…Vöcklabruck vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, nämlich der Nichterklärung ihrer in den Jahren 2005 und 2006 erzielten Spekulationseinkünfte aus dem Verkauf von Wertpapieren, eine Verkürzung an Einkommensteuer für die Jahre 2005 und 2006 iHv. insgesamt 38.344,35 € (Verkürzungsbetrag 2005…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen Herrn WS, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 4. Februar 2008 gegen den…
…Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe der Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2003 bis 2006 (Nichterklärung der Einkünfte von der Firma M) eine Abgabenverkürzung an Einkommensteuer 2003 bis 2006 in Höhe von € 8.360,75 bewirkt und…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen Herrn HF, vertreten durch P-GmbH, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 28…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen Herrn WO, vertreten durch P-GmbH, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 21…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Dr. Josef Graf, in der Finanzstrafsache gegen Herrn ET, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 17. April 2004 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83…
… 33 Abs. 1 FinStrG erforderliche Schluss abgeleitet werden, dass durch die Nichterklärung der betreffenden bei SA zum Teil Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen darstellenden Einnahmen seinerseits eine Abgabenverkürzung bewirkt worden sei. Es sei vielmehr davon auszugehen, dass der Bf. stets alle ihm zugeflossenen Einnahmen ordnungsgemäß erklärt und…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied HR Dr. Peter Binder des Finanzstrafsenates Linz 3 in der Finanzstrafsache gegen BP wegen Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 3. Juni 2003…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 4 in der Finanzstrafsache gegen CU, vertreten durch die Rechtsanwaltpartnerschaft Denkmayr Schwarzmayr Riess, wegen der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Innsbruck 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen A.S, vertreten durch Mag. Christoph Amprosi, F & A Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., 6460 Imst, Lutterottistraße 2, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen HR, Gesellschafter, geb. am 19XX, whft. in F, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dkfm.Dr. Helmut Vill, Wirtschaftstreuhänder, 6020 Innsbruck, Erlerstraße 19/II, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 24. Juni 2008 gegen den…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen Herrn A.B., vertreten durch Mag. Edith Timms, Wirtschaftstreuhänderin, 1030 Wien, Kegelgasse 25, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 21. März…
…verdachtsweise zur Last gelegt werde, zu Recht ergangen sei. Hinsichtlich der ebenfalls bescheidgegenständlichen Verkürzung von Umsatzsteuer durch die (vorsätzliche) Nichterklärung der aus der Aktienvermittlung erzielten (Provisions)Einnahmen lasse vor dem Hintergrund der geltenden Rechtslage, derzufolge die Vermittlung von (ausländischen) Aktien nicht steuerbar (§ 3 a Abs…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Oberrat Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dr. Siegfried Dillersberger, Rechtsanwalt, 6330 Kufstein, Maderspergerstraße 8/I, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 6. November 2002 gegen…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen den Bf., vertreten durch Mag. Kurt Gasser, wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 9. Dezember 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck…
…stehendem, akademisch gebildeten Unternehmer die grundlegende steuerliche Verpflichtung zur vollständigen Offenlegung und Entrichtung der geschuldeten Umsatzsteuer ebenso wie die Konsequenz pflichtwidrigen Verhaltens, nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen durch Nichterklärung der Umsätze aus der Vermietung bekannt ist. Ebenso besteht daran kein Zweifel, dass dem Bf. seine…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Feldkirch 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen B.S., Speditionskauffrau, wohnhaft in H., vertreten durch Advokaturbüro Pitschmann & Santner, Anwaltspartnerschaft, 6800 Feldkirch, Schillerstraße 4, über die Beschwerde der Beschuldigten…
…Einen den Gegenstand des Strafverfahrens SN 046-1999/00498-002 (und damit auch des nunmehrigen Berufungsverfahrens) einzig und allein der Vorwurf der (teils versuchten) Abgabenhinterziehung, begangen durch die Nichterklärung der in den Jahren 1993 bis 1996 aus der Tätigkeit als Installateur (neben den Pensions- bzw…