…ob eine kürzere Nutzungsdauer des Gebäudes vorliegt (vgl Zorn in Hofstätter-Reichel, EStG-Kommentar, § 16 Abs. 1 Z 8 Anm 7; VwGH 23.5.2007, 2004/13/0052). Ein Sachverständigengutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung (Doralt, EStG13, § 16 Tz 159). Um als Nachweis für eine kürzere…
…Sanierungsbedarf des teilweise angemorschten Dachstuhls samt Dacheindeckung, Defizite in der Wärmedämmung sowie ein Erneuerungsbedarf bei einzelnen Fenstern und Türen angeführt. Mit diesen Ausführungen ist der Nachweis einer kürzeren als vom Gesetz vorgesehenen Nutzungsdauer nicht gelungen: Zunächst ist festzuhalten, dass der Bau- und Ausstattungszustand des Gebäudes…
…1 EStG zu. Die Beweislast in Ansehung einer kürzeren Nutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen; enthält das Gutachten keinen nachvollziehbaren Bezug zwischen dem Befund und der vom Gutachter angesetzten Restnutzungsdauer, ist es als Nachweis einer geringeren Nutzungsdauer ungeeignet, ohne dass es weiterer Ermittlungsschritte der Behörde bedarf (VwGH…
…a.O., Seiten 258 f). Gutachten mit der sinngemäßen Aussage "Die Nutzungsdauer von Gebäuden beträgt 100 Jahre; da die Liegenschaft vor 80 Jahren erbaut wurde, beträgt die Restnutzungsdauer 20 Jahre" sind daher für den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer ungeeignet (Lenneis, Fiktive Anschaffungskosten, Anteil Grund und…
…ausreichenden Nachweises einer kürzeren Nutzungsdauer die Absetzung für Abnutzung betreffend die beiden Mietobjekte vom Finanzamt mit 1,5% der Anschaffungskosten in Ansatz gebracht. 5. In seiner Berufung vom 26.11.2010 beantragte der Bf wegen gutachterlich festgestellter Feuchtigkeitseintritte für das Objekt1 die Anerkennung einer Restnutzungsdauer…
…des Bauzustandes wurden nicht ins Treffen geführt. Das Gutachten war sohin nicht für den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer geeignet. Wenn die seitens des Finanzamtes eingeholte gutachterliche Stellungnahme des Fachbereiches Bewertung-Bodenschätzung vom 30.08.2011 daher zum Schluss kam, dass diesem Gutachten keine ausreichende Nachweiskraft…
…die Nutzungsdauer mit 67 Jahren anzunehmen (VwGH vom 29.3.2007, 2004/15/0006). In Anbetracht dieser Rechtslage sowie des oben dargestellten Inhaltes der vorgelegten Gutachten ist das Finanzamt im Ergebnis zu Recht zu der Auffassung gelangt, dass den Bf. der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer…
…1951 - 1954 errichteten) Einfamilienhaus mit Carport und erzielten in der Folge (ab Mai 2019) Einkünfte aus der Vermietung dieses ausschließlich zu Wohnzwecken verwendeten Objekts. Die Bf. legten zum Nachweis einer (kürzeren) Nutzungsdauer das Gutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen BM DR vom 24. Juli 2018 (GZ…
…Nachweis einer kürzeren als der vom Gesetz vermuteten (Rest-)Nutzungsdauer von Gebäuden sind grundsätzlich nur Gutachten über den Bauzustand geeignet (VwGH 20.12.2006, 2002/13/0112; VwGH 28.1.2005, 2000/15/0074; VwGH 17.12.2003, 2001/13/0277, jeweils mit weiteren Nachweisen…
…sei allerdings nicht dargestellt worden. Es sei einfach von einer fiktiven Gesamtnutzungsdauer das Alter des Gebäudes in Abzug gebracht worden. Das vorgelegte Gutachten sei somit für den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer nicht geeignet] erhoben die Bf. dagegen mit als Vorlageantrag zu wertendem Anbringen (FinanzOnline) vom…
…seien. Das Gutachten habe nach Ansicht des Finanzamtes keine schlüssige Aussage über die Nutzungsdauer getroffen, weshalb es als Nachweis einer kürzeren als der gesetzlichen Nutzungsdauer nicht geeignet sei. Für gemischt genutzte Grundstücke - ein solches liege hier vor - sei nicht die vom Gutachter angewandte Sachwertmethode, sondern…
…ist dem Bescheid zu entnehmen, dass der Bau an die bestehenden Anrainermauern herangebaut werden darf. 6.) Nachdem der Bw keinen Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer erbracht hat, konnte nur eine Absetzung für Abnutzung in Höhe von 1,5 % der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden. Es war daher spruchgemäß…
…Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Angesichts der oben zitierten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist die Frage, ob der Nachweis einer kürzeren als der gesetzlich vermuteten Nutzungsdauer erbracht wurde, keine…
… 6.9.2001, 2000/03/0195). Dr. Michael Kotschnigg, Artikel SWK 29/2004, 852: Der Nachtweis einer kürzeren Nutzungsdauer bei Gebäuden - Das Gutachten als Beweismittel Das eigentliche Gutachten besteht in den tatsächlichen Schlussfolgerungen (vgl. Stoll, BAO, 1862) aus dem Befund. Der Sachverständige hat über den…
…13/0091). Die kürzere Nutzungsdauer einzelner anderer Gebäudebestandteile, wie etwa Innenputz, Außenputz, Böden, Fenster, Geländer, Anstrich, Tapeten, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen, rechtfertigt es nicht, für ein Haus eine geringere als die sich aus den konstruktiven und haltbaren Bauteilen ergebende technische Gesamtnutzungsdauer abzuleiten (vgl. VwGH 25…
…die Ermittlung der Nutzungsdauer iSd § 16 Abs 1 Z 8 lit d EStG 1988 keine maßgebliche Beurteilungsgrundlage dar (vgl. VwGH 22.06.2001, 2000/13/0175). Zum Gutachten: Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes ist das vorliegende Gutachten nicht geeignet, den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer als 66…
…ist. Eine schlüssige Ermittlung der im Einzelfall anzusetzenden kürzeren Restnutzungsdauer setzt ein Eingehen auf den konkreten Bauzustand des Gebäudes voraus. Enthält ein Gutachten keinen nachvollziehbaren Bezug zwischen Befund und der vom Gutachter angesetzten Restnutzungsdauer, ist es als Nachweis einer geringeren als der gesetzlichen Nutzungsdauer ungeeignet…
…und im Fußbodenbereich Erdgeschoss und gehen von einer wahrscheinlich verkürzten Lebensdauer aus, lassen aber ebenso konkrete Befunde die jeweiligen Gebäudeteile betreffend vermissen. Die bisher eingereichten Beweismittel sind unschlüssig, weil konkrete Angaben zum Bauzustand der einzelnen Gebäudeteile fehlen. Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer ist nicht erbracht." …
…BFG vom 12.11.2015, RV/5101378/2015). Zumal sich im gegenständlichen Fall das Finanzamt in der Beschwerdevorentscheidung eingehend mit dem Gutachten auseinandersetzte und festhielt, woran es für den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer mangelte, wäre es dem Bf. unbenommen geblieben, seine Vorbringen entsprechend zu konkretisieren…
…Gutachten 4) Jahren. Die in den Gutachten ermittelten kürzeren Restnutzungsdauern von 24 bzw. 36 Jahren sind daher nicht auf den konkreten Bauzustand des Gebäudes im Zeitpunkt des Erwerbs zurückzuführen und ist der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer im Berufungsfall somit nicht gelungen. Da die Abgabenbehörde zweiter…