…3 WEG 2002 wird bestimmt, dass bei einer Neufestsetzung der Nutzwerte "die Miteigentümer gegenseitig Miteigentumsanteile in einem solchen Ausmaß zu übernehmen und zu übertragen (haben), dass jedem Wohnungseigentümer der nun für sein Wohnungseigentumsobjekt erforderliche Mindestanteil zukommt. Mangels vereinbarter Unentgeltlichkeit ist für die übernommenen Miteigentumsanteile ein…
…3 WEG 2002 wird bestimmt, dass bei einer Neufestsetzung der Nutzwerte "die Miteigentümer gegenseitig Miteigentumsanteile in einem solchen Ausmaß zu übernehmen und zu übertragen (haben), dass jedem Wohnungseigentümer der nun für sein Wohnungseigentumsobjekt erforderliche Mindestanteil zukommt. Mangels vereinbarter Unentgeltlichkeit ist für die übernommenen Miteigentumsanteile ein…
…3 WEG 2002 wird bestimmt, dass bei einer Neufestsetzung der Nutzwerte "die Miteigentümer gegenseitig Miteigentumsanteile in einem solchen Ausmaß zu übernehmen und zu übertragen (haben), dass jedem Wohnungseigentümer der nun für sein Wohnungseigentumsobjekt erforderliche Mindestanteil zukommt. Mangels vereinbarter Unentgeltlichkeit ist für die übernommenen Miteigentumsanteile ein…
…3 WEG 2002 wird bestimmt, dass bei einer Neufestsetzung der Nutzwerte "die Miteigentümer gegenseitig Miteigentumsanteile in einem solchen Ausmaß zu übernehmen und zu übertragen (haben), dass jedem Wohnungseigentümer der nun für sein Wohnungseigentumsobjekt erforderliche Mindestanteil zukommt. Mangels vereinbarter Unentgeltlichkeit ist für die übernommenen Miteigentumsanteile ein…
…Einheitswert der Grundstücke (schenkungssteuerlich maßgeblicher Wert aller Grundstücke) S 44.293 abzüglich dem Freibetrag gemäß § 14 Abs. 1 ErbStG in Höhe von S 1.500 ergibt den steuerpflichtigen Erwerb in Höhe von S 42.793. Begründend wurde ausgeführt, die im Zuge der Neufestsetzung der Nutzwerte…
…Darlegung der obigen Bestimmungen des WEG 1975 Folge gegeben: "Weder dem gegenständlichen Wohnungseigentumsvertrag noch dem sonstigen Akteninhalt ist zu entnehmen, dass eine derartige (damals gerichtliche) Neufestsetzung im Sinne des § 3 Abs. 2 WEG erfolgt wäre. Den Kaufverträgen aus 1993 und 1995 lag keine gerichtliche Nutzwertfestsetzung…
…Jänner 2001 wurde zwischen den insgesamt 15 Miteigentümern an der Liegenschaft in EZ 462 GB A. die "Neueinräumung von Wohnungseigentum und Neufestsetzung der Nutzwerte" laut Vertragspunkt II vereinbart, nämlich die Änderung der Nutzwerte von bisher gesamt 1150 auf neu 1241 (basierend auf einem Sachverständigengutachten und…
…Jänner 2001 wurde zwischen den insgesamt 15 Miteigentümern an der Liegenschaft in EZ 462 GB A. die "Neueinräumung von Wohnungseigentum und Neufestsetzung der Nutzwerte" laut Vertragspunkt II vereinbart, nämlich die Änderung der Nutzwerte von bisher gesamt 1150 auf neu 1241 (basierend auf einem Sachverständigengutachten und…
…Jänner 2001 wurde zwischen den insgesamt 15 Miteigentümern an der Liegenschaft in EZ 462 GB A. die "Neueinräumung von Wohnungseigentum und Neufestsetzung der Nutzwerte" laut Vertragspunkt II vereinbart, nämlich die Änderung der Nutzwerte von bisher gesamt 1150 auf neu 1241 (basierend auf einem Sachverständigengutachten und…
…Jänner 2001 wurde zwischen den insgesamt 15 Miteigentümern an der Liegenschaft in EZ 462 GB A. die "Neueinräumung von Wohnungseigentum und Neufestsetzung der Nutzwerte" laut Vertragspunkt II vereinbart, nämlich die Änderung der Nutzwerte von bisher gesamt 1150 auf neu 1241 (basierend auf einem Sachverständigengutachten und…
