…1995-1997 im Beisein der Schriftführerin Z. nach der am 11. November 2010 in 8018 Graz, Conrad von Hötzendorf-Straße 14-18, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. 1. Die Körperschaftsteuer für das Jahr 1995 wird…
…zugekommen sind. Daher können weitere Ausführungen, in wie weit die Bw. zur Verrechnung von Zinsen verpflichtet gewesen und wie einzustellende Zinsenforderungen zu bewerten gewesen waren, unterbleiben. Es war daher der Berufung hinsichtlich der Verzinsungspflicht der Forderung gegenüber der AP GmbH insoweit Folge zu geben, jedoch…
…über S 2 Mio. vereinnahmte und in den Jahren 1992 bis 1994 ein durchschnittliches Jahresergebnis von etwa 1 Mio. erzielte. Der B GmbH war es - unter Außerachtlassung der Verlustzuweisungen an die stillen Gesellschafter - nicht einmal möglich, die Zinsen vollständig zu erwirtschaften, geschweige die Normalabschreibungen ins…
§ 188 BAO für die Jahre 1993-1997 bestritt die Bw. vorerst das Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen, zumal die Situation der Mitunternehmerschaft aufgrund der Vorbetriebsprüfung bekannt war. Im Übrigen seien die Nachträge zu den stillen Gesellschaftsverträgen ohnedies rechtzeitig dem Finanzamt vorgelegt worden. In der Sache vermeinte sie…
…Nr. 13 folgende Ausführungen: "Die unbare Entnahme ist echtes Fremdkapital (siehe UmgrStRL 2002, RZ 912) und durch die Nichtverrechnung von Zinsen wird der Tatbestand des § 2 Z 4c KVG verwirklicht. Bemessungsgrundlage ist der Wert der Zinsen (jener fiktive Zinsgewinn aus der Sicht des Gesellschafters!), den…
…2008 wird für dieses Fremdkapital keine Verzinsung vereinbart. Wenn auch aus dieser Vereinbarung kein Zinsenanspruch besteht, so stellt diese Nichtverrechnung von Zinsen einen gesellschaftsteuerpflichtigen Tatbestand dar. § 2 Z 4 KVG unterwirft die Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft, zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung…
…keine Gegenleistungen verlange, und weil andererseits er selbst für seine offenen Forderungen gegen S GmbH auch keine Zinsen verlange (was übrigens eine wesentlich stärkere Verlusterhöhung mit sich gebracht haben würde). Dass unter diesen Umständen die Nichtverrechnung von Zinsen eine deliktische Abgabenverkürzung darstellen soll, hätte für…
…geworden sei. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung meinte das FAG, dass die unbare Entnahme als echtes Fremdkapital anerkannt werde. Durch die Nichtverrechnung von Zinsen für die unbare Entnahme sei der Tatbestand des § 2 Z 4 c des KVG 1995 ab dem 31. März 2004 verwirklicht worden…
…Bilanzstichtag von der Gesellschaft rückgefordert wird. Um Vorlage der Vereinbarung über den Verzicht auf Provisionen bzw., falls dies nicht in Schriftform erfolgte, um Bekanntgabe des Inhaltes der entsprechenden Vereinbarung wurde ersucht. Falls weiters darauf beharrt werde, dass ein Vorteilsausgleich zwischen der Nichtverrechnung von Zinsen auf…
…Umstand der Nichtverrechnung von Zinsen liege insoweit auf der Hand, da es sich, - wie bereits an oberer Stelle ausgeführt - um private Zinsbelastungen des Herrn I handle und dieser auch persönlich die Zinstilgungen zu tragen habe. Ob Herr I seinerseits der Bw. gegenüber Zinsen in Rechnung…
