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UFSF RV/0549-F/07Die Familienbeihilfe kann höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2008

…Gemäß § 10 Abs 3 FLAG 1967 kann die Familienbeihilfe höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt werden. Laut Aktenlage und Ermittlungen des Finanzamtes liegt im vorliegenden Berufungsfall betreffend das in Rede stehende Kind des Bw ein Erstantrag vom 24. April…

UFSL RV/0334-L/06Rückwirkende Gewährung von Familienbeihilfe für nicht mehr als fünf Jahre.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2007

…fünf Jahren handelt es sich unbestreitbar um eine derartige nicht verlängerbare Frist, sodass das Finanzamt zu Recht die Familienbeihilfe nur für einen Zeitraum von fünf Jahren rückwirkend ab Einlangen des Antrages gewährt hat. Die Berufungswerberin vermeint, dass in ihrem Fall dennoch eine Nachzahlung der Familienbeihilfe…

UFSK RV/0347-K/12Zurückweisung eines Antrages auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2012

…Monats der Antragstellung gewährt (Abs. 3). Die Bw. beantragte am 12. Juli 2012 die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe ab dem Jahr 1995. Wie sich aus dem angeführten Gesetzeswortlaut ergibt, kann ein Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der…

UFSW RV/2472-W/06Rückwirkend beantragte Familienbeihilfe für einen Asylwerber bis 30.April 2004.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2007

…10 Abs.2 leg.cit wird die Familienbeihilfe vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Nach §10 Abs.3 FLAG wird die Familienbeihilfe höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. In meinem Fall…

UFSS RV/0502-S/12Zeitraum der Rückwirkung eines Antrages auf Familienbeihilfe gemäß § 10 FLAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2013

…überwiegend führe. Zudem könne der Antrag auf Familienbeihilfe rückwirkend nur für fünf Jahre vom Beginn des Monates der Antragstellung an gewährt werden. Es bestehe daher kein Anspruch des BW auf Familienbeihilfe für seine beiden Töchter. Hinsichtlich des Antrages des BW auf Verfahrenshilfe vom 24. August…

UFSW RV/3208-W/02Erhöhte Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2004

…die erhöhte Familienbeihilfe für fünf Jahre rückwirkend für das Kind M., geb. 1990, für den Zeitraum 1. November 1996 bis 30. April 1999. Das Finanzamt für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf wies den Antrag mit Bescheid vom 19. März 2001 mit der Begründung…

UFSS RV/0488-S/12Antrag auf Familienbeihilfe durch Asylwerberin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.12.2012

…gemacht. Dieser Antrag auf rückwirkende Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind A kann sich nach § 10 Abs. 3 FLAG höchstens fünf Jahre zurückerstrecken. Damit kann ein Familienbeihilfenanspruch maximal ab August 2007 geltend gemacht werden. Für davor liegende Zeiträume - im gegenständlichen Fall für den Zeitraum Juni…

UFSL RV/0884-L/10Kein Verzicht auf die Familienbeihilfe erfolgt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2010

…Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. (3) Die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs. 4) werden höchstens für fünf Jahre rückwirkend…

UFSW RV/1208-W/03Zugehörigkeit der Kinder zum Haushalt der Großmutter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2006

…Die Familienbeihilfe wird höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. Es wurden bis dato keine entsprechenden Nachweise nachgereicht, obwohl es eigentlich in diesem Zeitraum möglich gewesen sein müsste. Da Sie Ihrer Mitwirkungspflicht im Sinne des § 115 der Bundesabgabenordnung nicht nachgekommen…

UFSL RV/1188-L/04Keine Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe, wenn der Grad der Behinderung unter 50 % liegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2006

…2003 ein Grad der Behinderung von 50 % hervor. Weiters werde die erhöhte Familienbeihilfe gemäß § 10 Abs. 3 FLAG 1967 höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. Der Antrag auf Nachzahlung der erhöhten Familienbeihilfe für die Tochter der Berufungswerberin sei im…

UFSL RV/0257-L/12Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Stellung des dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegenden Antrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2012

…In der Begründung wurde ausgeführt, dass die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind nur für höchstens fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt werden könne. Gegen diesen Bescheid richtet sich die am 7.12.2011 zur Post gegebene Berufung vom 1…

UFSW RV/2164-W/11Familienbeihilfenanspruch für Zeiträume, die länger als fünf Jahre zurückliegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2011

…Vorbringen ist zu erwidern, dass der angefochtene Bescheid über einen Zeitraum von Juni 2006 bis Juni 2011 abspricht. Wenn das Finanzamt in seiner Begründung zum Abweisungsbescheid ausführt, die Familienbeihilfe wird höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt, ist darin keine…

UFSS RV/0372-S/10Sind Unterhaltsnachzahlungen in späteren Jahren für den Anspruch auf Familienbeihilfe relevant?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2010

…Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. 3) Die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs. 4) werden höchstens für fünf Jahre rückwirkend…

UFSW RV/2074-W/09Anspruch auf Familienbeihilfe von Staatsangehörigen der Russischen Föderation
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2010

…15.01.2008, 2007/15/0107 und der fünf Jahre rückwirkenden Geltendmachung des Anspruches brachte die Bw. vor, sie habe ab dem Tag der Einreise bis April 2008 Anspruch auf die genannten Transferleistungen. Die Bw. führte hiezu aus, Asylwerber hätten Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie…

UFSL RV/0421-L/04Eintritt der Verjährung bei Geltendmachung von Kinderabsetzbeträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2004

…des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen". § 10 Abs. 3 FLAG bestimmt, dass "die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs. 4) höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung…

UFSW RV/0805-W/05Flüchtlingseigenschaft - Rechtslage vor Mai 2004.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.03.2008

…Abs. 3 FLAG 1967 kann die Familienbeihilfe für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt werden. Gemäß § 2 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 haben Personen, die in Österreich einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder. Personen…

UFSW RV/1504-W/05Zeitpunkt des Eintritts eines Behinderungsgrades von 50%
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2005

…Z. Facharzt für Kinderheilkunde zugestimmt am 2005-05-10 Leitender Arzt: S-G.G. Das Finanzamt erließ am 11. Mai 2005 einen Bescheid und wies den Antrag mit der Begründung ab, dass die (erhöhte) Familienbeihilfe laut § 10 Abs. 3 FLAG höchstens für fünf Jahre rückwirkend…

UFSG RV/0102-G/07Mehrkindzuschlag bei Nachzahlung von Funktionsgebühren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2007

…das der Mehrkindzuschlag beantragt wird, mehr als sechs Monate im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Gemäß § 9b FLAG 1967 ist der Mehrkindzuschlag für jedes Kalenderjahr gesondert bei dem für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen zuständigen Finanzamt zu beantragen; er wird höchstens für fünf Jahre rückwirkend…

UFSW RV/0097-W/09Erhöhte Familienbeihilfe bei Unterhaltsleistungen an die in Frankreich lebende erwachsene Tochter.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2009

…Die erhöhte Familienbeihilfe wird hinsichtlich des Zeitraums 1. August 2003 - 31. Dezember 2006 gewährt. Im übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) stellte im August 2008 einen Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe (rückwirkend auf fünf Jahre) für ihre Tochter B…

UFSL RV/0401-L/12Anspruchszeitraum bei Mehrkindzuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2013

…für das der Mehrkindzuschlag beantragt wird, mehr als sechs Monate im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Gem. § 9b FLAG ist der Mehrkindzuschlag für jedes Kalenderjahr gesondert bei dem für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen zuständigen Finanzamt zu beantragen; er wird höchstens für fünf Jahre rückwirkend…