…Beweislast in Ansehung einer kürzeren Nutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen. Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer kann grundsätzlich nur mit einem Gutachten über den Bauzustand erbracht werden. Im Rahmen der Berufungsvorentscheidung hat das Finanzamt sich mit dem neu vorgelegten Gutachten auseinandergesetzt und eine wesentliche Beeinträchtigung der Bausubstanz…
… 16 Tz 159). Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer kann grundsätzlich nur mit einem Gutachten über den (technischen) Bauzustand erbracht werden. Das vom Steuerpflichtigen vorgelegte Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung durch die Behörde. Sie hat im Falle des Abgehens von diesem Gutachten die Gründe dafür in…
…Nachweis einer kürzeren als der vom Gesetz vermuteten (Rest-)Nutzungsdauer von Gebäuden sind grundsätzlich nur Gutachten über den Bauzustand geeignet (VwGH 20.12.2006, 2002/13/0112; VwGH 28.1.2005, 2000/15/0074; VwGH 17.12.2003, 2001/13/0277, jeweils mit weiteren Nachweisen…
…AfA (Absetzung für Abnutzung) für eine Eigentumswohnung ohne Nachweis der Nutzungsdauer im Ausmaß von 5 % (bzw. im Zuge der Berufungsverfahrens auf 3 % reduziert) anzuerkennen ist. Weiters ist strittig, ob Ausgaben im Zusammenhang mit der Gründung der KEG anzuerkennen sind und ob die Ergebnisaufteilung fremdüblich ist…
…worden ist. Die Beweislast einer kürzeren Nutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen und kann grundsätzlich nur mit einem Gutachten über den Bauzustand erbracht werden. Im Berufungsfall wurde ein Schätzungsgutachten trotz Ankündigung durch den Bw. nicht vorgelegt, der erforderliche Nachweis über eine kürzere Nutzungsdauer damit nicht erbracht. Das…
…der Nutzung des Gebäudes durch den Mieter (Mieter ist Gewerbebetrieb) für die Abschreibung des Vermieters ohne Belang, was mit anderen Worten, entgegen zahlreicher gegenteiliger Auffassungen in Rechtsmitteln, bedeutet, dass die Anwendung eines über das Ausmaß von 1,5% hinausgehenden Abschreibungssatzes ohne Nachweis der (kürzeren) Nutzungsdauer…
…e EStG 1988 können bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung (AfA) geltend gemacht werden. Dieser Bestimmung ist - in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise (siehe etwa VwGH 28.1…
…Bemessungsgrundlage der Absetzung für Abnutzung (AfA) angewendeten AfA-Satz von 1,5 % nicht für ausreichend erachtet. Die Bw behaupten im gegenständlichen Fall konkret eine Nutzungsdauer des Gebäudes von 50 Jahren und machen einen AfA-Satz von 2 % geltend, ohne einen Nachweis der kürzeren Nutzungsdauer zu…
…1988). Für Betriebsgebäude enthält das Gesetz in § 8 Abs. 1 EStG 1988 pauschale Abschreibungssätze, die ohne Nachweis der tatsächlichen Nutzungsdauer angewendet werden können (so zB gemäß § 8 Abs. 1 dritter Teilstrich EStG 1988 "bis zu 2%, soweit diese anderen betrieblichen Zwecken dienen", darunter fallen ua…
…nicht zu einem Betriebsvermögen, so können bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5% der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. Voraussetzung für einen höheren Betrag an AfA ist nach § 16 Abs…
…an der Front ein Verkaufslokal und zwei Wohneinheiten entstanden, von denen eine als Ferienwohnung ausgebaut worden sei. Im Sockelbereich seien durch die ebenerdige Bauweise Feuchtigkeitsausblühungen festzustellen. Der Nachweis der Nutzungsdauer sei durch die Sachwertmethode in Relation zum Kaufpreis geführt worden und habe eine Nutzungsdauer von…
…3% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten" (erster Teilstrich); "- bis zu 2%, soweit diese anderen betrieblichen Zwecken dienen." (dritter Teilstrich). Gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG können bei "Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ... ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich…
…Stellungnahme einen geeigneten Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer von 40 Jahren (AfA-Satz 2,5 %) im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988 bietet; maßgeblich ist dabei - wie bereits erwähnt - die technische und nicht die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis…
…1988, Tz. 159 zu § 16). Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer kann grundsätzlich nur mit einem Gutachten über den Bauzustand erbracht werden. Die voraussichtliche Nutzungsdauer ist ab dem sich jeweils aus § 16 Abs. 1 Z 8 lit. a bis d EStG 1988 ergebenden Zeitpunkt zu ermitteln…
…ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage (lit a bis d) als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. 3.) Mit dieser Vorschrift stellt das Gesetz die Vermutung auf, dass die Nutzungsdauer eines Gebäudes, das der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient…
…noch, dass der Sachverständige wie oben aufgezeigt fälschlicher Weise undifferenziert von einem Baujahr 1960 ausgeht, während wesentliche Gebäudeteile erst in den Jahren 1970, 1975 und 1977 errichtet worden sind. Die Feststellung des Finanzamtes, dass das vorgelegte Gutachten für den Nachweis einer (kürzeren) Nutzungsdauer ungeeignet ist…
…die technische Nutzungsdauer wesentlich reduziert seien". Zudem habe die Gewerbebehörde den schlechten Zustand des Obergeschosses zum Anlass genommen, dafür keine Betriebserlaubnis zu erteilen. Zur Abschreibung von vermieteten Gebäuden führe § 16 Abs. 1 Z. 8 lit.e EStG 1988 aus, dass ohne Nachweis der Nutzungsdauer eine…
…e mitgeteilt, dass der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer nur mit einem Gutachten über den Bauzustand erbracht werden kann. Im Bewertungsgutachten vom 27. April 1998 sei auf Beeinträchtigungen aus verschiedensten Ursachen oder auf die Vernachlässigung der notwendigen Erhaltungsarbeiten nicht Bedacht genommen worden. Mit Schreiben vom 25…
…Gebäude die Restnutzungsdauer mindestens 67 Jahre abzüglich der bereits erfolgten Lebensdauer des Gebäudes betragen muss, ist nicht anzuwenden (Prodinger/Kronreif, Immobilienbewertung im Steuerrecht, Seite 185). Der Verwaltungsgerichtshof hat in einer Vielzahl von Fällen folgende weitere Aussagen zum Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer getroffen: Eine vom gesetzlich…
…Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer kann grundsätzlich nur mit einem Gutachten über den (technischen) Bauzustand im Erwerbszeitpunkt erbracht werden (vgl. zB VwGH 9.9.2004, 2002/15/0192). Im gegenständlichen Fall ist dem Gutachten vom 7. April 2008 diesbezüglich Folgendes zu entnehmen: "Für die Bestimmung der…