…des Nutzwertgutachtens, der Neufestsetzung der Nutzwerte oder einer Änderung des Wohnungseigentumsvertrages, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Abgaben, Gebühren und Kosten trägt derjenige Wohnungseigentümer, auf dessen Veranlassung hin die Änderung vorgenommen werden sollen. B. Aufsandung Sämtliche Miteigentümer erteilen sohin ihre ausdrückliche Einwilligung, dass ob der…
…des Nutzwertgutachtens, der Neufestsetzung der Nutzwerte oder einer Änderung des Wohnungseigentumsvertrages, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Abgaben, Gebühren und Kosten trägt derjenige Wohnungseigentümer, auf dessen Veranlassung hin die Änderung vorgenommen werden sollen. B. Aufsandung Sämtliche Miteigentümer erteilen sohin ihre ausdrückliche Einwilligung, dass ob der…
…des Nutzwertgutachtens, der Neufestsetzung der Nutzwerte oder einer Änderung des Wohnungseigentumsvertrages, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Abgaben, Gebühren und Kosten trägt derjenige Wohnungseigentümer, auf dessen Veranlassung hin die Änderung vorgenommen werden sollen. B. Aufsandung Sämtliche Miteigentümer erteilen sohin ihre ausdrückliche Einwilligung, dass ob der…
…3 WEG 2002 wird bestimmt, dass bei einer Neufestsetzung der Nutzwerte "die Miteigentümer gegenseitig Miteigentumsanteile in einem solchen Ausmaß zu übernehmen und zu übertragen (haben), dass jedem Wohnungseigentümer der nun für sein Wohnungseigentumsobjekt erforderliche Mindestanteil zukommt. Mangels vereinbarter Unentgeltlichkeit ist für die übernommenen Miteigentumsanteile ein…
…3 WEG 2002 wird bestimmt, dass bei einer Neufestsetzung der Nutzwerte "die Miteigentümer gegenseitig Miteigentumsanteile in einem solchen Ausmaß zu übernehmen und zu übertragen (haben), dass jedem Wohnungseigentümer der nun für sein Wohnungseigentumsobjekt erforderliche Mindestanteil zukommt. Mangels vereinbarter Unentgeltlichkeit ist für die übernommenen Miteigentumsanteile ein…
…3 WEG 2002 wird bestimmt, dass bei einer Neufestsetzung der Nutzwerte "die Miteigentümer gegenseitig Miteigentumsanteile in einem solchen Ausmaß zu übernehmen und zu übertragen (haben), dass jedem Wohnungseigentümer der nun für sein Wohnungseigentumsobjekt erforderliche Mindestanteil zukommt. Mangels vereinbarter Unentgeltlichkeit ist für die übernommenen Miteigentumsanteile ein…
…3 WEG 2002 wird bestimmt, dass bei einer Neufestsetzung der Nutzwerte "die Miteigentümer gegenseitig Miteigentumsanteile in einem solchen Ausmaß zu übernehmen und zu übertragen (haben), dass jedem Wohnungseigentümer der nun für sein Wohnungseigentumsobjekt erforderliche Mindestanteil zukommt. Mangels vereinbarter Unentgeltlichkeit ist für die übernommenen Miteigentumsanteile ein…
…7B und 7C ausgebaut hat. Aus diesem Grund war zwecks Neufestsetzung der Nutzwerte vom bisherigen Sachverständigen ein neues Gutachten am 23.2.2004 erstellt worden, wonach im Sinne des § 9 Abs. 2 und 4 WEG 2002 folgende zusätzliche Nutzwerte (NW) festzusetzen sind: Top 7A: Nutzfläche…
…Einheitswert der Grundstücke (schenkungssteuerlich maßgeblicher Wert aller Grundstücke) S 44.293 abzüglich dem Freibetrag gemäß § 14 Abs. 1 ErbStG in Höhe von S 1.500 ergibt den steuerpflichtigen Erwerb in Höhe von S 42.793. Begründend wurde ausgeführt, die im Zuge der Neufestsetzung der Nutzwerte…
…Darlegung der obigen Bestimmungen des WEG 1975 Folge gegeben: "Weder dem gegenständlichen Wohnungseigentumsvertrag noch dem sonstigen Akteninhalt ist zu entnehmen, dass eine derartige (damals gerichtliche) Neufestsetzung im Sinne des § 3 Abs. 2 WEG erfolgt wäre. Den Kaufverträgen aus 1993 und 1995 lag keine gerichtliche Nutzwertfestsetzung…
