…laut Schenkungsvertragspunkt VIII. vereinbarten noch die in §§ 947 ff ABGB geregelten Widerrufsgründe vorlägen. In der fristgerecht eingebrachten Berufung bringt die Bw vor, dass der berufungsgegenständliche Fall einer Vertragsaufhebung im Gesetz zwar nicht ausdrücklich genannt sei, das Ergebnis jedoch gleich bzw ähnlich wäre. Während nämlich im…
…Fälle von einer Erstattung ausschloss, in denen es ebenfalls gegen den Willen des Beschenkten zu einer Rückforderung und Herausgabe des Geschenkes kommt. Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Widerruf wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage noch zu den von § 33 lit. a ErbStG aF erfassten Widerrufsgründen…
…näher auf die Frage, ob ein "Wegfall der Geschäftsgrundlage" einen Widerrufsgrund iSd § 33 ErbStG darstellt, einzugehen ist. In der Regel kann eine auf Grund des Gesetzes entstanden Steuerschuld durch nachträgliche privatrechtliche Vereinbarungen, mag diesen von den Parteien auch Rückwirkung beigelegt worden sein, nicht mehr beseitigt…
…sich um den Widerruf einer Schenkung iS der §§ 947 ff ABGB oder eines im Schenkungsvertrag ausdrücklich vereinbarten Widerrufsgrundes handelt. Ebenso erlaubt es § 34 Privatstiftungsgesetz dem Stifter, die von ihm gegründete Stiftung zu widerrufen, dies allerdings nur, wenn er sich ein solches Recht in der Stiftungsurkunde…
…jenen Fällen anwendbar, in denen es sich um den Widerruf einer Schenkung iS der § 947 ff ABGB oder eines im Schenkungsvertrag ausdrücklich vereinbarten Widerrufsgrundes handelt. Ebenso erlaubt es § 34 Privatstiftungsgesetz dem Stifter, die von ihm gegründete Stiftung zu widerrufen, dies allerdings nur, wenn er sich…
…auch im Klagsweg durchsetzen. Da die Tatbestandsvoraussetzungen des § 33 ErbStG nicht vorliegen (weder liegt ein einseitiger Widerruf aus den in § 947 ff. ABGB genannten Gründen vor, noch ist im Übergabsvertrag ein Widerrufsgrund ausdrücklich vereinbart), konnte dem Berufungsbegehren nicht entsprochen werden und war daher spruchgemäß zu…
…gewährte Aussetzung der Einhebung besteht und endet zwingend mit Ablauf...oder Widerruf. Ablauf kann nicht vorliegen, weil bisher keine Erledigung der Berufung erfolgt ist. Widerrufsgründe liegen keine vor und werden auch nicht behauptet. Die gewährte Aussetzung kann somit vor Erledigung der Berufung nicht widerrufen werden…
…Februar 2008 beantragte die Berufungswerberin (Bw.), Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 574.812,76 (davon € 248.502,12 an fälligen, € 161.000,00 an ausgesetzten und € 165.310,64 an bereits entrichteten Rückständen) durch Abschreibung nachsehen zu wollen. Begründend brachte sie…
…keine Widerrufsgründe vorliegen. Die Körperschaft muss daher nach Entzug der Spendenbegünstigung bei neuerlicher Antragstellung darlegen, dass die Widerrufsgründe in einem Zeitraum von mindestens einem zwölf Monate umfassenden Wirtschaftsjahr nicht vorliegen (also zB nach dem Entzug aufgrund einer Verurteilung keine neuerliche Verurteilung erfolgt ist). Rz 1322a…
…Name, Grundstück Nr. yyy/14 und im Kaufvertrag in der Folge als Kaufgegenstand A bezeichnete Liegenschaft an den Bf. um den einvernehmlich festgesetzten Kaufpreis von EUR 89.966,00, welcher binnen drei Wochen ab Unterfertigung auf dem Treuhandkonto laut Vertragspunkt 6.4. einlangen sollte. In…
…auch schriftlich bestätigt worden. Der eidesstättigen Erklärung des Z ist zu entnehmen, dass der von der V-OG als Verkäuferin mit der Bf abgeschlossene Kauf- und Bauträgervertrag vom 13.06.2008 bereits im Oktober 2008 wieder aufgelöst worden sei, nachdem zwischen den Vertragsteilen V-OG…
…werde gemäß § 111 Bundesabgabenordnung (BAO) eine Zwangsstrafe in Höhe von 1.000,00 Euro festgesetzt werden. Zwangsstrafenbescheid Am 26.5.2021 erging durch die belangte Behörde der Bescheid über die Festsetzung einer Zwangsstrafe. Dieser hatte nachfolgenden Inhalt: "Sie haben am 07.03.2021 eine Erinnerung…
…I. Die Verkäuferin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ y, im unverbürgten Gesamtausmaß von 932 m². Mit vorliegendem Vertrag verkauft und übergibt die Verkäuferin und kauft und übernimmt aus dem Eigentum Ersterer die Bf die vorbezeichnete Liegenschaft so, wie die Verkäuferin diese Liegenschaft besessen und benützt…
…Top 2 Büro 1 und Kfz-Stellplätzen 2-6, 8 und 9 untrennbar verbunden ist (in der Folge "Kaufgegenstand"), um einen Kaufpreis von EUR 150.000 (zzgl. 20 % USt) an die ***GmbH*** (in der Folge "Käuferin"). Einziger Gesellschafter der Käuferin war ab 25.8.2012…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Mit Kaufvertrag vom 30.1.2009 erwarb Herr Bf. (in der Folge kurz: Beschwerdeführer) von Herrn V (in der Folge kurz: Verkäufer) das im Kaufvertrag angeführte Grundstück Nr. 234, inne liegend der Liegenschaft EZ…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt und Verfahrensablauf Bescheidmäßige Festsetzung der Grunderwerbsteuer Mit Kaufvertrag vom 15.6.2020 und Nachtrag zum Kaufvertrag vom 19.06.2020 verkaufte ***3*** die Liegenschaften ***2*** um einen Kaufpreis von € 899.000,00 an Frau Mag…
…konkreten Fall die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 Z. 1 GrEStG nicht vorliegen (es wurde weder eine Vereinbarung abgeschlossen noch wurde im Vertrag ein Rücktrittsrecht oder Wiederkaufsrecht vorbehalten), jedoch liegen wegen Nichterfüllung von Vertragsbestimmungen die Voraussetzungen der Z. 2 des § 17 Abs. 1 GrEStG vor. …
…4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Verfahrensgang: Die belangte Behörde hat die Bescheidbeschwerde der Beschwerdeführerin gegen die Verhängung einer Zwangsstrafe in Höhe von € 1.000,00 aufgrund unterlassener Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer nach § 5 WiEReG dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung…
…Betrag vollstreckt und im Fall seiner Uneinbringlichkeit die diesem Betrag entsprechende Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen." Die Strafverfügung wies in der Rechtsmittelbelehrung darauf hin, dass binnen zwei Wochen nach Zustellung der Strafverfügung Einspruch dagegen erhoben werden kann. Die Strafverfügung wurde von der Bf. am 10.5.2019 übernommen…
…endete die Gewerbeberechtigung für ***B*** und schied dieser aus der GesnbR aus. ***A*** verblieb als einziger Gesellschafter. Er übernahm nach Ausscheiden von ***B*** sämtliche Gesellschaftsrechte und führte die Geschäfte der GesnbR allein fort. Aus Konzessions- und gewerberechtlichen Gründen nutzte er hierfür nicht nur die GesnbR…