…vermag sich die erkennende Behörde nicht anzuschließen, da von einer solchen nur dann gesprochen werden kann, wenn ein Steuerpflichtiger sämtliche Geschäftsvorfälle vollständig und lückenlos aufgezeichnet. Auf Grund den oben beschriebenen Verletzungen der Mitwirkungspflicht bei der Sachaufklärung - der Bw. verweigerte dem prüfenden Organ mit einer Ausnahme…
länger als höchstens zwei Monate betrug, dass es sich bei sämtlichen dieser PKW´s um gängige Autos und Modelle der Mittelklasse handelte und dass - von wenigen Ausnahmen abgesehen - neben dem PKW, der während des gesamten Prüfungszeitraumes auf den Bw. zugelassen war, ständig ein weiterer PKW gleichzeitig…
…ab. Damit fehlt es aber an den maßgeblichen Beweismitteln für den Nachweis des von der Erstbehörde angenommenen Sachverhaltes. Nach der Judikatur des VwGH stellen die steuerliche Nichterfassung des leistenden Unternehmens, das Fehlen von Firmenschildern oder die Unkenntnis der Hausbewohner über die Existenz dieses Unternehmens im…
…als Kosten abzog und die Differenz von öS 9.378,-- an den Klienten ausbezahlte (Arbeitsbogen, Teil 2, S 647 bis 650). Diese Auszahlung wurde fälschlicherweise nicht vom Fremdgelddurchlauferkonto sondern über Privat ausgebucht, was u.U. eine Begründung für die Nichterfassung als Einnahme im Jahr 1986…
…189.933,31 (Nettoumsätze zu 10 %). Zusätzliche Vorsteuern in Höhe von S 18.910,87 wurden berücksichtigt. Die bisher nicht erfassten Geschäftsvorfälle 1-3/1990 beurteilte die BP als verdeckte Ausschüttung an die ausscheidende Gesellschafter-Geschäftsführerin B.H. in folgender Höhe: | Betriebseinnahmen netto |…
…Beträge, die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden. Damit steht die Argumentation des Bw. in zweifacher Hinsicht im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorschriften. Einerseits ist die Nichterfassung von durchlaufenden Posten im Rahmen der vom Bw. vorzunehmende Gewinnermittlung nach § 4 Abs…
…andererseits aus dem daraus resultierenden hohen Ausmaß an Unsicherheit hinsichtlich der richtigen und vollständigen Erfassung der Geschäftsvorfälle. Angesichts der Höhe der sich nach der Hinzuschätzung ergebenden Umsätze für 2 Lokale (mit insgesamt rd. 70 Plätzen; dies ergibt jährliche Umsätze pro Platz in Höhe von rd…
…1 Z. 1 lit a EStG 1988) an ihn vor, da eine Vorteilszuwendung an den Bw. dadurch seitens der S - GmbH nicht bewirkt wurde. Dem Berufungsbegehren auf Nichterfassung von Einkünften aus Kapitalvermögen, resultierend aus dem Wegfall des Verrechnungskontos, alternativ für das Jahr 1991 vorgebracht, war…
…Belegnummerierung. § 132 BAO ordnet die Aufbewahrung von Büchern und Aufzeichnungen, der zugehörigen Belege sowie darüber hinaus von abgabenrechtlich relevanten Geschäftspapieren und Unterlagen an. Im konkreten Fall wurden im Rahmen der obgenannten Außenprüfung formelle und materielle Mängel der Aufzeichnungen (Nichterfassung von Wareneinkäufen, Losungsermittlung durch eine monatliche…
…ausweisen, wurden von der Bw. nicht vorgelegt, was mit der Unterlassung der Aufbewahrung begründet wurde. Es muss daher angenommen werden, dass diese eine Kontrolle der Einnahmen ermöglichenden Dokumente absichtlich vernichtet wurden, um die tatsächlich gefahrenen Kilometer und somit die Nichterfassung von Einnahmen durch die Bw…
