…Sanierungsbedarf des teilweise angemorschten Dachstuhls samt Dacheindeckung, Defizite in der Wärmedämmung sowie ein Erneuerungsbedarf bei einzelnen Fenstern und Türen angeführt. Mit diesen Ausführungen ist der Nachweis einer kürzeren als vom Gesetz vorgesehenen Nutzungsdauer nicht gelungen: Zunächst ist festzuhalten, dass der Bau- und Ausstattungszustand des Gebäudes…
…1 EStG zu. Die Beweislast in Ansehung einer kürzeren Nutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen; enthält das Gutachten keinen nachvollziehbaren Bezug zwischen dem Befund und der vom Gutachter angesetzten Restnutzungsdauer, ist es als Nachweis einer geringeren Nutzungsdauer ungeeignet, ohne dass es weiterer Ermittlungsschritte der Behörde bedarf (VwGH…
…a.O., Seiten 258 f). Gutachten mit der sinngemäßen Aussage "Die Nutzungsdauer von Gebäuden beträgt 100 Jahre; da die Liegenschaft vor 80 Jahren erbaut wurde, beträgt die Restnutzungsdauer 20 Jahre" sind daher für den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer ungeeignet (Lenneis, Fiktive Anschaffungskosten, Anteil Grund und…
…Nachweis einer kürzeren als der vom Gesetz vermuteten (Rest-)Nutzungsdauer von Gebäuden sind grundsätzlich nur Gutachten über den Bauzustand geeignet (VwGH 20.12.2006, 2002/13/0112; VwGH 28.1.2005, 2000/15/0074; VwGH 17.12.2003, 2001/13/0277, jeweils mit weiteren Nachweisen…
…seien. Das Gutachten habe nach Ansicht des Finanzamtes keine schlüssige Aussage über die Nutzungsdauer getroffen, weshalb es als Nachweis einer kürzeren als der gesetzlichen Nutzungsdauer nicht geeignet sei. Für gemischt genutzte Grundstücke - ein solches liege hier vor - sei nicht die vom Gutachter angewandte Sachwertmethode, sondern…
…ist dem Bescheid zu entnehmen, dass der Bau an die bestehenden Anrainermauern herangebaut werden darf. 6.) Nachdem der Bw keinen Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer erbracht hat, konnte nur eine Absetzung für Abnutzung in Höhe von 1,5 % der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden. Es war daher spruchgemäß…
…Gutachten 4) Jahren. Die in den Gutachten ermittelten kürzeren Restnutzungsdauern von 24 bzw. 36 Jahren sind daher nicht auf den konkreten Bauzustand des Gebäudes im Zeitpunkt des Erwerbs zurückzuführen und ist der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer im Berufungsfall somit nicht gelungen. Da die Abgabenbehörde zweiter…
…kürzere Nutzungsdauer ist anlässlich des erstmaligen Ansatzes der AfA geltend zu machen; es handelt sich um ein Wahlrecht, das in einem späteren Jahr nicht mehr geltend gemacht werden kann (vgl. Doralt, EStG13, § 16 Tz 159). Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer kann grundsätzlich nur mit einem…
…Jänner 2004 im Rahmen des Konkursverfahrens des Voreigentümers zur Ermittlung des Verkehrswertes zum Stichtag 1. Jänner 2004 erstellt und geht von einer Restnutzungsdauer von 25 Jahren aus. Dieses Gutachten ist jedoch ebenso wenig zum Nachweis einer kürzeren als der gesetzlich vermuteten Nutzungsdauer geeignet, da nachvollziehbare…
…nur vorgesehen, wenn der Abgabepflichtige einen entsprechenden Nachweis führe. Der Abgabepflichtige habe somit ein Wahlrecht zwischen dem Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer und dem gesetzlich vorgesehenen AfA-Satz. Sofern sich die Nutzungsverhältnisse nicht grundlegend änderten, könne der Abgabepflichtige nur bei Inbetriebnahme eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen. Er…
…zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht einer der in den ersten beiden Teilstrichen genannten Tätigkeiten dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 2 % der Bemessungsgrundlage als AfA geltend gemacht werden. Dieser Bestimmung ist eine Beweislastumkehr hinsichtlich einer kürzeren Nutzungsdauer zu entnehmen. Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer…
…auf allgemein gehaltene Ausführungen zurückgezogen hat, sieht der UFS den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer als der gesetzlich vermuteten als nicht erbracht an. Die Afa ist deshalb mit 2 % von der Bemessungsgrundlage in Höhe von € 1,139.839,00, mithin mit € 22.797,00…
…Bw. vorgelegte "Bewertung der technischen und wirtschaftlichen Lebensdauer eines Büro- und Wohnhauses" vom 27. August 2001 ist nicht geeignet, den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer als 67 Jahre des gegenständlichen Gebäudes zu führen. Wie das Finanzamt Neunkirchen zutreffend verweist, wurde diese "Bewertung" zu einem Zeitpunkt erstellt…
…Ansehung einer kürzeren Nutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen. Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer kann grundsätzlich nur mit einem Gutachten über den Bauzustand erbracht werden. Im Rahmen der Berufungsvorentscheidung hat das Finanzamt sich mit dem neu vorgelegten Gutachten auseinandergesetzt und eine wesentliche Beeinträchtigung der Bausubstanz, welche eine…
…Z 8 lit e EStG 1988 kann ohne Nachweis der Nutzungsdauer (Gutachten über den Bauzustand), jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. Da es im gegenständlichen Verfahren unstrittig ist, dass die Bw. einen Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer nicht erbracht hat…
…noch, dass der Sachverständige wie oben aufgezeigt fälschlicher Weise undifferenziert von einem Baujahr 1960 ausgeht, während wesentliche Gebäudeteile erst in den Jahren 1970, 1975 und 1977 errichtet worden sind. Die Feststellung des Finanzamtes, dass das vorgelegte Gutachten für den Nachweis einer (kürzeren) Nutzungsdauer ungeeignet ist…
…vom 29. Februar 2000, B 2079/99) - eine Beweislastumkehr hinsichtlich einer kürzeren Nutzungsdauer zu entnehmen. Den Nachweis einer kürzeren als der vom Gesetz vermuteten Nutzungsdauer (von 67 Jahren) hat der Abgabepflichtige zu erbringen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (siehe nochmals VwGH 28.1.2005, 2000…
…1 Z 8 lit. e könne bei Nachweis einer entsprechend kürzeren Nutzungsdauer als 66,7 Jahre der AfA-Satz auch mit mehr als 1,5% angesetzt werden. Im vorliegenden Fall betrage die nachgewiesene restliche Nutzungsdauer 29 Jahre, sodass ein Abschreibungssatz von 3,45% anzusetzen sei…
…8 lit. e EStG 1988 insofern nicht bestehen, als diese Bestimmung den Nachweis einer kürzeren als 66,6 Jahre betragenden Nutzungsdauer von im Privatvermögen gehaltenen Mietgebäuden zulässt und dadurch eine sachlich nicht zu rechtfertigenden Benachteiligung gegenüber betrieblich genutzter Gebäude vermeidbar ist. (Vgl. VwGH vom 27…
…dass bei Nachweis einer Nutzungsdauer auch eine kürzere oder längere Nutzungsdauer angesetzt werden könne. Diese Ansicht werde auch von den ESt-Richtlinien, Abschn. 21.2.3 f vertreten. Aus der Kombination beider Gutachten gingen eindeutig der schlechte Bauzustand und die verkürzte Nutzungsdauer hervor. Daher beantrage…