Kaufvertrag vom 29.01.2010, ERFNr. wird einvernehmlich aufgehoben. K…
…der Berechnung der Freibetrag nach § 5a Abs. 2 Z. 2 NeuFöG in der Höhe von € 75.000,-- zu berücksichtigen gewesen wäre, da eine Betriebsübertragung vorliegt. Diese Berufung wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien mit Berufungsvorentscheidung vom 23. April 2008 als unbegründet abgewiesen…
…Nachtrag und der Änderung vom 3.11./14.11.2011 durch Vereinbarung rückgängig gemacht wurde. In keiner Weise nachvollziehbar sind die Gründe des von der Finanzbehörde zur Erfassungs-nummer am 2.2.2012 an die Ehegattin des Bw zusätzlich erlassenen Grunderwerbsteuerbescheides über € 4.480,--…
…der Betriebstypen 1 bis 3 gemäß den Anlagen zu den §§ 10 und 40 TROG 1997 darstellen. Demgemäß sei von vornherein die Geschäftsgrundlage für diesen Mietvertrag nicht gegeben gewesen, da die Bestandnehmerin den Mietvertrag ausschließlich für die Etablierung ihres Handelsunternehmens, also eines Lebensmittel- Supermarktes, unterfertigt habe…
…2007 betreffend Abweisung eines Antrages gemäß § 17 GrEStG entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin erwarb mit Kaufvertrag vom 6./9.2.2006 von den Ehegatten Peter und Margarete K die in Vertragspunkt I. näher bezeichneten Grundstücke. Nach Vertragspunkt II. erfolgte die…
…Finanzamts für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel um ein 1983 erbautes Zweifamilienhaus (Mietwohngrundstück) mit einem Einheitswert von € 87.643,44 (S 1.206.000). Auf Grund dieses Vergleiches setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG) gegenüber der geschiedenen Gattin des Bw. ausgehend vom…
…bestimmtes Ausmaß, eine bestimmte Beschaffenheit oder einen bestimmten Zustand des Vertragsgegenstandes, wohl aber dafür, dass dieser frei von bücherlichen oder außerbücherlichen Lasten, Bestandsrechten oder sonstigen Benützungsrechten ist. Durch Unterfertigung dieses Vertrages erklären beide Vertragspartner, dass Kaufpreis und Kaufgegenstand als gleichwertig zu betrachten sind, Leistung und…
…nunmehr am 25. März dJ. erfolgten Gebührenanzeige eine Kopie des Kaufvertrages. Hiezu halte ich fest, dass zunächst von mir am 7. Jänner zu Erfassungs-Nr. 55-200.139/2003 die GrESt-Selbstberechnung durchgeführt wurde. Da die Käufer mit der Kaufpreiszahlung säumig sind, wurde zunächst die…
…vom 10.ds. hat meine Mandantschaft gern zur Kenntnis genommen, dass die beiden Herren aus der Gesellschaft ausscheiden wollen. Die von Ihnen vorgeschlagene Form kommt allerdings nur dann in Frage, wenn damit die K. als abtretende Gesellschafterin die Anteile wieder automatisch zurückerwirbt ....................". Schreiben Dr.J…
…sondern dass M. C. diese Eigentumswohnung von der B. GmbH mit Kaufvertrag vom 26.3.2003 erworben habe. Durch das Nichtvorliegen der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung sei das Rechtsgeschäft wirksam gar nicht zustande gekommen und habe die im aufgehobenen Kaufvertrag als Käuferin ausgewiesene H. C. zu keinem…