…Jänner 2001 wurde zwischen den insgesamt 15 Miteigentümern an der Liegenschaft in EZ 462 GB A. die "Neueinräumung von Wohnungseigentum und Neufestsetzung der Nutzwerte" laut Vertragspunkt II vereinbart, nämlich die Änderung der Nutzwerte von bisher gesamt 1150 auf neu 1241 (basierend auf einem Sachverständigengutachten und…
…Jänner 2001 wurde zwischen den insgesamt 15 Miteigentümern an der Liegenschaft in EZ 462 GB A. die "Neueinräumung von Wohnungseigentum und Neufestsetzung der Nutzwerte" laut Vertragspunkt II vereinbart, nämlich die Änderung der Nutzwerte von bisher gesamt 1150 auf neu 1241 (basierend auf einem Sachverständigengutachten und…
…Jänner 2001 wurde zwischen den insgesamt 15 Miteigentümern an der Liegenschaft in EZ 462 GB A. die "Neueinräumung von Wohnungseigentum und Neufestsetzung der Nutzwerte" laut Vertragspunkt II vereinbart, nämlich die Änderung der Nutzwerte von bisher gesamt 1150 auf neu 1241 (basierend auf einem Sachverständigengutachten und…
…Jänner 2001 wurde zwischen den insgesamt 15 Miteigentümern an der Liegenschaft in EZ 462 GB A. die "Neueinräumung von Wohnungseigentum und Neufestsetzung der Nutzwerte" laut Vertragspunkt II vereinbart, nämlich die Änderung der Nutzwerte von bisher gesamt 1150 auf neu 1241 (basierend auf einem Sachverständigengutachten und…
… der subjektive Tatbestand erfordere den Bereicherungswillen. Dem Gesetzeswortlaut des § 4 Abs. 2 WEG 1975 sei zu entnehmen, dass für den übernommenen Anteil grundsätzlich ein angemessenes Entgelt zu leisten sei. Demnach sei im Zuge der Neufestsetzung der Nutzwerte durch die erforderliche Anteilsübertragung eine objektive Bereicherung des…
…Darlegung der obigen Bestimmungen des WEG 1975 Folge gegeben: "Weder dem gegenständlichen Wohnungseigentumsvertrag noch dem sonstigen Akteninhalt ist zu entnehmen, dass eine derartige (damals gerichtliche) Neufestsetzung im Sinne des § 3 Abs. 2 WEG erfolgt wäre. Den Kaufverträgen aus 1993 und 1995 lag keine gerichtliche Nutzwertfestsetzung…
… der subjektive Tatbestand erfordere den Bereicherungswillen. Dem Gesetzeswortlaut des § 4 Abs. 2 WEG 1975 sei zu entnehmen, dass für den übernommenen Anteil grundsätzlich ein angemessenes Entgelt zu leisten sei. Demnach sei im Zuge der Neufestsetzung der Nutzwerte durch die erforderliche Anteilsübertragung eine objektive Bereicherung des…
…Darlegung der obigen Bestimmungen des WEG 1975 Folge gegeben: "Weder dem gegenständlichen Wohnungseigentumsvertrag noch dem sonstigen Akteninhalt ist zu entnehmen, dass eine derartige (damals gerichtliche) Neufestsetzung im Sinne des § 3 Abs. 2 WEG erfolgt wäre. Den Kaufverträgen aus 1993 und 1995 lag keine gerichtliche Nutzwertfestsetzung…
…Vorganges iS des § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG ist in objektiver Hinsicht der Eintritt einer Bereicherung im Vermögen des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden. ... Abgesehen davon, dass es sich bei dem vorliegenden Vorgang nicht um eine "Neufestsetzung" des Nutzwertes iS des § 3 Abs 2…
…des Nutzwertgutachtens, der Neufestsetzung der Nutzwerte oder einer Änderung des Wohnungseigentumsvertrages, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Abgaben, Gebühren und Kosten trägt derjenige Wohnungseigentümer, auf dessen Veranlassung hin die Änderung vorgenommen werden sollen. B. Aufsandung Sämtliche Miteigentümer erteilen sohin ihre ausdrückliche Einwilligung, dass ob der…