…1995-1997 im Beisein der Schriftführerin Z. nach der am 11. November 2010 in 8018 Graz, Conrad von Hötzendorf-Straße 14-18, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. 1. Die Körperschaftsteuer für das Jahr 1995 wird…
…zugekommen sind. Daher können weitere Ausführungen, in wie weit die Bw. zur Verrechnung von Zinsen verpflichtet gewesen und wie einzustellende Zinsenforderungen zu bewerten gewesen waren, unterbleiben. Es war daher der Berufung hinsichtlich der Verzinsungspflicht der Forderung gegenüber der AP GmbH insoweit Folge zu geben, jedoch…
…über S 2 Mio. vereinnahmte und in den Jahren 1992 bis 1994 ein durchschnittliches Jahresergebnis von etwa 1 Mio. erzielte. Der B GmbH war es - unter Außerachtlassung der Verlustzuweisungen an die stillen Gesellschafter - nicht einmal möglich, die Zinsen vollständig zu erwirtschaften, geschweige die Normalabschreibungen ins…
§ 188 BAO für die Jahre 1993-1997 bestritt die Bw. vorerst das Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen, zumal die Situation der Mitunternehmerschaft aufgrund der Vorbetriebsprüfung bekannt war. Im Übrigen seien die Nachträge zu den stillen Gesellschaftsverträgen ohnedies rechtzeitig dem Finanzamt vorgelegt worden. In der Sache vermeinte sie…
…Nr. 13 folgende Ausführungen: "Die unbare Entnahme ist echtes Fremdkapital (siehe UmgrStRL 2002, RZ 912) und durch die Nichtverrechnung von Zinsen wird der Tatbestand des § 2 Z 4c KVG verwirklicht. Bemessungsgrundlage ist der Wert der Zinsen (jener fiktive Zinsgewinn aus der Sicht des Gesellschafters!), den…
…verrechne und erhalte für seinen Teil des Darlehens Zinsen, die er auch ausbezahlt bekomme und laut bereits übermittelten Nachweisen (Steuererklärung) auch versteuere. Entgegen den Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung stelle daher die Nichtverrechnung von Zinsen seitens der Beschwerdeführerin keinen Verzicht auf Zinsen zugunsten ihres Sohnes dar…
…Y., Anteilsinhaber sei. Der steuerliche Vertreter halte diese Beurteilung nicht für gerechtfertigt. Richtig sei zwar, dass das Ergebnis der geprüften Gesellschaft durch die Nichtverrechnung von Zinsen eine Ergebnisverminderung erfahren habe, richtig sei aber auch, dass für die Z.Z. GmbH hierdurch eine Ergebniserhöhung eingetreten sei…
…2008 wird für dieses Fremdkapital keine Verzinsung vereinbart. Wenn auch aus dieser Vereinbarung kein Zinsenanspruch besteht, so stellt diese Nichtverrechnung von Zinsen einen gesellschaftsteuerpflichtigen Tatbestand dar. § 2 Z 4 KVG unterwirft die Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft, zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung…
…keine Gegenleistungen verlange, und weil andererseits er selbst für seine offenen Forderungen gegen S GmbH auch keine Zinsen verlange (was übrigens eine wesentlich stärkere Verlusterhöhung mit sich gebracht haben würde). Dass unter diesen Umständen die Nichtverrechnung von Zinsen eine deliktische Abgabenverkürzung darstellen soll, hätte für…
…geworden sei. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung meinte das FAG, dass die unbare Entnahme als echtes Fremdkapital anerkannt werde. Durch die Nichtverrechnung von Zinsen für die unbare Entnahme sei der Tatbestand des § 2 Z 4 c des KVG 1995 ab dem 31. März 2004 verwirklicht worden…
…9 Die durchgeführte Zahlung von € 20.211.657,49 der S GmbH an die LFH am 10.9.2008 und die damit in Zusammenhang stehende Nichtverrechnung von Zinsen bis zum 30.9.2009 für das entstandene Darlehen an die Bf. von über € 13…
…2005 erfolgten unbare Entnahmen in Höhe von €1.132.105,41, die in den Folgejahren teilweise entnommen wurden. Auf eine Verzinsung der Forderung wurde im Vorhinein nicht verzichtet, weshalb die Nichtverrechnung von Zinsen erst im jeweiligen Jahr der Nichtverrechnung eine Leistung im Sinne des KVG…
…2) Aus den von der BP angeführten Umständen (Kreditrahmen um 60.000,00 € überschritten, Tilgung nach 10 Jahren, keine Zinsenverrechnung) kann noch nicht per se abgeleitet werden, dass die Darlehenshingabe selbst schon als verdeckte Ausschüttung zu werten ist. Die Nichtverrechnung von Zinsen trägt die…
…Bilanzstichtag von der Gesellschaft rückgefordert wird. Um Vorlage der Vereinbarung über den Verzicht auf Provisionen bzw., falls dies nicht in Schriftform erfolgte, um Bekanntgabe des Inhaltes der entsprechenden Vereinbarung wurde ersucht. Falls weiters darauf beharrt werde, dass ein Vorteilsausgleich zwischen der Nichtverrechnung von Zinsen auf…
…9 Die durchgeführte Zahlung von € 20.211.657,49 der Bf. an die LFH am 10.9.2008 und die damit in Zusammenhang stehende Nichtverrechnung von Zinsen bis zum 30.9.2009 für das entstandene Darlehen an die SH AG von über € 13…
…Umstand der Nichtverrechnung von Zinsen liege insoweit auf der Hand, da es sich, - wie bereits an oberer Stelle ausgeführt - um private Zinsbelastungen des Herrn I handle und dieser auch persönlich die Zinstilgungen zu tragen habe. Ob Herr I seinerseits der Bw. gegenüber Zinsen in Rechnung…
…bzw. Zinsnachteile, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergäben, auszugleichen. Daher solle diese Regelung die Anträge auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen unattraktiver machen. Die Nichtverrechnung von Gutschriftszinsen gegenüber Nachforderungszinsen würde diesem Ziel entgegenlaufen, da eine Außerachtlassung der Gutschriftszinsen genau diese Zinsnachteile eben nicht ausgleiche. Des…
…verlangen sein, dass der Anteilsinhaber der Körperschaft einen bei Bürgschaften üblichen Satz an so genannter Avalprovision bezahlt." Aus diesen Ausführungen ist zu entnehmen, dass die Nichtverrechnung von Avalprovisionen bei Haftungsübernahmen von Körperschaften zu Gunsten der Anteilsinhaber zu verdeckten Ausschüttungen führt. Gemäß § 8 Abs. 2 KStG…
…irrtümliche Nichtverrechnung dieser Zinsen festgestellt und diese mit einem Aufschlag von 0,5% der Bw Holding GmbH Anfang 2006 nachbelastet" worden sei. Ein Irrtum ist für die Ap nur schwer erklärbar, da mit Buchungsdatum 31.7.2001 einerseits mit dem Buchungssymbol UM 52 die Zinsen…
…Verzinsung von 4% ergebe das für 1999 rd. 92.500,00 S Zinsen und nicht wie dargestellt 75.000,00 S. Hinsichtlich der KESt-Übernahme habe sich offensichtlich die Meinung inzwischen geändert. Die irrtümliche Nichtverrechnung der Zinsen sei nicht relevant. Der Ansatz von 4% Zinsen…