…und die strenge Differenzierung zwischen (abzugsfähigen) Fortbildungskosten und (nicht abzugsfähigen) Ausbildungskosten maßgeblich, die im gegenständlichen Verfahren auch nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates zur Nichtabzugsfähigkeit der geltend gemachten Aufwendungen führt, da nicht abzugsfähige Ausbildungskosten vorliegen. Eine Abzugsfähigkeit der geltend gemachten Aufwendungen unter Hinweis auf das Erkenntnis…
…und jener eines Piloten sei im Kalenderjahr 1999 keinesfalls anzunehmen, sodass die angefallenen Kosten nichtabzugsfähige Ausbildungskosten darstellen würden. Das Finanzamt begründete seine (teilweise) stattgebenden Berufungsvorentscheidung in Bezug auf die Zeiträume 2001 und 2002 mit dem Argument, dass aufgrund der geänderten ab dem Jahre 2000 geltenden…
…ohne die in Rede stehenden Aufwendungen als Werbungskosten abzuziehen. Begründet wurde diese Abweichung von den Erklärungen in den Jahren 1998 und 1999 damit, dass nichtabzugsfähige Ausbildungskosten vorliegen würden. Ab 2000 wurde ausgeführt, dass kein Zusammenhang zwischen der ausgeübten Tätigkeit und der Bildungsmaßnahme bestehen würde. Vorweggenommene…
…dass die Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten nur dann gegeben sei, wenn ein Zusammenhang zur konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit vorliegen würde. In der Ausbildung zum Wirtschaftscoach könne aber keine verwandte Tätigkeit zu einem Handelsvertreter erblickt werden. Diese Kosten würden daher nichtabzugsfähige Ausbildungskosten darstellen. Mit…
…könnten nicht anerkannt werden, da keine zeitnah erstellte Bestätigung vorliege. Die Reisekosten nach W (26.087,00 S) seien aufgrund der Berufungsentscheidung vom Vorjahr gestrichen worden (Anmerkung der Rechtsmittelbehörde: Qualifizierung als nichtabzugsfähige Ausbildungskosten). Ebenso könnten die Nächtigungsgelder für Z nicht gewährt werden, da eine unentgeltliche…
…S, in Höhe von 84.513,- S als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt anerkannte diese Aufwendungen, mit der Begründung, dass nichtabzugsfähige Ausbildungskosten vorliegen, nicht als Werbungskosten. In der gegen den im Spruch bezeichneten Einkommensteuerbescheid erhobenen Berufung vom 14. Juli 1999 brachte der Berufungswerber im Wesentlichen vor…
…den Lehrgang für Lebens- und Sozialberater gestellt, da "die Nichtanerkennung der ...geltend gemachten Kosten nur mit dem Argument der fehlenden Wertung als Fortbildungskosten bzw. der Wertung als nichtabzugsfähige Ausbildungskosten erfolgte." Weiters wurde das Vorliegen von Fortbildungskosten damit begründet, dass der Bw. im Krankenanstaltenverbund tätig sei…
…des Einkommensteuerverfahrens für das Jahr 2002, da die Nichtanerkennung der geltend gemachten Kosten nur mit dem Argument der fehlenden Wertung als Fortbildungskosten bzw. der Wertung als nichtabzugsfähige Ausbildungskosten erfolgt sei. Auf die gleichzeitige Wertung als Fortbildungskosten sei nicht eingegangen worden. Das Vorliegen von Fortbildungskosten wurde…
…Sommersemester 2007 sowie für das Wintersemester 2007/2008 von der Abgabenbehörde I.Instanz irrtümlich anerkannt wurden, waren diese Kosten nunmehr - in Konsequenz der Auffassung als nichtabzugsfähige Ausbildungskosten - als Werbungskosten auszuscheiden. Aus den angeführten Gründen war daher spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt Linz, am 6…
…Kommunikation - Wahrnehmungskonzepte für die Veränderungsarbeit." Mit Einkommensteuerbescheid vom 23. Juli 2002 wurden die oben genannten Ausgaben seitens des zuständigen Finanzamtes nicht als Werbungskosten berücksichtigt. Die Aufwendungen für die NLP-Kurse würden nichtabzugsfähige Ausbildungskosten gem. § 16 EStG 1988 darstellen und daher nicht als Werbungskosten anerkannt werden…
…dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient (VwGH 22.11.1995, 95/15/0161). Demgegenüber handelt es sich um nichtabzugsfähige Ausbildungskosten, wenn die Aufwendungen der Erlangung von Kenntnissen dienen, die eine (mit der ausgeübten Tätigkeit nicht in Verbindung stehende…
…Werbungskosten". Vorweggenommene Werbungskosten liegen vor, wenn vor Erzielung von Einnahmen aus einer Tätigkeit Aufwendungen anfallen, die durch die spätere Einnahmenerzielung konkret veranlasst und die nicht als nichtabzugsfähige Ausbildungskosten anzusehen sind. Dazu führt der VwGH in seinem Erkenntnis vom 16.12.1999, 97/15/0148, aus…
…sich um nichtabzugsfähige Ausbildungskosten, wenn die Aufwendungen der Erlangung von Kenntnissen dienen, die eine (mit der ausgeübten Tätigkeit nicht in Verbindung stehende) neue Berufsausübung ermöglichen würde. Nach Auffassung des Finanzamtes handle es sich bei den Aufwendungen für die Seminare in Logotherapie um nichtabzugsfähige Ausbildungskosten und…
…Vorweggenommene Werbungskosten liegen vor, wenn vor Erzielung von Einnahmen aus einer Tätigkeit Aufwendungen anfallen, die durch die spätere Einnahmenerzielung konkret veranlasst und die nicht als nichtabzugsfähige Ausbildungskosten anzusehen sind. In diesem Zusammenhang sind nach der Rechtsprechung Aufwendungen, die in Fällen getätigt werden, in denen die…
…wurden Werbungskosten in Höhe von 8.408,00 ATS mit der Begründung anerkannt , dass beim Computerzubehör ein Privatanteil von 30% auszuscheiden sei und es sich beim NLP-Lehrgang um Ausbildungskosten und um keine berufsspezifischen Kosten handle, daher könnten die Aufwendungen nicht berücksichtigt werden. [Grafik] In…
…Insgesamt wurden Werbungskosten in Höhe von 32.322,00 ATS mit der Begründung anerkannt, dass beim Computerzubehör ein Privatanteil von 30% auszuscheiden sei und es sich beim NLP-Lehrgang um Ausbildungskosten und um keine berufsspezifischen Kosten handle, daher könnten die Aufwendungen nicht berücksichtigt werden. [Grafik] …
…19. Juni 2002 den Einkommensteuerbescheid für das 2001 und anerkannte die beantragten Werbungskosten für den Kurs "Fußreflexzonenmassage" und die Ausbildungskosten betreffend integrative Kinesiologie mit folgender Begründung nicht: "Zwischen den Aufwendungen für Fussreflexzonenmassage und für Kinesiologie war kein berufsspezifischer Zusammenhang erkennbar." Mit Schriftsatz vom 21. Juni…
…um Kosten zur Erlangung eines völlig neuen Berufsbildes und Tätigkeitsbereichs. Die beantragten, im direkten Zusammenhang mit der Ausbildung zum Psychotherapeuten stehenden Ausbildungskosten sind daher nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, sondern stellen nicht abzugsfähige Aufwendungen für die Lebensführung iSd § 20 EStG dar. Im Vorlageantrag wird nun beantragt…
…berufsspezifischen Bedingtheit der Aufwendungen führen. Die Ausgaben für Atemlehre bzw. Atemseminare seien daher gemäß § 20 EStG 1988 nichtabzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung. Mit Eingabe vom 28. Februar 2007 wurde Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für 2005 vom 8. Februar 2007 eingebracht. Bezüglich der Ausbildung zur Atempädagogin…
…ausgeführt, nach Ansicht des Finanzamtes seien die Kosten für die Psychotherapieausbildung nichtabzugsfähige Bildungskosten, da sowohl für die Ausbildungskosten als auch für die Fortbildungskosten die geforderte Nähe zum Beruf (Lehrperson an einer pädagogischen Hochschule - Psychotherapeutin) nicht gegeben sei und nach den Ausführungen in der Berufung, die…