… der subjektive Tatbestand erfordere den Bereicherungswillen. Dem Gesetzeswortlaut des § 4 Abs. 2 WEG 1975 sei zu entnehmen, dass für den übernommenen Anteil grundsätzlich ein angemessenes Entgelt zu leisten sei. Demnach sei im Zuge der Neufestsetzung der Nutzwerte durch die erforderliche Anteilsübertragung eine objektive Bereicherung des…
…Darlegung der obigen Bestimmungen des WEG 1975 Folge gegeben: "Weder dem gegenständlichen Wohnungseigentumsvertrag noch dem sonstigen Akteninhalt ist zu entnehmen, dass eine derartige (damals gerichtliche) Neufestsetzung im Sinne des § 3 Abs. 2 WEG erfolgt wäre. Den Kaufverträgen aus 1993 und 1995 lag keine gerichtliche Nutzwertfestsetzung…
… der subjektive Tatbestand erfordere den Bereicherungswillen. Dem Gesetzeswortlaut des § 4 Abs. 2 WEG 1975 sei zu entnehmen, dass für den übernommenen Anteil grundsätzlich ein angemessenes Entgelt zu leisten sei. Demnach sei im Zuge der Neufestsetzung der Nutzwerte durch die erforderliche Anteilsübertragung eine objektive Bereicherung des…
…Darlegung der obigen Bestimmungen des WEG 1975 Folge gegeben: "Weder dem gegenständlichen Wohnungseigentumsvertrag noch dem sonstigen Akteninhalt ist zu entnehmen, dass eine derartige (damals gerichtliche) Neufestsetzung im Sinne des § 3 Abs. 2 WEG erfolgt wäre. Den Kaufverträgen aus 1993 und 1995 lag keine gerichtliche Nutzwertfestsetzung…
…Vorganges iS des § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG ist in objektiver Hinsicht der Eintritt einer Bereicherung im Vermögen des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden. ... Abgesehen davon, dass es sich bei dem vorliegenden Vorgang nicht um eine "Neufestsetzung" des Nutzwertes iS des § 3 Abs 2…
…weshalb eine Neufestsetzung der Nutzwerte erforderlich geworden sei. Nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes seien gewerblich genutzte Flächen höher zu bewerten als eine als Wohnraum genutzte Fläche. Die Eigentümer jener bisher als Geschäftsflächen bezeichneten Wohnungseigentumseinheiten hätten wegen der Aufteilung der Betriebskosten eine Neuparifizierung angestrengt. Die dadurch…
…worden, dass die in aller Regel unentgeltliche Berichtigung der Liegenschaftsanteile keinen steuerlich relevanten Vorgang darstelle. Daran könne sich nichts ändern, wenn nun im § 10 Abs 4 WEG 2002 ausdrücklich angeordnet werde, dass dann, wenn bei der Neufestsetzung der Nutzwerte ein Schwellenwert von 10% überschritten werde…
…übertrugen doch damit die fünfzehn anderen Liegenschaftseigentümer zur Anpassung des Eigentumsstandes an die Neufestsetzung der Nutzwerte bestimmte darin ausgewiesene Liegenschaftsanteile im Gesamtausmaß von 2311280/15744768tel an die Bw. und diese übernahm diese Liegenschaftsanteile in ihr Eigentum. Unter Punkt 4 war die Unentgeltlichkeit der Anteilsübertragung festgehalten…
…grunderwerbsteuerrechtlich relevanten Erwerbsvorgang bei der Bw. dar. Diese sei schließlich immer Eigentümerin der drei Tiefgaragenabstellplätze gewesen, sie habe diese nie an R.W. und K.W. übertragen. Der Sachbeschluss des Bezirksgerichtes AA. sei keine geeignete Grundlage, um eine Verbücherung der Neufestsetzung der Nutzwerte grundbücherlich durchzuführen…
…und für die Garagenplätze gemäß § 32 Abs. 2 WEG 2002 je von der Liegenschaft abweichende Abrechnungseinheiten festgelegt werden. | 6.2 | Für den Fall, dass eine Neufestsetzung der Nutzwerte im Sinne der Bestimmungen des § 9 WEG 2002 erfolgen sollte, verpflichtet sich die kaufende Partei…