…verlangen sein, dass der Anteilsinhaber der Körperschaft einen bei Bürgschaften üblichen Satz an so genannter Avalprovision bezahlt." Aus diesen Ausführungen ist zu entnehmen, dass die Nichtverrechnung von Avalprovisionen bei Haftungsübernahmen von Körperschaften zu Gunsten der Anteilsinhaber zu verdeckten Ausschüttungen führt. Gemäß § 8 Abs. 2 KStG…
…irrtümliche Nichtverrechnung dieser Zinsen festgestellt und diese mit einem Aufschlag von 0,5% der Bw Holding GmbH Anfang 2006 nachbelastet" worden sei. Ein Irrtum ist für die Ap nur schwer erklärbar, da mit Buchungsdatum 31.7.2001 einerseits mit dem Buchungssymbol UM 52 die Zinsen…
…Verzinsung von 4% ergebe das für 1999 rd. 92.500,00 S Zinsen und nicht wie dargestellt 75.000,00 S. Hinsichtlich der KESt-Übernahme habe sich offensichtlich die Meinung inzwischen geändert. Die irrtümliche Nichtverrechnung der Zinsen sei nicht relevant. Der Ansatz von 4% Zinsen…
…50.000 (halbjährliche Raten á € 12.500/Laufzeit bis 30.11.2009/Verzinsung 7% p.a.) Bis dato seien von der K. CZ s.r.o. keinerlei Rückzahlungen erfolgt. Der zum 31. Dezember 2008 aushaftende Darlehensbetrag inklusive Zinsen habe € 93.319,96 betragen…
…Mittel verzichtet, die ihr Gesellschafter aus eigenem Vermögen aufzubringen gehabt hätte. Daher sei im Zinsenverzicht eine verdeckte Ausschüttung zu erblicken. Der von ihr angestrebte Vergleich mit einem anderen Gläubigern gehe ins Leere, weil sie eine qualifizierte Besicherung der näher bezeichneten Bank habe zugestehen müssen. Auflagen…
… 303 BAO eine Anwendung der Grundsätze der genannten Erkenntnisse zur Frage der Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungsaufwand zum Nachteil der Partei zu unterbleiben hat, gilt nur für Veranlagungen bis einschließlich 1997. Daher werden 50% der Zinsen und Geldbeschaffungskosten für das Kreditkonto dem Gewinn wieder zugerechnet. [Grafik] Tz…
…Förderungen, Zinsenbelastung durch eventuell aufgenommene Bankkredite und Entwicklung der Verbindlichkeiten bekannt zu geben. In ihrer Vorhaltsbeantwortung vom 2. Juni 1999 (AP, XA 448)vertrat sie die Auffassung, die gestellten Fragen betreffen weder den Prüfungszeitraum noch fielen die gewünschten Unterlagen in die Aufwahrungspflicht von sieben Jahren…
…dass Pauschalzahlungen in der Bauwirtschaft nicht unüblich seien. Die nachträgliche Nichtverrechnung bei der Rückabwicklung könne nicht auf die Fremdüblichkeit im Jahre 1997 zurückschlagen. Klargestellt wird, dass die strittigen Arbeiten von der GmbH und nicht vom Berufungswerber persönlich ausgeführt werden hätten sollen. Der Berufungswerber erklärt zur…
…Förderungen, Zinsenbelastung durch eventuell aufgenommene Bankkredite und Entwicklung der Verbindlichkeiten bekannt zu geben. In ihrer Vorhaltsbeantwortung vom 2. Juni 1999 (AP, XA 448)vertrat sie die Auffassung, die gestellten Fragen betreffen weder den Prüfungszeitraum noch fielen die gewünschten Unterlagen in die Aufwahrungspflicht von sieben Jahren…
…den Forderungen der DTL an die DTB aus den Warenlieferungen und den von der DTB nicht eingeforderten Leistungsverrechnungen, müssen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates dieselben Grundsätze gelten, wie im Falle eines Vorteilsausgleiches bei verdeckten Ausschüttungen (wobei die gegenständliche Zurechnung, anders als die Nichtverrechnung der Zinsen…