…UFS [Innsbruck], Senat 3 [Referent], 4.8.2003, RV/0334-I/03). Da die Verordnung hinsichtlich der Nachweisführung einer eine Stunde übersteigenden Wegzeit auf die jeweilige Gemeinde (den Wohnort bzw. den Ausbildungsort) und nicht auf die Wohnung bzw. die Ausbildungsstätte abstellt, ist somit nicht die…
…nicht zutreffend. Es ist freilich im Berufungszeitraum im Abgabenverfahren der Gegenbeweis der längeren Fahrtdauer zulässig (Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 34 Anm 69; vgl. auch Lohnsteuerprotokoll 2002, 1.18.2). Dieser Nachweis ist an Hand der Grundsätze des StudienförderungsG 1992 - und nicht an…
…LStR 2002; UFS [Innsbruck], Senat 3 [Referent], 4.8.2003, RV/0334-I/03). Da die Verordnung hinsichtlich der Nachweisführung einer eine Stunde übersteigenden Wegzeit auf die jeweilige Gemeinde (den Wohnort bzw. den Ausbildungsort) und nicht auf die Wohnung bzw. die Ausbildungsstätte abstellt, ist somit…
…30 Uhr). Die Heimreise dauert aufgrund der längeren Wartezeit am Wiener Südbahnhof weit mehr als 2 Stunden. Für meinen Sohn B ergibt sich ebenfalls eine tägliche Anreisezeit von etwas mehr als 1 3/4 Stunden (Verlassen des Wohnhauses um 06.12 Uhr, Unterrichtsbeginn um 08…
…dass die (steuerliche) Verordnung BGBl. Nr. 624/1995 für das Jahr 2001 nicht geändert wurde und der Gegenbeweis der längeren Wegzeit nur auf Grund des in § 2 Abs. 2 dieser Verordnung enthaltenen Verweises auf die Verordnungen nach dem Studienförderungsgesetz und die mit Wirksamkeit ab 1…
…Die Fahrzeit zwischen diesen Punkten dauert länger als eine Stunde. Als Nachweis wird diesem Schreiben eine Fahrplanauskunft beigelegt, aus der hervorgeht, dass alle Zugsverbindungen länger als eine Stunde dauern (1 Stunde 4 Minuten bis 1 Stunde 17 Minuten). Im Protokoll der Lohnsteuertagung 2002 wurde im…
…ist daher nicht die Wegzeit Neunkirchen - Technische Universität Wien, sondern die (kürzere) Wegzeit Neunkirchen - Südbahnhof Wien. Abzustellen ist jedoch in Wien auf den Südbahnhof und nicht etwa auf die Haltestelle Wien Meidling, auch wenn diese oft als Umsteigestation verwendet wird. Der Nachweis einer eine Stunde…
…die (kürzere) Wegzeit Jois - Südbahnhof Wien. Die Fahr- und Umsteigezeiten für die Wegstrecke Wien Südbahnhof - Technikum Wien sind daher nicht entscheidend, sondern die Fahrzeiten zwischen den Gemeinden Jois und Wien. Zwischen den beiden Gemeinden besteht jedoch eine Fahrzeit unter einer Stunde. Der Nachweis einer eine…
…Bahnhof) maßgebend. Da selbst die längere (unzutreffenderweise nach § 2 Abs. 1 der Verordnung BGBl. Nr. 624/1995 ermittelte) Wegzeit zwischen Langenlebarn (Bahnhof) und Wien (Haltestelle Schottentor) nach den getroffenen Sachverhaltsfeststellungen unter einer Stunde je Richtung liegt, wurde der Nachweis einer eine Stunde überschreitenden Fahrzeit nicht…
…zentralen Haltestelle im Ausbildungsort andererseits maßgebend. Eine Prüfung ist dann vorzunehmen, wenn der Ausbildungsort von keiner Verordnung umfasst ist oder bei einer "Verordnungsgemeinde" der Nachweis einer längeren Fahrzeit geführt wird. Der Nachweis, dass die tägliche Fahrtzeit zwischen C und D je Richtung mehr als eine…
…Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln hingewiesen, sodass davon auszugehen ist, dass der Gerichtshof auch bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel - und dadurch wohl auch längerer Wegzeit - die tägliche Heimfahrt für zumutbar gehalten hat. Auch im Erkenntnis vom 25.2.2003, 99/14/0340, wurde bei einer Entfernung von…
…eine Abnahme von 6.000 Liter sei die Ausnahme. Eine Liste der Abnehmer könne sie vorlegen. Das für Auslieferungen in den typischen Mengen ein jeweils längerer Zeitraum - Wegzeiten, Lieferzeiten und Fassungszeiten seien mit einzurechnen - benötigt worden sei, könne sie die verfahrensgegenständlichen Lieferungen nicht mit einem…
…Mit diesen Nachweisen können "Zusatzpunkte" beim Teilbereich Englisch der Aufnahmetestung erreicht werden und damit die Chancen steigen, diesen Bereich erfolgreich zu absolvieren. Auch ein längerer Auslandsaufenthalt in einem englischsprachigen Land wird mit Zusatzpunkten positiv bewertet." Mit Vorhalt vom 21.11.2011 wurde dem Berufungswerber dies…
…dass die Ausbildungsstätte als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen ist. Der Steuerpflichtige kann aber den Nachweis führen, dass ungeachtet der Nennung der Gemeinde im Berufungszeitraum eine Erreichbarkeit - nach den Grundsätzen des Studienförderungsgesetzes 1992 - nur mit einer Fahrzeit von über einer Stunde möglich ist (vgl…
…mit der Begründung nicht, dass die Zumutbarkeit in jedem Fall dann gegeben sei, wenn die Fahrzeit von einer Stunde nicht überschritten werde bzw nicht unwesentlich länger als eine Stunde für die Bewältigung der Wegstrecke benötigt werde. Für das günstigste Verkehrsmittel sei ausreichend, dass in jeder…
…LStR 2002; UFS [Innsbruck], Senat 3 [Referent], 4.8.2003, RV/0334-I/03). Da die Verordnung hinsichtlich der Nachweisführung einer eine Stunde übersteigenden Wegzeit auf die jeweilige Gemeinde (den Wohnort bzw. den Ausbildungsort) und nicht auf die Wohnung bzw. die Ausbildungsstätte abstellt, ist somit…
…Im Falle der Unzumutbarkeit ist die kürzeste Straßenverbindung heranzuziehen. Ist die Wegzeit bei der Hin- oder Rückfahrt unterschiedlich lang, dann gilt die längere Wegzeit. Die Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zur Ankunft in…
…der Wegzeit immer von der Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (zB Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen. Liegen Wohnort und Arbeitsstätte innerhalb eines Verkehrsverbundes, wird Unzumutbarkeit infolge langer…
…zu unterstellen. Unter Zugrundelegung dieser rechtlichen Erwägungen und des ermittelten Sachverhaltes ist die erkennende Behörde zur Überzeugung gelangt, dass der Bw. im streitgegenständlichen Jahr die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel weder auf Grund tatsächlicher Unmöglichkeit noch wegen langer Wegzeiten unzumutbar gewesen ist. Der Einschreiterin ist zwar zuzustimmen…
…ist die erkennende Behörde im Berufungsfall zur Überzeugung gelangt, dass der Bw. im streitgegenständlichen Jahr die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel weder auf Grund tatsächlicher Unmöglichkeit noch wegen langer Wegzeiten unzumutbar gewesen ist. Der Einschreiterin ist zwar zuzustimmen, dass ihr Wohnort an das öffentliche Verkehrsnetz nur schlecht…