…UFS [Innsbruck], Senat 3 [Referent], 4.8.2003, RV/0334-I/03). Da die Verordnung hinsichtlich der Nachweisführung einer eine Stunde übersteigenden Wegzeit auf die jeweilige Gemeinde (den Wohnort bzw. den Ausbildungsort) und nicht auf die Wohnung bzw. die Ausbildungsstätte abstellt, ist somit nicht die…
…nicht zutreffend. Es ist freilich im Berufungszeitraum im Abgabenverfahren der Gegenbeweis der längeren Fahrtdauer zulässig (Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 34 Anm 69; vgl. auch Lohnsteuerprotokoll 2002, 1.18.2). Dieser Nachweis ist an Hand der Grundsätze des StudienförderungsG 1992 - und nicht an…
…LStR 2002; UFS [Innsbruck], Senat 3 [Referent], 4.8.2003, RV/0334-I/03). Da die Verordnung hinsichtlich der Nachweisführung einer eine Stunde übersteigenden Wegzeit auf die jeweilige Gemeinde (den Wohnort bzw. den Ausbildungsort) und nicht auf die Wohnung bzw. die Ausbildungsstätte abstellt, ist somit…
…30 Uhr). Die Heimreise dauert aufgrund der längeren Wartezeit am Wiener Südbahnhof weit mehr als 2 Stunden. Für meinen Sohn B ergibt sich ebenfalls eine tägliche Anreisezeit von etwas mehr als 1 3/4 Stunden (Verlassen des Wohnhauses um 06.12 Uhr, Unterrichtsbeginn um 08…
…dass die (steuerliche) Verordnung BGBl. Nr. 624/1995 für das Jahr 2001 nicht geändert wurde und der Gegenbeweis der längeren Wegzeit nur auf Grund des in § 2 Abs. 2 dieser Verordnung enthaltenen Verweises auf die Verordnungen nach dem Studienförderungsgesetz und die mit Wirksamkeit ab 1…
…Die Fahrzeit zwischen diesen Punkten dauert länger als eine Stunde. Als Nachweis wird diesem Schreiben eine Fahrplanauskunft beigelegt, aus der hervorgeht, dass alle Zugsverbindungen länger als eine Stunde dauern (1 Stunde 4 Minuten bis 1 Stunde 17 Minuten). Im Protokoll der Lohnsteuertagung 2002 wurde im…
…ist daher nicht die Wegzeit Neunkirchen - Technische Universität Wien, sondern die (kürzere) Wegzeit Neunkirchen - Südbahnhof Wien. Abzustellen ist jedoch in Wien auf den Südbahnhof und nicht etwa auf die Haltestelle Wien Meidling, auch wenn diese oft als Umsteigestation verwendet wird. Der Nachweis einer eine Stunde…
…die (kürzere) Wegzeit Jois - Südbahnhof Wien. Die Fahr- und Umsteigezeiten für die Wegstrecke Wien Südbahnhof - Technikum Wien sind daher nicht entscheidend, sondern die Fahrzeiten zwischen den Gemeinden Jois und Wien. Zwischen den beiden Gemeinden besteht jedoch eine Fahrzeit unter einer Stunde. Der Nachweis einer eine…
…Bahnhof) maßgebend. Da selbst die längere (unzutreffenderweise nach § 2 Abs. 1 der Verordnung BGBl. Nr. 624/1995 ermittelte) Wegzeit zwischen Langenlebarn (Bahnhof) und Wien (Haltestelle Schottentor) nach den getroffenen Sachverhaltsfeststellungen unter einer Stunde je Richtung liegt, wurde der Nachweis einer eine Stunde überschreitenden Fahrzeit nicht…
…zentralen Haltestelle im Ausbildungsort andererseits maßgebend. Eine Prüfung ist dann vorzunehmen, wenn der Ausbildungsort von keiner Verordnung umfasst ist oder bei einer "Verordnungsgemeinde" der Nachweis einer längeren Fahrzeit geführt wird. Der Nachweis, dass die tägliche Fahrtzeit zwischen C und D je Richtung mehr als eine…
…Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln hingewiesen, sodass davon auszugehen ist, dass der Gerichtshof auch bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel - und dadurch wohl auch längerer Wegzeit - die tägliche Heimfahrt für zumutbar gehalten hat. Auch im Erkenntnis vom 25.2.2003, 99/14/0340, wurde bei einer Entfernung von…
…eine Abnahme von 6.000 Liter sei die Ausnahme. Eine Liste der Abnehmer könne sie vorlegen. Das für Auslieferungen in den typischen Mengen ein jeweils längerer Zeitraum - Wegzeiten, Lieferzeiten und Fassungszeiten seien mit einzurechnen - benötigt worden sei, könne sie die verfahrensgegenständlichen Lieferungen nicht mit einem…
…Beschwerdeführer in seinem Beschwerdevorbringen folgen, gilt die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels wegen langer Anfahrtszeit als nicht zumutbar, wenn ab einer einfachen Wegstrecke von 40 km die Wegzeit von 2,5 Stunden überschritten wird. Bezüglich des Vorbringens des Beschwerdeführers ist darauf hinzuweisen, dass bei Prüfung der…
…zusteht, wenn bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die jedenfalls zumutbare Wegzeit von 1,5 Stunden pro Fahrtrichtung überschritten werde, wobei auf eine optimale Kombination von Individual- und Massenbeförderungsmittel abzustellen ist, auch wenn dadurch die Wegstrecke länger ist. An den überwiegenden Arbeitstagen eines Kalendermonats sei dem Bf…
…nicht in der richtigen Höhe abgezogen habe. Tatsächlich stehe ihm der Jahresbetrag von 3.372 Euro zu. Auf ein Ersuchen des Finanzamtes um Nachweis der Voraussetzungen für die Gewährung des beantragten Pendlerpauschales übermittelte der Bf eine umfangreiche Stellungnahme: 1. Darstellung des Sachverhalts Er sei seit…
…Behinderte eine Bescheinigung nach § 29 StVO besitzt. Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsbeschädigung oder Blindheit im Behindertenpass. Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit; dies ist dann gegeben, wenn folgende Wegzeiten pro einfacher Wegstrecke überschritten werden: unter 25 km 1,5 Stunden, ab 20 km 2…
…kann es bei längerer Taktung der U-Bahn zu weiteren Verzögerungen kommen bzw sind Sicherheitsreserven noch dazuzurechnen da für mich sonst keine Möglichkeit mehr von Wien nach Hause zu kommen besteht und Nächtigungskosten anfallen würden. [...] Unabhängig der o.a. Argumentaion würden Wegzeiten von rund 5…
…Mit diesen Nachweisen können "Zusatzpunkte" beim Teilbereich Englisch der Aufnahmetestung erreicht werden und damit die Chancen steigen, diesen Bereich erfolgreich zu absolvieren. Auch ein längerer Auslandsaufenthalt in einem englischsprachigen Land wird mit Zusatzpunkten positiv bewertet." Mit Vorhalt vom 21.11.2011 wurde dem Berufungswerber dies…
…zu erläutern bzw. die unzumutbare Wegzeit aufzuschlüsseln. Die Vorhaltsbeantwortung vom 26.04.2015 langte am 30.04.2015 bei der belangten Behörde ein und enthielt folgende Ausführungen des Bf.: "Meine Tätigkeit und Aufgabengebiet im ***3*** ***2*** sind folgende: Innerhalb meiner normalen Arbeitszeit, ist die gesamte…
…pro Lohnzahlungszeitraum [Anmerkung: Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmittel länger als 3fache Fahrtzeit mit PKW]). Im Schriftsatz vom 25.03.2013 führt der Bf Folgendes aus: „Wie bereits telefonisch besprochen übermittle ich Ihnen anbei weitere Unterlagen zum Nachweis der Unzumutbarkeit der Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel zwischen Wohnung…