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UFSW RV/1670-W/02Rechnung gemäß § 11 UStG 1994 als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2006

…der §§ 11 Abs. 1 Z 1 bis Z 5 UStG 1972 bzw. 1994 müssen die Rechnungen die folgenden Angaben enthalten: 1. Den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der…

UFSW RV/2180-W/05Vorsteuerabzug gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2007

…den Bestimmungen des § 11 UStG 1994 entsprechenden Rechnung. Nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 müssen Rechnungen folgende Angaben enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen…

UFSW RV/2661-W/07Kein Vorsteuerabzug bei falscher Bezeichung des liefernden oder leistenden Unternehmers und bei unzureichender Bezeichnung der erbrachten Leistung auf der Rechnung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2012

…Diese Rechnungen müssen - soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist - die folgenden Angaben enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; Bei Rechnungen…

UFSW RV/0601-W/041. Versagung des Vorsteuerabzuges wegen Nichtnachweisbarkeit des Leistungserbringers 2. Versagung des Vorsteuerabzuges wegen unzutreffender Anschrift des Leistungserbringers in der Rechnung 3. Versagung des Vorsteuerabzuges wegen Fehlens des Leistungszeitraumes in der Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2004

…Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung den Tag der…

UFSW RV/2062-W/04Angaben der Art und des Umfanges der sonstigen Leistung bei Reinigungsarbeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2005

…den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung…

UFSW RV/3484-W/11Versagung der Anerkennung von Ausgaben für Arbeiten während der Weihnachtsferien als Betriebsausgabe bzw. der in der Rechnung ausgewiesenen Steuersumme als Vorsteuer im Sinn des § 12 samt Vorsteuerabzug als Folge der Verletzung der §§ 162 BAO und 11 Abs. 1 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2012

…Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; | 2. | den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 10.000 übersteigt, ist weiters die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer- Identifikationsnummer anzugeben, wenn der…

UFSW RV/2671-W/02Nichtanerkennung von Vorsteuern mangels ordnungsgemäßer Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2004

…und 2 geforderten Angaben jede Bezeichnung ausreichend, die eine eindeutige Feststellung des Namens und der Anschrift des Unternehmens sowie des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung ermöglicht. Voraussetzung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist somit unter anderem, dass sich Name und Anschrift…

UFSW RV/0441-W/04Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungsmangel trotz Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2004

…Den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung…

UFSG RV/0241-G/02Versagung des Vorsteuerabzuges bei formalen Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2003

…den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung…

UFSW RV/1618-W/03Nichtanerkennung des Vorsteuerabzugs aufgrund vorliegender Deckungsrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2005Teil 1/2

…den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; | 2. | den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; | 3. | die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den…

UFSG RV/0178-G/03Versagung des Vorsteuerabzuges bei formalen Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.03.2004

…1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen…

UFSG RV/0286-G/03Versagung des Vorsteuerabzuges bei formellen Rechnungsmängeln sowie Verspätungszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2004

…des anderen verpflichtet, Rechnungen auszustellen. Nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 idF BGBl. 663/1994 müssen Rechnungen grundsätzlich folgende Angaben enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers…

UFSG RV/0380-G/04Fingierte Rechnungen und Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2006

…in der für die Entscheidung wesentlichen Fassung) folgende Angaben enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der…

UFSW RV/3249-W/02Die Angabe einer nicht richtigen Anschrift des leistenden Unternehmers in einer Rechnung führt zum Verlust des Vorsteuerabzuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2005

…auf Verlangen des anderen verpflichtet, Rechnungen auszustellen, in denen die Steuer gesondert ausgewiesen ist. Diese Rechnungen müssen grundsätzlich folgende Angaben enthalten: Den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers Den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen…

UFSW RV/0722-W/101) Zulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs. 4 BAO - Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen? 2) Verdeckte Ausschüttungen 3) Rechnungsmerkmale
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.06.2010

…Der Unternehmer hat seiner Verpflichtung zur Rechnungsausstellung innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung des Umsatzes nachzukommen." Nach Z 2 hat eine Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ua den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung zu enthalten…

UFSW RV/3713-W/081. Schätzung der Besteuerungsgrundlagen einer Cafe-Bar wegen fehlender Losungsaufzeichnungen 2. Versagung des Vorsteuerabzugs wegen unrichtiger Bezeichnung des Leistungsempfängers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2009

…Namen und Anschrift des Leistungsempfängers wie folgt: "XYCafeGmbH, WStr, Z". Voraussetzung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs. 1 Z 1 UStG iVm § 11 Abs. 1 Z 2 leg cit ist, dass sich Name und Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der…

UFSW RV/1930-W/05Mangel der Umsatzsteueridentifikationsnummer als Beweis für die Verletzung der Beweisvorsorgepflicht des Abgabepflichtigen in den Jahren 2000 bis 2002
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2007

…der einzelnen unter einer Sammelbezeichnung erfassten Ware, abhängen. Voraussetzung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs. 1 Z 1 UStG in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Z. 2 leg. cit. ist, dass sich Name und Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der…

UFSL RV/0019-L/04Vorsteuerabzug bei fehlendem Rechnungsmerkmal
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2004

…a. Den Namen und die Anschrift des liefernden und leistenden Unternehmers; b. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; c. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der Leistung…

UFSG RV/0287-G/03Versagung des Vorsteuerabzuges bei formellen Rechnungsmängeln sowie Verhängung eines Verspätungszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2004

…des anderen verpflichtet, Rechnungen auszustellen. Nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 idF BGBl. 663/1994 müssen Rechnungen grundsätzlich folgende Angaben enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers…

UFSL RV/0687-L/05Wiederaufnahme: fehlende Begründung durch BVE saniert, kein Durchschlagen der Sachverhaltskenntnis der Oberbehörde auf die Erstinstanz Umsatzsteuer: Kaufvertrag ohne Parteienadressen ist keine Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2006

…des anderen verpflichtet, Rechnungen auszustellen. Diese Rechnungen müssen - soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist - folgende Angaben enthalten: 1. Den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der…