…Gemäß § 10 Abs 3 FLAG 1967 kann die Familienbeihilfe höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt werden. Laut Aktenlage und Ermittlungen des Finanzamtes liegt im vorliegenden Berufungsfall betreffend das in Rede stehende Kind des Bw ein Erstantrag vom 24. April…
…fünf Jahren handelt es sich unbestreitbar um eine derartige nicht verlängerbare Frist, sodass das Finanzamt zu Recht die Familienbeihilfe nur für einen Zeitraum von fünf Jahren rückwirkend ab Einlangen des Antrages gewährt hat. Die Berufungswerberin vermeint, dass in ihrem Fall dennoch eine Nachzahlung der Familienbeihilfe…
…Monats der Antragstellung gewährt (Abs. 3). Die Bw. beantragte am 12. Juli 2012 die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe ab dem Jahr 1995. Wie sich aus dem angeführten Gesetzeswortlaut ergibt, kann ein Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der…
…10 Abs.2 leg.cit wird die Familienbeihilfe vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Nach §10 Abs.3 FLAG wird die Familienbeihilfe höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. In meinem Fall…
…die Nachzahlung der Familienbeihilfe begehrt, da der Sohn im Zeitraum September 2008 bis August 2010 für den Exekutivdienst ausgebildet wurde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass die Familienbeihilfe für höchstens fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung…
…überwiegend führe. Zudem könne der Antrag auf Familienbeihilfe rückwirkend nur für fünf Jahre vom Beginn des Monates der Antragstellung an gewährt werden. Es bestehe daher kein Anspruch des BW auf Familienbeihilfe für seine beiden Töchter. Hinsichtlich des Antrages des BW auf Verfahrenshilfe vom 24. August…
…Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. (3) Die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs. 4) werden höchstens für fünf Jahre rückwirkend…
…die erhöhte Familienbeihilfe für fünf Jahre rückwirkend für das Kind M., geb. 1990, für den Zeitraum 1. November 1996 bis 30. April 1999. Das Finanzamt für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf wies den Antrag mit Bescheid vom 19. März 2001 mit der Begründung…
…gemacht. Dieser Antrag auf rückwirkende Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind A kann sich nach § 10 Abs. 3 FLAG höchstens fünf Jahre zurückerstrecken. Damit kann ein Familienbeihilfenanspruch maximal ab August 2007 geltend gemacht werden. Für davor liegende Zeiträume - im gegenständlichen Fall für den Zeitraum Juni…
…Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. (3) Die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs. 4) werden höchstens für fünf Jahre rückwirkend…
…nach dem Zeitpunkt der Erteilung des Aufenthaltstitels oder der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten oder subsidiär Schutzberechtigten an den zusammenführenden Fremden geboren werden. § 10 Abs 3 FLAG 1967 bestimmt, dass die Familienbeihilfe höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt wird…
…50% für fünf Jahre rückwirkend festgestellt haben, da eine Autismus-Spektrum-Störung eine angeborene Erkrankung sei und immer von Geburt an bestehe; ein Grad der Behinderung von 50% erst ab November 2017 sei nicht nachvollziehbar. Die mit dem Antrag auf Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe…
…Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. (3) Die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs. 4) werden höchstens für fünf Jahre rückwirkend…
…Die Familienbeihilfe wird höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. Es wurden bis dato keine entsprechenden Nachweise nachgereicht, obwohl es eigentlich in diesem Zeitraum möglich gewesen sein müsste. Da Sie Ihrer Mitwirkungspflicht im Sinne des § 115 der Bundesabgabenordnung nicht nachgekommen…
…sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, Anspruch auf Familienbeihilfe. Eine rückwirkende Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe ist für maximal fünf Jahre ab der Antragstellung möglich bzw. ab dem Monat, ab dem des Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen den Grad der Behinderung festgestellt hat (§ 10 Abs…
…2003 ein Grad der Behinderung von 50 % hervor. Weiters werde die erhöhte Familienbeihilfe gemäß § 10 Abs. 3 FLAG 1967 höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. Der Antrag auf Nachzahlung der erhöhten Familienbeihilfe für die Tochter der Berufungswerberin sei im…
…höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. 3.1.3. Rechtliche Würdigung Ausgehend vom Inhalt des auf - via ausdrücklicher Ankreuzung des auf dem Formular Beih 3 verzeichneten Kästchens - auf Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe ab dem Zeitpunkt der Feststellung der…
…In der Begründung wurde ausgeführt, dass die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind nur für höchstens fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt werden könne. Gegen diesen Bescheid richtet sich die am 7.12.2011 zur Post gegebene Berufung vom 1…
…Vorbringen ist zu erwidern, dass der angefochtene Bescheid über einen Zeitraum von Juni 2006 bis Juni 2011 abspricht. Wenn das Finanzamt in seiner Begründung zum Abweisungsbescheid ausführt, die Familienbeihilfe wird höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt, ist darin keine…
…Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. (3) Die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs. 4) werden höchstens für fünf Jahre rückwirkend…