…Grund der mehrere Jahre andauernden Versäumnisse und der Höhe der gegenüber der Abgabenbehörde verschwiegenen Beträge, die zur Nichterfassung sämtlicher Geschäftsvorfälle und in der Folge zur Abgabe unrichtiger Steuererklärungen und Einkommensteuerveranlagungen führten, wurde auch nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates der Verdacht auf vorsätzliches Handeln zu Recht…
…sind Aufzeichnungen, die Grundlage für die Verbuchung der Geschäftsvorfälle sind und bei denen es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Geschäftsfall und seiner Erfassung gibt. Abgesehen davon, dass die Nichtvorlage von Grundaufzeichnungen in der Regel triftige Gründe hat und zu berechtigten Zweifeln Anlass gibt, ist die…
…Abrede zu stellen. Er habe keineswegs die Verwirklichung von Abgabenverkürzungen in Kauf genommen, vielmehr sei sein Bemühen auf die vollständige Erfassung sämtlicher Geschäftsvorfälle gerichtet gewesen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Der Berufungswerber ist Angestellter der X-AG und betreibt darüber hinaus eine Werbeagentur. Beim Berufungswerber wurde…
…und Wahrheitspflicht durch die Inanspruchnahme fingierter Darlehen, das Ausweisen von nicht stattgefundenen umsatzsteuerfreien Umsätzen und die Nichterfassung von Erlösen von insgesamt 18.000.000,00 S eine Verkürzung der Einkommen- und Umsatzsteuer für die Jahre 1989 bis 1999 bewirkt hat. Die Abgabenansprüche Einkommen- und Umsatzsteuer…
…Erfassung aller Geschäftsvorfälle leicht und sicher geführt werden können. (3) Zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen können Datenträger verwendet werden, wenn die inhaltsgleiche, vollständige und geordnete Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist; die vollständige und richtige Erfassung aller Geschäftsvorfälle soll durch…
…gegeben, wenn nicht alle Geschäftsvorfälle (einschließlich der Entnahmen und Einlagen) vollständig und richtig aufgezeichnet wurden. Formelle Mängel sind insbesondere Verstöße gegen § 131 BAO (Quantschnigg/Schuch, ESt - Handbuch, § 4 Tz 6). Aufgabe des Sicherheitszuschlages ist es, das Risiko von Unvollständigkeiten von Büchern und Aufzeichnungen auszugleichen. Dies…
…Frage, welche Konten nach "Einfrieren" der Kreditkonten 1996 nachweislich neu und mit wessen Zugriffsberechtigung eingerichtet wurden. Sodann gab die Zeugin zur Frage, wer mit dem Bw in den Jahren 1995 bis zur Beendigung seiner von ihm als Einzelperson getätigten Leasinggeschäfte die Geschäftsvorfälle vorbereitet, zugelassen, finanziert…
…eine GmbH (Bw) betreibt ein Restaurant und einen Schiverleih. Von Juli 2004 bis November 2005 zog sich eine abgabenbehördliche Prüfung der Jahre 2000 - 2002 nicht immer friktionsfrei dahin, bei der es laut Betriebsprüfungsbericht zu folgenden nunmehr strittigen Feststellungen kam: a) Gastronomie - Abrechnungssystem - Grundaufzeichnungen: Im Prüfungszeitraum…
…vorgenommen. Auch der Umstand, dass sie dies im Wege der Zurechnung von SZ getan hat, ist nicht zu bemängeln, da aufgrund der dargestellten Methoden zur Erfassung der Geschäftsvorfälle bzw. der aufgezeigten Aufzeichnungsmängel, die Möglichkeit der Nichterfassung solcher Vorgänge evident ist. Dabei ist auch zu berücksichtigen…
…ob des nachweislichen Anbotes von Speisen samt Beilagen und Salaten nicht nachvollziehbar. Ähnlich verhalte es sich mit der Erkrankung des Ehegatten, welche im Zuge einer Besprechung zwar erwähnt worden sei, im übrigen aber die Vollständigkeit der Erfassung der Tageslosungen und sonstiger Geschäftsvorfälle seitens der Bw…